Förderung für Beratung rund um Elektromobilität
Wenn Sie ein Beratungsvorhaben zum Thema Elektromobilität im Stadtgebiet München beauftragen, können Sie eine Förderung beantragen.
Erst nach Erhalt der Bewilligung dürfen Sie die Beratungsleistung beauftragen.
Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen
Gefördert werden:
- Beratungen welche durch im Förderportal gelistete Berater*innen für Elektromobilität oder Berater*innen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden
- Beratung zu Vorhaben im Stadtgebiet München
Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.
Benötigte Unterlagen
- Im Förderportal können Sie einen Antrag stellen.
- Sie benötigen hierfür lediglich ein Angebot oder eine Beschreibung des Beratungsvorhabens.
- Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Fragen & Antworten
Förderfähig sind Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität, die von qualifizierten Berater*innen erbracht werden.
Bei der Beantragung können Sie aus allen bei uns bekannten Berater*innen wählen.
Sollten Sie Ihre*n Berater*in nicht in der Liste finden können Sie diese*n dennoch angeben und einen entsprechenden Nachweis über die Qualifikation hinzufügen.
Die Beratung muss eine Mobilitätsanalyse, eine technische Präsentation und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhalten. Desweiteren muss eine Ökobilanz sowie die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Vereine
- Genossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Sonstige juristische Personen nach Rücksprache
Nicht antragsberechtigt sind Kommunen, Landes- und Bundesbehörden
- Der Antrag kann online im Förderportal der Landeshauptstadt München eingereicht werden.
- Sie müssen sich hier zunächst registrieren und können anschließend einen oder mehrere Förderanträge stellen.
- Die Benachrichtigung über die Förderung und die weitere Kommunikation findet über das Förderportal statt.
- Bitte senden Sie uns keine E-Mails mit Fragen zu gestellten Förderanträgen, sondern nutzen Sie die Mitteilungsfunktion im Förderportal
Die Beauftragung der Beratungsleistung darf erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erfolgen.
Ja, eine Anzahlung zählt als Beauftragung und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt.
Beratungsleistungen werden mit 80 Prozent der Nettokosten gefördert.
Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.
Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich danach, wie viel Geld im städtischen Haushalt dafür vorhanden ist.
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe
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Bayerstraße 28a
80335 München
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