Anliegerauskünfte über Erschließungsbeiträge

Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München Erschließungsbeiträge.

Beschreibung

Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erhebt die Landeshauptstadt München als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.

Bei Bedarf erteilt das Sachgebiet Erschließung gebührenpflichtige Auskünfte über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge. Dazu ist die Angabe des zu bewertenden Objektes und der Flurstücksnummer notwendig.
Landeshauptstadt München

Baureferat
Verwaltung und Recht
VV - Erschließung

Post

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Friedenstraße 40
81671 München

Adresse

Friedenstraße 40
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