Bürgerservice-Suche
8 Ergebnisse für "Asylbewerberleistungsgesetz"
Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Asylbewerber*innen, die kein oder geringes Einkommen haben, erhalten wirtschaftliche Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Bezahlkarte für Asylbewerber*innen
Wenn Sie als Asylbewerber*in eine Bezahlkarte erhalten haben, müssen Sie uns über Zahlungen an Dritte informieren.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Für Leistungsberechtigte, Auszubildende und Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich.
Informationen für Anbieter von Arbeitsgelegenheiten
Wenn Sie Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete anbieten möchten und als gemeinnütziger Träger anerkannt sind, dann können Sie Plätze melden und Personen zuweisen.
Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG
Wenn Sie nach AsylbLG arbeitsfähig sind, können Sie gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten nutzen, die Integration fördern und eine Aufwandsentschädigung bringen.
Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen
Wenn Sie sich als Senior*in einen Laptop, Computer oder ein Tablet gekauft haben, unterstützt die Stadt München den Kauf mit einem Zuschuss.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Menschen unter 25 Jahren, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können auch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Asyl beantragen
Ausländer*innen, die sich auf das Asylrecht berufen (Asylbewerber*innen), müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist.