Stadtbezirksbudget

Sie können aus dem Stadtbezirksbudget Zuwendungen für eigene Projekte beantragen oder Maßnahmen vorschlagen, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen.

Beschreibung

Zuwendungen für ein eigenes Projekt

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Das zu verwendende Antragsformular finden Sie unter Links & Downloads. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss mindestens sechs Wochen vor der Durchführung bzw. Umsetzung Ihres Projekts bei der Landeshauptstadt München eingehen. Nach der Prüfung, ob das Projekt grundsätzlich förderfähig ist, entscheidet der örtlich zuständige Bezirksausschuss in einer regelmäßigen Sitzung über die Gewährung der Zuwendung. Stimmt der Bezirksausschuss zu, können die Mittel kurze Zeit später abgerufen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung, die auf Vorschlag des örtlich zuständigen Bezirksausschusses von der Landeshauptstadt München gewährt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis mit einem Sachbericht und einer Abrechnung vorgelegt werden.

Bei eigenen Bürger*innen-Projekten sollen genderspezifische Bedarfe im Stadtbezirk, Barrierefreiheit sowie bei der Beschaffung von Gegenständen der Fair-Trade-Gedanke und der Klima- und Umweltschutz berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und Beratungsangebote:

  • Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
  • Hinweise zur Barrierefreiheit bei Veranstaltungen
  • Allgemeine Informationen zum Umwelt- und Klimaschutz
  • Allgemeine Informationen zu Fair-Trade und Nachhaltigkeit in der Beschaffung
  • Beratungsangebot zu nachhaltiger Beschaffung
  • Fördervoraussetzungen u. Antragsverfahren siehe unter Links & Downloads. Dort finden Sie auch Kontaktdaten für eventuelle Nachfragen.

Vorschlag für eine städtische Leistung im Stadtbezirk

Alle Bürger*innen können Ideen und Vorschläge einbringen für Maßnahmen, die die Stadtverwaltung in einem Stadtbezirk umsetzen soll. Dabei kommen sämtliche Dinge in Frage, die sich auf einen Stadtbezirk beziehen und die zum Angebotsspektrum der Stadtverwaltung zählen. Beispiele sind die Aufstellung von zusätzlichen Sitzbänken oder Mülleimern auf öffentlichen Plätzen oder in Parks, die Einrichtung von Fahrradständern, zusätzliche Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen, öffentliche Sportgeräte (etwa Boule, Calisthenics oder Tischtennis) oder kleinere Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Einen umfassenden Beispielkatalog finden Sie im Bereich Links & Downloads. Einen Vorschlag können Sie formlos - bitte unter Nennung der Stadtbezirks und des genauen Standorts - an stadtbezirksbudget@muenchen.de senden.  Der Bezirksausschuss berät Ihren Vorschlag ggf. in einer öffentlichen Sitzung und entscheidet, ob dieser zur Prüfung an die Stadtverwaltung weitergegeben wird. Nach der Prüfung, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird abschließend vom Bezirksausschuss über die Umsetzung bzw. Finanzierung der Maßnahme entschieden. Umgesetzte Leistungen werden laufend im Internet veröffentlicht.

Für Fragen zum Stand eines Vorschlags zur Umsetzung einer Maßnahme im Stadtbezirk oder Kontakt zu Ansprechpartner*innen in den einzelnen Bezirksausschüssen, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Bezirksausschuss-Geschäftsstelle. Diese finden Sie unter Formulare & Links.

Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin.

Voraussetzungen

Zuwendungen für ein eigenes Projekt
Als Verein, Initiative oder sonstige Organisation, aber auch als Einzelperson können Sie eine finanzielle Förderung für ein eigenes Projekt, eine Veranstaltung oder eine anderweitige Aktion beantragen. Bezuschusst werden können Projekte, die das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk fördern und bereichern. Das Projekt muss einem bestimmten Themenbereich zugeordnet werden können, weitere Infos dazu finden Sie in den Stadtbezirksbudget-Richtlinien im Bereich Links & Downloads.

Vorschlag für eine städtische Leistung im Stadtbezirk
Alle Bürger* können Ideen und Vorschläge einbringen für Maßnahmen, die die Stadtverwaltung in einem Stadtbezirk umsetzen soll. Als Maßnahme kommen sämtliche Dinge in Frage, die sich auf einen Stadtbezirk beziehen und die zum Angebotsspektrum der Stadtverwaltung zählen.

