Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen

Wenn Sie eine Kita eröffnen möchten, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen schriftlich ein:


Antragsschreiben:

  • Angaben zur Person
  • Trägerform und Trägerprofil
  • Art der geplanten Einrichtung: Krippe, Kindergarten, Hort oder Haus für Kinder
  • Zahl der verfügbaren Betreuungsplätze
  • Altersspektrum der betreuten Kinder
  • Adresse der geplanten Einrichtung  
  • Datum der geplanten Betriebsaufnahme


Trägernachweis:

  • Trägernachweis je nach Trägerform gemäß Artikel 3 BayKiBiG
  • Bei natürlichen Personen: Steuernummer des Finanzamtes und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vom Träger
  • Bei juristischen Personen (zum Beispiel Verein oder GmbH): Registerauszug und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vom Träger
  • Bei Eltern-Kind-Initiativen: Vereinssatzung, Auszug aus dem Vereinsregister


Standortnachweise:

  • Eigentumsnachweis oder Kopie des Mietvertrages bzw. Pachtvertrages
  • Kopie der Genehmigung der Lokalbaukommission sowie genehmigter Plansatz
  • Raumplan mit Funktionsbeschreibungen und Quadratmeterzahlen (Maßstab 1:100)
  • Freiflächenplan mit Angabe der Quadratmeter der bespielbaren Fläche (Maßstab 1:100)
  • Lageplan (Maßstab 1:1000)


Personalunterlagen:

  • Personalliste
  • Arbeitsverträge und Zeugnisse zum Nachweis über ausreichendes pädagogisches Personal
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis der Kita-Leitung (nach Aufforderung einzureichen)


Konzeption:

  • Pädagogische Konzeption
  • Organisationskonzept


Kinderschutz:

  • Einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept
  • Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz gem. § 8a SGB VIII, unterschrieben von Träger und pädagogische Leitung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Personals liegt dem Träger vor


Finanzplan:

  • voraussichtliche Einnahmen und Ausgaben im ersten Betriebsjahr (geprüft durch Ihre Bank, Ihren Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer)
  • Finanzierung durch BayKiBiG und Münchner Förderformel (MFF)
  • Finanzierung durch BayKiBiG und EKI-Fördermodell
  • Finanzierung durch BayKiBiG

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Die Erteilung der Betriebserlaubnis ist kostenfrei.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Post

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Referat für Bildung und Sport
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Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84193

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

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