Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie einen Investitionskostenzuschuss für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen erhalten möchten, können Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag kann für den Neubau, Ankauf, Umbau, Erweiterung oder Generalsanierung für Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplätze gestellt werden.
Voraussetzungen
- Es wurden noch keine Maßnahmen, wie Vergabe oder Angebotsannahme, getroffen, bevor die Landeshauptstadt München dem Antrag zugestimmt hat.
- Das Vorhaben ist von Ihnen als Antragsteller*in vorzufinanzieren.
- Sie sind Träger*in und Mieter*in oder Investor*in und Eigentümer*in der Immobilie.
- Eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
- Es wird eine BayKiBiG-Einrichtung geschaffen.
- Es besteht ein Bedarf für die geplanten Betreuungsplätze.
- Der Mietvertrag mit einer Einstiegsoption zugunsten der Landeshauptstadt München oder die beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach dem Muster der Landeshauptstadt München umfasst eine Zweckbindungsfrist für mindestens 25 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme.
- Es müssen alle Antragsunterlagen vorgelegt werden.
- Die aktuellen Voraussetzungen für eine Investitionskostenförderung werden erfüllt.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag (im Original) muss schriftlich unterschrieben sein. Dabei sind folgende Punkte zu beachten und anzugeben:
- Antragsgrund
- Angaben der*des Antragsteller*in
- Adresse
- Telefonnummer
- Einrichtungsart
- Platzzahl
- Bauzeit (geplante Vergaben, Baubeginn und Bauende)
- Förderungsart und Höhe der geschätzten Gesamtkosten sowie die Maßnahme
Rechtliche Grundlagen
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Koordination und Aufsicht freie Träger
Team Eltern-Kind-Initiativen
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Koordination und Aufsicht freie Träger
Team Eltern-Kind-Initiativen
Bayerstraße 28
80335 München
Fax: 089 233-84193
Adresse
Landsberger Straße 30
80339 München