Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Zahlungen

Bei Zahlungsschwierigkeiten können Sie unter gewissen Umständen für städtische Forderungen eine Aufschiebung Ihrer Zahlung oder eine Zahlung in Raten beantragen.

Beschreibung

Für eine sachgerechte Entscheidung über Ihren Antrag benötigen wir neben einem schriftlichen Antrag (auch per Mail), Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Stadtkasse München behält sich vor, im Einzelfall zur sachgerechten Ermessensausübung weitere Unterlagen anzufordern.

Voraussetzungen

Eine Ratenzahlung/Stundung (Billigkeitsmaßnahme) kann unter folgenden Bedingungen gewährt werden:

  1. Sie können die fällige Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin oder nicht in einer Summe zum Fälligkeitstermin begleichen.
  2. Sie haben kein verwertbares Vermögen (Bargeld, Sparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapiere und dergleichen), um die fällige Zahlung zu erfüllen.
  3. Sie können keinen Bankkredit für die bestehende Zahlungsverpflichtung aufnehmen.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung als Privatperson (natürliche Person):
Bitte übersenden Sie uns hierfür nachfolgend aufgeführte Unterlagen und Angaben:

  1. Formloser Antrag auf Stundung/Ratenzahlung (schriftlich oder per E-Mail)
  2. Ausgefülltes Formblatt „Privatperson - Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse“ mit den im Formblatt geforderten Nachweisen
  3. Ausgefülltes Formblatt „Bankbestätigung über Kreditmöglichkeiten“.
    Die Punkte „Zahlungspflichtige*r“, „Konto Nr. bei der Bank“, „Kassenkonto-Nr.“ und „GP-Nr.“ sind hierbei von der Antragstellerin/vom Antragsteller auszufüllen. Die übrigen Angaben werden von der Bank ausgefüllt. Stehen Sie als Antragsteller*in mit mehreren Banken in Geschäftsverbindung, benötigt die Stadtkasse dieses Formblatt von jeder Bank ausgefüllt.


Antragstellung als juristische Person, Gewerbebetrieb, Unternehmen oder vergleichbare Organisation:
Bitte übersenden Sie uns hierfür nachfolgend aufgeführte Unterlagen und Angaben:

  1. Formloser Antrag auf Stundung/Ratenzahlung (schriftlich oder per E-Mail),
  2. Detaillierte Betriebswirtschaftliche Auswertung (Betrachtungszeitraum: mindestens sechs Monate)
  3. Ausgefülltes Formblatt „Bankbestätigung über Kreditmöglichkeiten“.
    Die Punkte „Zahlungspflichtige*r“, „Konto Nr. bei der Bank“, „Kassenkonto-Nr.“ und „GP-Nr.“ sind hierbei von der An-tragstellerin/vom Antragsteller auszufüllen. Die übrigen Angaben werden von der Bank ausgefüllt. Stehen Sie als Antragsteller*in mit mehreren Banken in Geschäftsverbindung, benötigt die Stadtkasse dieses Formblatt von jeder Bank ausgefüllt.


Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Datenschutzhinweise hin. Diese sind nachstehend als eigenständiges Dokument einsehbar.

Die Checkliste „Privatperson - Checkliste zur Antragstellung“ bzw. „juristische Person - Checkliste zur Antragstellung" beinhaltet die wichtigsten Punkte der Antragstellung.

Bei Zuschriften ist es immer zwingend erforderlich, dass Sie die dreizehnstellige Kassenkonto-Nummer oder GP-Nummer mit angeben. Diese können Sie Ihrem letzten Bescheid oder Ihrer Zahlungsaufforderung entnehmen.

Auskünfte per E-Mail sind möglich, wenn Sie uns das Formular Einverständniserklärung zusenden.

Fragen & Antworten

Welche Unterlagen und Angaben wir konkret hierfür benötigen, richtet sich danach, ob Sie als Privatperson oder als juristische Person, Gewerbebetrieb, Unternehmen oder vergleichbare Organisation einen Antrag stellen.

Eine Übersicht der Dokumente finden Sie unter dem Abschnitt Links & Downloads.

Rechtliche Grundlagen

Die Auskunftspflicht (Mitwirkungspflicht) des Antragstellers / der Antragstellerin ergibt sich aus § 90 Abgabenordnung (AO).

Landeshauptstadt München

Stadtkämmerei
Stadtkasse

Post

Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
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Postfach 201951
80019 München

Fax: +49 89 233-21288

Adresse

Landsberger Straße 36
80339 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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Zahlungen und Mahnungen

Wenn Sie Fragen zum Zahlungsverkehr mit der Landeshauptstadt München - Stadtkasse - haben, geben wir Ihnen gerne telefonisch, persönlich oder schriftlich Auskunft.

Bußgeld

Bei Verstößen gegen Vorschriften aus den Bereichen Gewerbe oder Sicherheit und Ordnung wird die Bußgeldstelle informiert und prüft ob ein Verfahren eingeleitet wird.