Sportförderung für Kinder

Sozial benachteiligte Kinder die in einem Verein Sport treiben, können für Vereinsbeiträge, Sportbekleidung und -ausrüstung finanzielle Unterstützung erhalten.

Beschreibung

Bis zum 18. Lebensjahr können bis zu 200 Euro pro Antrag für Sportbekleidung und -ausrüstung genehmigt werden. Sportvereinsbeiträge können bis zu einer Höhe von 180 Euro pro Jahr und Kind gezahlt werden. Bei einem höheren Bedarf sind Nachweise des Vereins vorzulegen.


Außerdem können Kinder die Sportbekleidung gezahlt bekommen, falls die Leistungen aus das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nicht ausreichen.

Voraussetzungen

Kinder die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, aber dennoch Hilfe benötigen, können eine Unterstützung beantragen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Ausweis des Sorgeberechtigten oder der gesetzlichen Vertretung
  • Einkaufsbelege oder Rechnungen
  • Bestätigung der Vereine (nur erforderlich, wenn der Rechnungsbetrag 200 Euro übersteigt)

Bei Personen die keine staatlichen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII erhalten, sich aber in einer sonstigen finanziellen Notlage befinden müssen noch zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise

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