Benötigte Unterlagen

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Das zu verwendende Antragsformular finden Sie im Bereich Links & Downloads.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • Antrag auf Zuwendung aus dem Stadtbezirksbudget:
    Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa sechs bis acht Wochen.
  • Vorschlag für eine städtische Leistung im Stadtbezirk:
    Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei bis sechs Monate.

Gebührenrahmen

Es werden keine Gebühren erhoben.

Fragen & Antworten

I) Zuwendungen für eigene Bürger*innen-Projekte


Für welche Art von Projekt, Veranstaltung oder Aktion kann ich eine Zuwendung beantragen?

Zuwendungen können für unterschiedliche Projekte gewährt werden. Wichtig ist, dass ein Projekt das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk fördert und bereichert und einem der folgenden Themenbereiche zugeordnet werden kann:

  • Gesundheit und Umwelt
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Inklusion
  • Integration und Migration
  • Kultur
  • Jugend und Soziales
  • Schule und Sport
  • Seniorinnen und Senioren
  • Spiel
  • Stadtteilentwicklung


Welcher Bezirksausschuss ist zuständig?

Projekte sollen das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk fördern und bereichern. Daraus ergibt sich ein örtlicher Bezug. Je nachdem wo Ihr Projekt umgesetzt werden soll, ist der örtliche Bezirksausschuss zuständig. In Ausnahmefällen können Sie auch Anträge an mehrere Bezirksausschüsse richten, wenn sich Ihr Projekt auf mehrere Stadtbezirke erstreckt. Einen Link zur Übersicht der 25 Münchner Stadtbezirke bzw. Bezirksausschüsse finden Sie im Bereich Links & Downloads.


In welcher Form muss ich einen Antrag einreichen?

Anträge auf Zuwendungen für eigene Bürger*innen-Projekte müssen schriftlich eingereicht werden. Dafür ist das Formular für einen Antrag auf Zuwendungen aus dem Stadtbezirksbudget zu verwenden. Dieses finden Sie im Bereich Links & Downloads. Bitte beachten Sie, dass der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag mindestens sechs Wochen vor der Durchführung bzw. Umsetzung Ihres Projekts bei der Landeshauptstadt München eingehen muss.


Kann ich auch als Privatperson einen Antrag auf eine Zuwendung stellen?

Ja, auch Privatpersonen können als Einzelperson oder Initiative einen Antrag auf eine Zuwendung stellen.

Bei Antragssteller*innen  ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Initiativen) müssen mindestens zwei, auch faktisch haftungsfähige Mitglieder der Initiative, die gesamtschuldnerische Haftung für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Rahmen des Projekts übernehmen. Dafür muss von diesen Personen im Antragsformular eine Haftungserklärung unterschrieben werden.


Kann ich einen Antrag für ein mehrjähriges Projekt stellen?

Nein, die Dauer des zu fördernden Projekts ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt.

 

Muss ich eigene finanzielle Mittel einbringen / einsetzen?

Antragsteller*innen sollen Eigenmittel in angemessenem Umfang einbringen. Als Richtwert werden 25% der Gesamtkosten des Projekts erwartet. Wenn keine Eigenmittel oder nur Eigenmittel, die weniger als 25% der Gesamtkosten ausmachen, eingebracht werden können, muss dem Antrag eine formlose Begründung dafür beigefügt werden.

 

Wie hoch ist die Fördersumme, die ich beantragen kann?

Eine belastbare Aussage zur möglichen Fördersumme kann vorab nicht getroffen werden. Gewährte Zuschüsse reichten in der Vergangenheit von niedrigen dreistelligen Beträgen bis zu mittleren fünfstelligen Beträgen. Die Höhe der Fördersumme beschließt der zuständige Bezirksausschuss anhand des eingereichten Antrags. Es steht dem Bezirksausschuss auch frei eine reduzierte Fördersumme, z.B. nur für Teile des Projekts, zu gewähren. Im Zweifel lohnt es sich vorab Kontakt zum zuständigen Bezirksausschuss aufzunehmen. Ansprechpartner*innen  finden Sie im Bereich Links & Downloads.


Welche Kosten können abgerechnet werden?

