Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie einen Investitionskostenzuschuss für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen erhalten möchten, können Sie einen Antrag stellen.

Der Antrag kann für den Neubau, Ankauf, Umbau, Erweiterung oder Generalsanierung für Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplätze gestellt werden.

Voraussetzungen

  • Es wurden noch keine Maßnahmen, wie Vergabe oder Angebotsannahme, getroffen, bevor die Landeshauptstadt München dem Antrag zugestimmt hat.
  • Das Vorhaben ist von Ihnen als Antragsteller*in vorzufinanzieren.
  • Sie sind Träger*in und Mieter*in oder Investor*in und Eigentümer*in der Immobilie.
  • Eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
  • Es wird eine BayKiBiG-Einrichtung geschaffen.
  • Es besteht ein Bedarf für die geplanten Betreuungsplätze.
  • Der Mietvertrag mit einer Einstiegsoption zugunsten der Landeshauptstadt München oder die beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach dem Muster der Landeshauptstadt München umfasst eine Zweckbindungsfrist für mindestens 25 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme.
  • Es müssen alle Antragsunterlagen vorgelegt werden.
  • Die aktuellen Voraussetzungen für eine Investitionskostenförderung werden erfüllt.

Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post und zusätzlich per E-Mail ein. Welche Unterlagen benötigt werden, müssen Sie beim Zentralen Immobilienmanagement (ZIM) abfragen. Den Kontakt finden Sie unten.

Der Antrag (im Original) muss schriftlich unterschrieben sein. Dabei sind folgende Punkte zu beachten und anzugeben:

  • Antragsgrund
  • Angaben der*des Antragsteller*in
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Einrichtungsart
  • Platzzahl
  • Bauzeit (geplante Vergaben, Baubeginn und Bauende)
  • Förderungsart und Höhe der geschätzten Gesamtkosten sowie die Maßnahme

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Abteilung Region Süd

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Abteilung Region Süd

Bayerstraße 28
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28
80335 München

Ähnliche Leistungen

Betriebskostenförderung für Eltern-Kind-Initiativen (EKI)

Wenn Sie als Eltern-Kind-Initiative eine Kita betreiben, können Sie finanzielle Förderung für Ihre Betreuungsplätze erhalten.

Personaländerung melden (§47 SGB VIII)

Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung müssen Sie personelle Änderungen unverzüglich der Stadt München anzeigen.

Erstattung von Entgelt-Ermäßigung nach EKI-Plus

Wenn Ihre Eltern-Kind-Initiative Leistungen des EKI-Fördermodells erhält, können Sie über EKI Plus den Ausgleich für entgangene Elternentgelte beantragen.

Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine Kita eröffnen möchten, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Trägerauswahlverfahren für Kita-Bauten

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung als Betriebsträger führen wollen, können Sie sich auf ein städtisches Gebäude bewerben.

Personalzustimmung für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft ohne anerkannten Abschluss einstellen möchten, müssen Sie eine Personalzustimmung beantragen.