Schulsprengel – Gastschulantrag

Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen können Sie davon eine Ausnahme beantragen.

Beschreibung

Nach Artikel 42 Absatz 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) besteht beim Besuch öffentlicher Pflichtschulen eine Sprengelpflicht. Das heißt, es ist grundsätzlich die Volksschule (Grundschule, Mittelschule oder Förderzentrum) zu besuchen, in deren Schulsprengel das Schulkind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Aus zwingenden, persönlichen Gründen ist eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung möglich (Artikel 43 Absatz 1 BayEUG). Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, können Sie einen Gastschulantrag stellen. Dieser sollte bestenfalls im April vor der Einschulung an der Sprengelschule abgegeben werden. Das Antragsformular erhalten Sie an Ihrer zuständigen Sprengelschule.

Voraussetzungen

Beispiele für zwingende, persönliche Gründe:

  • Das Kind ist während des laufenden Schuljahres umgezogen und soll in seiner gewohnten Klassengemeinschaft bleiben.
  • Das Kind wird während des laufenden Schuljahres umziehen und soll bereits ab Beginn des nächsten Schuljahres die zukünftige Sprengelschule besuchen. Bitte legen Sie eine Kopie des Miet- oder Kaufvertrages bei.
  • Sie sind als Elternpaar beziehungsweise Alleinerziehende*r berufstätig und deshalb verhindert, das Kind (nur Jahrgangsstufe 1 bis 4) außerhalb der Unterrichtszeit selbst zu betreuen. Das Kind soll daher in dem Gastschulsprengel betreut werden, in dem die Betreuungsperson lebt. Bitte legen Sie eine Arbeitsbestätigung der oder des Erziehungsberechtigten, bei dem das Kind lebt, bei sowie eine unterschriebene Bestätigung und die Adresse der Betreuungsperson.
  • Das Kind soll im Gastschulsprengel einen Hort besuchen, da der Hort an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist. Bitte legen Sie die Zusage des gewünschten Gastschulhorts bei.
  • Das Kind soll im Gastschulsprengel die Mittagsbetreuung besuchen, da die Mittagsbetreuung an der Sprengelschule nicht mehr aufnahmefähig ist. Bitte legen Sie die Absage der Mittagsbetreuung der Sprengelschule und die Zusage der Mittagsbetreuung der gewünschten Gastschule bei.
  • Das Kind soll im Gastschulsprengel ein Tagesheim besuchen. Bitte legen Sie die Zusage des Tagesheims der gewünschten Gastschule bei.
  • Die Schwester oder der Bruder besucht bereits dieselbe Grundschule als Gastschule.

Beispiele für nicht als zwingend, persönliche anerkannte Gründe:

  • Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
  • Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule.
  • Ein längerer Schulweg, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen. Grund hierfür ist, dass alle Kinder, die am Rande eines Schulsprengels wohnen, einen etwas weiteren Schulweg als die Mitschüler*innen haben.
  • Schulwegbegleitung, wenn nicht besondere, nachgewiesene Umstände vorliegen.
  • Das Kind hat an der Gastschule einen "Vorkurs Deutsch" besucht.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular mit den zwingenden, persönlichen Gründen
  • Nachweise zu den zwingenden, persönlichen Gründen

Den ausgefüllten und unterschriebenen Gastschulantrag geben Sie bitte mit den entsprechenden Belegen an der zuständigen Sprengelschule ab.
Diese wird den Gastschulantrag über die gewünschte Gastschule an die zuständige Abteilung des Referats für Bildung und Sport weiterleiten.
Bei Rückfragen bezüglich des Gastschulantrages wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sprengelschule.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Genehmigung für das kommende Schuljahr wird in der Regel Mitte Juni erteilt. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden und die entsprechende Jahrgangsstufe der gewünschten Gastschule noch aufnahmefähig ist.

Gastschulanträge, die während des laufenden Schuljahres gestellt werden, können sofort genehmigt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden und die entsprechende Jahrgangsstufe der gewünschten Gastschule noch aufnahmefähig ist.

Gebührenrahmen

kostenfrei

Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 42 Absatz 1 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)
  • Artikel 43 Absatz 1 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG)

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Abt. 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Abt. 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime

Bayerstraße 28
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28
80335 München

nach Terminvereinbarung

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