Eine genaue Auflistung der zuwendungsfähigen bzw. nicht zuwendungsfähigen Kosten finden Sie in den Stadtbezirksbudget-Richtlinien unter den Ziffern 6 und 7. Grundsätzlich können, mit wenigen Ausnahmen, nur Kosten abgerechnet werden, die zeitlich nach dem Eingang des Antrags bei der Landeshauptstadt München getätigt werden. Dies gilt ebenso für Ausgaben, die sich aus Verträgen oder sonstigen Verpflichtungen ergeben.


II) Vorschlag für eine städtische Leistung im Stadtbezirk

Was passiert mit meinem Vorschlag?

Ihr Vorschlag für eine Leistung, die die Stadtverwaltung in einem Stadtbezirk umsetzen soll, wird zunächst an den örtlich zuständigen Bezirksausschuss weitergeleitet. Der Bezirksausschuss berät in einer monatlichen Sitzung über Ihren Vorschlag und entscheidet, ob dieser zur Prüfung der Umsetzung an die Stadtverwaltung weitergeleitet wird. Vorschläge, die an die Stadtverwaltung weitergeleitet werden, werden dort auf ihre technische, rechtliche und wirtschaftliche Umsetzbarkeit hin geprüft. Anhand des Ergebnisses der Prüfung kann der Bezirksausschuss über die Umsetzung der Leistung entscheiden, die aus dem Stadtbezirksbudget des Bezirksausschusses finanziert wird. Umgesetzte städt. Leistungen werden laufend im Internet veröffentlicht.


Wer kann Vorschläge einreichen?

Alle Bürger*innen  können Vorschläge an den jeweils örtlich zuständigen Bezirksausschuss senden.


Welche Art von Vorschlag ist zulässig?

Vorschläge sollten sich auf Leistungen innerhalb eines Stadtbezirks beziehen. Ansonsten können zunächst sämtliche Dinge vorgeschlagen werden, die sich im Angebotsspektrum der Stadtverwaltung befinden. Da es sich um ein neues Angebot handelt, wird die Beispielliste laufend aktualisiert. Erfahrungswerte zu den Erfolgsaussichten einzelner Vorschläge liegen nicht vor. Eine Beispielliste finden Sie im Bereich Links & Downloads.

Rechtliche Grundlagen

§ 10 (Entscheidungsrecht im Rahmen des Stadtbezirksbudgets) der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (siehe unter "Links & Downloads")

Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen nur einen Auszug aus den Stadtbezirksbudget-Richtlinien darstellen. Insbesondere für einen Antrag auf Zuwendungen für ein eigenes Projekt raten wir vor Antragsstellung dringend zur Durchsicht der Richtlinien. Bei weiteren Fragen finden Sie Ansprechpartner*innen im Bereich Kontakt.

Landeshauptstadt München

Direktorium
Hauptabteilung II
Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Direktorium
Hauptabteilung II
Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten

Marienplatz 8
80331 München

Adresse

Marienplatz 8
80331 München

Raum: 270

Anfahrt

Bitte vereinbaren Sie im Voraus einen Termin.

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Mädchenbeauftragte

Die Mädchenbeauftragte organisiert gemeinsam mit Kooperationspartnerinnen Fachtagungen für Fachfrauen und Veranstaltungen für Mädchen und junge Frauen in München.

Seniorenvertretung

Der Seniorenbeirat fungiert als gewählte Interessenvertretung von Seniorinnen und Senioren in München.

Delegationsbesuche bei der Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München bittet anfragende nationale und internationale Delegationen darum, sich online anzumelden.

Jungenbeauftragter

Interne und externe fachliche Unterstützung im Bereich der „Arbeit mit Jungen und jungen Männern“; Koordinierung des Netzwerks Jungenarbeit München.

Bürgerberatung des Oberbürgermeisters

Wir leiten Ihre Anliegen an den Oberbürgermeister oder die zweite oder dritte Bürgermeisterin weiter, beraten über Hilfeangebote und vermitteln an zuständige Stellen

Bürgerinformation der Bezirksausschüsse

Die Bezirksausschuss-Geschäftsstellen unterstützen die Arbeit der Bezirksausschüsse und sind Anlaufstelle für Bürger*innen in Belangen der Bezirksausschüsse.