Förderung für Beratung rund um Elektromobilität
Wenn Sie ein Beratungsvorhaben zum Thema Elektromobilität im Stadtgebiet München beauftragen, können Sie eine Förderung beantragen.
Erst nach Erhalt der Bewilligung dürfen Sie die Beratungsleistung beauftragen.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Allgemeine Vorraussetzungen:
- Beratungsleistung durch im Förderportal gelistete Berater*innen für Elektromobilität oder Berater*innen mit entsprechender Qualifikation
- Beratung zu Vorhaben im Stadtgebiet München
Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.
Benötigte Unterlagen
- Im Förderportal können Sie einen Antrag stellen.
- Sie benötigen hierfür lediglich ein Angebot oder eine Beschreibung des Beratungsvorhabens.
- Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Fragen & Antworten
Förderfähig sind Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität, die von qualifizierten Beratern erbracht werden.
Bei der Beantragung können Sie aus allen bei uns bekannten Beratern wählen. Sollten Sie Ihren Berater nicht in der Liste finden können Sie Ihn dennoch angeben und einen entsprechenden Nachweis über die Qualifikation hinzufügen.
Die Beratung muss eine Mobilitätsanalyse, eine technische Präsentation und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhalten. Desweiteren muss eine Ökobilanz sowie die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.
Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und Wohnungseigentümergesellschaften gestellt werden.
Der Antrag kann online im Förderportal der Landeshauptstadt München eingereicht werden. Den Link finden Sie im Bereich "Links & Downloads".
Die Beauftragung der Beratungsleistung darf erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erfolgen.
Ja, eine Anzahlung zählt als Beauftragung und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt.
Beratungsleistungen werden mit 80 Prozent der Nettokosten gefördert.
Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe
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