Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine Kita eröffnen möchten, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen schriftlich ein:


Antragsschreiben:

  • Angaben zur Person
  • Trägerform und Trägerprofil
  • Art der geplanten Einrichtung: Krippe, Kindergarten, Hort oder Haus für Kinder
  • Zahl der verfügbaren Betreuungsplätze
  • Altersspektrum der betreuten Kinder
  • Adresse der geplanten Einrichtung  
  • Datum der geplanten Betriebsaufnahme


Trägernachweis:

  • Trägernachweis je nach Trägerform gemäß Artikel 3 BayKiBiG
  • Bei natürlichen Personen: Steuernummer des Finanzamtes und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vom Träger
  • Bei juristischen Personen (zum Beispiel Verein oder GmbH): Registerauszug und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vom Träger
  • Bei Eltern-Kind-Initiativen: Vereinssatzung, Auszug aus dem Vereinsregister


Standortnachweise:

  • Eigentumsnachweis oder Kopie des Mietvertrages bzw. Pachtvertrages
  • Kopie der Genehmigung der Lokalbaukommission sowie genehmigter Plansatz
  • Raumplan mit Funktionsbeschreibungen und Quadratmeterzahlen (Maßstab 1:100)
  • Freiflächenplan mit Angabe der Quadratmeter der bespielbaren Fläche (Maßstab 1:100)
  • Lageplan (Maßstab 1:1000)


Personalunterlagen:

  • Personalliste
  • Arbeitsverträge und Zeugnisse zum Nachweis über ausreichendes pädagogisches Personal
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Kita-Leitung (nach Aufforderung einzureichen)


Konzeption:

  • Pädagogische Konzeption
  • Organisationskonzept


Kinderschutz:

  • Einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept
  • Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII, unterschrieben von Träger und pädagogische Leitung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Personals liegt dem Träger vor


Finanzplan:

  • voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben im ersten Betriebsjahr (geprüft durch Ihre Bank, Ihren Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer)
  • Finanzierung durch BayKiBiG und Münchner Förderformel (MFF)
  • Finanzierung durch BayKiBiG und EKI-Fördermodell
  • Finanzierung durch BayKiBiG

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist kostenfrei.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84193

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

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