Münchner Schüler*innen können für ihren Schulweg eine Kostenbefreiung oder die Rückerstattung von Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr beantragen.
Für öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen gilt Sprengelpflicht. Bei zwingenden, persönlichen Gründen können Sie davon eine Ausnahme beantragen.
Wenn ihr Kind im Alter von 4 bis 7 Jahren ist und Sie es zu Hause auf die Schule vorbereiten wollen, können Sie das Förderprogramm HIPPY in Anspruch nehmen.