Betriebskostenförderung für Eltern-Kind-Initiativen (EKI)

Wenn Sie als Eltern-Kind-Initiative eine Kita betreiben, können Sie finanzielle Förderung für Ihre Betreuungsplätze erhalten.

Beschreibung

Folgende Förderungen sind möglich:

  • Das EKI Fördermodell ist eine Anteilsfinanzierung und sieht im laufenden Betrieb eine 80 Prozent Förderung der Personalkosten und Personalnebenkosten vor, sowie 80 Prozent der Mietkosten.
  • Im laufenden Betrieb werden Sachkosten lediglich für Maßnahmen gewährt, die für den Kinderschutz beziehungsweise den Arbeitsschutz des Personals notwendig sind.
  • Bei Neugründungen und Umzügen können Sachkosten für Umbaumaßnahmen und Erstausstattung gewährt werden.

Übernahme der Personalkosten bei Neugründung:

Personalkosten können bis zu vier Wochen vor Beginn der Kinderbetreuung und bis zu sechs Monate nach dem Beginn zu 100 Prozent von der Landeshauptstadt München übernommen werden. Danach werden die Kosten mit 80 Prozent gefördert.

Zuschüsse für Räumlichkeiten bei Neugründung:

Die Miete und Mietnebenkosten werden bis zu acht Wochen vor Beginn der Kinderbetreuung mit 80 Prozent bezuschusst. Der Umbau der Räumlichkeiten sowie für die Erstausstattung können auch gefördert werden. Die Mietdauer muss mindestens fünf Jahren betragen.

Erstattung für reduzierte Entgelte:

Wenn Sie Ihre Elternentgelte gemäß der Richtlinie EKI-Plus entsprechend erheben, können Sie Ausgleichszahlungen für die entgangenen Elternentgelte beantragen.
Es werden anteilig nur Betreuungsplätze von Kindern gefördert, die Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet München haben.

Voraussetzungen

  • Die Kindertageseinrichtung wird von Eltern gegründet, organisiert und betrieben.
  • Die Eltern-Kind-Initiative (EKI) erfüllt die Kriterien der Familienselbsthilfe gemäß der Münchner Qualitätsmerkmale
  • Die EKI ist als gemeinnütziger Verein eingetragen.
  • Die EKI verfügt über eine gültige Betriebserlaubnis.
  • Die BayKiBiG Fördervoraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG sind eingehalten.
  • Die Betreuung ist für alle Münchner Kinder und Eltern offen. Es gibt keine weltanschaulichen, religiösen oder politischen Ausschlussgründe.
  • Die Elternentgelte sind auf der Homepage des Vereins ausgewiesen und es wird auf die kommunale Förderung durch die Landeshauptstadt München öffentlich verwiesen.
  • Die Teilnahme an der Platzvergabe über den kita finder+ ist wünschenswert.
  • Die Datenpflege der Kinder in der EKI erfolgt verpflichtend über den kita finder+.
  • Die Teilnahme an der Kita-Jahresstatistik ist verpflichtend
  • Die Fördervoraussetzungen sind im Teil I der Richtlinie EKI-Fördermodell beschrieben

Benötigte Unterlagen

  • Kopie der Betriebserlaubnis
  • Pädagogisches Konzept entsprechend den Vorgaben des Sozialgesetzbuches und des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans
  • Einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept
  • Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz, unterschrieben vom Vorstand

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Der Antrag auf eine Betriebskostenförderung ist kostenfrei.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84193

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

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Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung müssen Sie personelle Änderungen unverzüglich der Stadt München anzeigen.

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Trägerauswahlverfahren für Kita-Bauten

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung als Betriebsträger führen wollen, können Sie sich auf ein städtisches Gebäude bewerben.