Anmeldung für die Wirtschaftsschulen
Die Wirtschaftsschule führt als berufliche Schule praxisnah und modern zum mittleren Schulabschluss, also der Mittleren Reife.
Die Wirtschaftsschule ist eine bayerische Besonderheit. Als berufliche Schule führt sie praxisnah und modern zum mittleren Schulabschluss, also der Mittleren Reife. Sie vermittelt Allgemeinbildung und eine umfassende kaufmännische Grundbildung.
Die Einschreibetermine variieren bei den jeweiligen Schulen. Sie sind auch davon abhängig, ob Ihr Kind die
- Zweistufige (10.-11. Jahrgangsstufe),
- Dreistufige (8.-10. Jahrgangsstufe)
- Vierstufige (7.-10. Jahrgangsstufe) oder
- Fünfstufige Wirtschaftsschule (6.-10. Jahrgangsstufe) besuchen möchte.
Im Jahr 2022 gelten folgende Termine:
Städtische Friedrich-List-Wirtschaftsschule und Städtische Riemerschmid-Wirtschaftsschule:
- 2-stufig: Anmeldung bis 5. August 2022 möglich
- 3-, 4- und 5-stufig: ab Montag, 21. Februar 2022 möglich
Staatliche Dieter-Hildebrandt-Wirtschaftsschule München:
- Die Anmeldung an der Schule ist ab 20. Juni bis 22. Juli 2022 möglich. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Schule.
Eine Übersicht mit wichtigen Terminen, die Sie sich auch ausdrucken können, finden Sie unter „Formulare & Links“.
Der gegebenenfalls notwendige Probeunterricht wird am Montag, 2. Mai bis Mittwoch, 4. Mai 2022 stattfinden und dauert drei Vormittage.
Geprüft werden die Fächer Deutsch (Textwiedergabe, Sprachlehre, Arbeit am Text) und Mathematik.
Eine Übersicht mit wichtigen Terminen, die Sie sich auch ausdrucken können, finden Sie unter „Formulare & Links“.
Voraussetzungen
- Ihr Kind darf am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 15 Jahre alt sein
- Erfolgreicher Besuch der 6. oder 7. Jahrgangsstufe
- Bei Übertritt aus Hauptschule: Übertrittszeugnis bescheinigt Eignung (andernfalls Teilnahme am Probeunterricht erforderlich)
- Bei Übertritt aus Hauptschule „M-Zweig“, Realschule oder Gymnasium: 7. Klasse bereits erfolgreich besucht oder Vorrückungserlaubnis in 7. Jahrgangsstufe
Dreijährige Ausbildung
- Ihr Kind darf am 30. Juni des Eintrittsjahres noch nicht 16 Jahre alt sein
- Erfolgreicher Besuch der 7. oder 8. Jahrgangsstufe
- Bei Übertritt aus Hauptschule: Übertrittszeugnis bescheinigt Eignung (andernfalls Teilnahme am Probeunterricht erforderlich)
- Bei Übertritt aus Hauptschule „M-Zweig“, Realschule oder Gymnasium: 8. Klasse bereits erfolgreich besucht oder Vorrückungserlaubnis in 8. Jahrgangsstufe
Zweijährige Ausbildung
qualifizierender Hauptschulabschluss. Das Fach Englisch muss dabei entweder im Zeugnis oder im Jahreszeugnis der 9. Klasse mindestens die Note 3 aufweisen.
wenn die 9. Klasse des "M"-Zuges der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums nicht bestanden wurde, muss das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 aufweisen. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Die Probezeit dauert bis Dezember beziehungsweise bis zum Halbjahreszeugnis im Februar.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular – unterschrieben von Erziehungsberechtigten
- Geburtsurkunde im Original
- Bei Übertritt aus der 6., 7. und 8. Klasse der Hauptschule Übertrittszeugnis im Original
- Bei Übertritt aus der 9. Klasse der Hauptschule, Realschule oder Gymnasium das Halbjahreszeugnis, das Abschluss- oder Jahreszeugnis muss nachgereicht werden
- gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss
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