Briefwahl beantragen
Am 8. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen.
Beschreibung
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!
Briefwahlunterlagen dürfen frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin verschickt werden (ab Montag, 16. Februar 2026). Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen.
Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.
- Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl online beantragen. Das geht von Montag, 26. Januar bis Montag, 2. März 2026, 11 Uhr. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl mit der Post ankommen. - Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag frühzeitig ab. So haben Sie genug Zeit für den Rückversand. Alternativ können Sie auch das Antragsformular verwenden.
Bitte melden Sie sich spätestens bis Montag, 2. März 2026, wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen. -
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab Montag, 16. Februar 2026, persönlich abholen. Das geht im Kreisverwaltungsreferat und in den Bezirksinspektionen. Die Adressen stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Abholung ist bis Freitag, 6. März, 15 Uhr möglich. Sie können direkt vor Ort wählen, die Briefwahlunterlagen ausfüllen und abgeben. -
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten.
Wenn Sie Briefwahl beantragen: Achten Sie auf Ihren Wahlschein! Sie bekommen keinen Ersatz, wenn Sie ihn verlieren.
Fragen & Antworten
Auch wenn Sie im Ausland sind, können Sie Briefwahl machen. Wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Bitte geben Sie die Adresse, wo Sie sind, zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in München an.
Bitte beachten Sie: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Versand aus dem Ausland.
Denken Sie daran, wenn Sie die Briefwahlunterlagen beantragen: Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie selbst!
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert, aber nach acht Tagen noch nichts erhalten haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Wahlamt. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, dem 16. Februar, verschickt werden dürfen.
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen per Post bekommen möchten, melden Sie sich bitte spätestens bis Montag, den 2. März 2026. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass Sie die Unterlagen rechtzeitig bekommen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie bis Freitag, den 6. März 2026, 15 Uhr, im Kreisverwaltungsreferat und an den anderen Briefwahlausgabestellen abholen.
Wenn Sie den Wahlraum wechseln wollen, müssen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Mit dem Wahlschein können Sie in jeden Wahlraum Ihres Stadtbezirks gehen.
Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen am Wahltag nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen, wenn Sie einen gültigen Ausweis dabeihaben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 8. März 2026, um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Nutzen Sie am Wahlwochenende die Behördenbriefkästen und Sonderabgabestellen. Dort können Sie die Wahlbriefe bis Sonntag, den 8. März 2026, 18 Uhr einwerfen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben. Sie können jedoch mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen, sofern Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) dabeihaben.
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Unsere Telefonnummer und E-Mail Adresse finden Sie unter „Kontakt“.
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen und Abstimmungen
Internet
Telefon
Sprechzeiten
-
Mo.
08:00 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
geschlossen
(Heilige Drei Könige: Sprechzeiten können abweichen) -
Mi.
08:00 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
08:00 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 08:00 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Geschäftsleitung
Wahlen und Abstimmungen
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45772
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang C