Förderung für Beratung rund um Elektromobilität

Wenn Sie ein Beratungsvorhaben zum Thema Elektromobilität im Stadtgebiet München beauftragen, war eine Förderung möglich.

Beschreibung

Umfangreiche Beratungsleistungen zum Thema Elektromobilität werden mit 80 % bis maximal 4.500 € gefördert. Die Beratungsleistung müss von einem zertifizierten Berater erbracht werden.

Die Inhalte die mindestens in der Beratungsleistung enthalten sein müssen sind in der Förderrichtlinie aufgelistet.

​ Der Münchner Stadtrat hat das Ende des Förderprogramms "Klimaneutrale Antriebe" zum 2. Juli 2025 beschlossen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Bereits bewilligte Anträge sind nicht vom Förderstopp betroffen. Die Fördermittel sind weiterhin reserviert.

Voraussetzungen

Gefördert werden:

  • Beratungen welche durch im Förderportal gelistete Berater*innen für Elektromobilität oder Berater*innen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden
  • Beratung zu Vorhaben im Stadtgebiet München

Spezielle Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie für Elektromobilität im Download Bereich.

Benötigte Unterlagen

  • Die im Verwendungsnachweis benötigten Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
  • Die Unterlagen können Sie ausschließlich im Förderportal mit dem Verwendungsnachweis übermitteln. Unterlagen die per Email eingesendet werden können im Regelfall nicht akzeptiert werden.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Für neu eingereichte Verwendungsnachweise finden Sie die Bearbeitungszeit im Förderportal.

Müssen wir Ihren Verwendungsnachweis wegen Unvollständigkeit nachfordern bearbeiten wir ihren Antrag nach dem Zusenden der fehlenden Unterlagen innerhalb von 4 Wochen erneut.

Wir bitten von Anfragen zum individuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Dies hilft uns die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Fragen & Antworten

Bei der Beantragung können Sie aus allen bei uns bekannten Berater*innen wählen.

Sollten Sie Ihre*n Berater*in nicht in der Liste finden können Sie diese*n dennoch angeben und einen entsprechenden Nachweis über die Qualifikation hinzufügen.

Die Beratung muss eine Mobilitätsanalyse, eine technische Präsentation und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhalten. Desweiteren muss eine Ökobilanz sowie die Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden.

Die Beauftragung der Beratungsleistung darf erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erfolgen.

Ja, eine Anzahlung zählt als Beauftragung und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt.

Beratungsleistungen werden mit 80 Prozent der Nettokosten gefördert.
Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 Euro.

Falls bei der Prüfung des Verwendungsnachweises festgestellt wird, dass Unterlagen fehlen, werden diese maximal zwei Mal nachgefordert. Sollten wiederholt angeforderte Unterlagen/ Nachweise dann nicht vorliegen, ist eine Förderung nicht möglich.

Rechtliche Grundlagen

Das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München. Es besteht kein Rechtsanspruch für eine Förderung.

Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich danach, wie viel Geld im städtischen Haushalt dafür vorhanden ist.

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Klimaneutrale Antriebe

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München