Schutzräume für Kinder und Jugendliche
Stadtjugendamt Infothek
Inobhutnahmestellen für Kinder und Jugendliche: Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist erforderlich, wenn sich ein Minderjähriger oder eine Minderjährige in einer akuten Krise oder Gefahr befindet. Falls erforderlich werden weitere Hilfsangebote wie z. B. vorübergehende Aufnahme bzw. Unterbringung in sicherer Umgebung (Obhut) veranlasst. Dies kann zum Beispiel bei einer geeigneten Person (Bereitschafts- oder Kurzzeitpflegefamilie), in einer Einrichtung (Zufluchtstätte, Jugendnotdienst, Heim) oder in einer sonstigen Unterbringung sein. Die Jugendhilfe sorgt in dieser Zeit für das Wohl der Minderjährigen, berät und zeigt Hilfen auf.
Angebot
Schutzräume für Kinder und Jugendliche, Inobhutnahmen
Stadtjugendamt Infothek
Information
Schutzräume für Kinder und Jugendliche, Inobhutnahmen
Telefon
Fax
Internet
Adresse
Luitpoldstraße 3
80335 München
Öffnungszeiten
Beratung nach telefonischer Vereinbarung. In akuten Notfällen: Polizeinotruf 110.