Schutzräume für Kinder und Jugendliche

Stadtjugendamt Infothek

Beschreibung

Inobhutnahmestellen für Kinder und Jugendliche: Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist erforderlich, wenn sich ein Minderjähriger oder eine Minderjährige in einer akuten Krise oder Gefahr befindet. Falls erforderlich werden weitere Hilfsangebote wie z. B. vorübergehende Aufnahme bzw. Unterbringung in sicherer Umgebung (Obhut) veranlasst. Dies kann zum Beispiel bei einer geeigneten Person (Bereitschafts- oder Kurzzeitpflegefamilie), in einer Einrichtung (Zufluchtstätte, Jugendnotdienst, Heim) oder in einer sonstigen Unterbringung sein. Die Jugendhilfe sorgt in dieser Zeit für das Wohl der Minderjährigen, berät und zeigt Hilfen auf.

Angebot

Schutzräume für Kinder und Jugendliche, Inobhutnahmen

Stadtjugendamt Infothek

Schutzräume für Kinder und Jugendliche, Inobhutnahmen

Post

Fax: 089 233-49503

Adresse

Luitpoldstraße 3
80335 München

Beratung nach telefonischer Vereinbarung. In akuten Notfällen: Polizeinotruf 110.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze