Förderung der Selbsthilfe im sozialen Bereich
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe oder selbst organisierte Initiative anbieten, können Sie für die ersten acht Jahre Zuschüsse zu Sach- und Personalkosten beantragen.
Beschreibung
Aus dem Budget der sozialen Selbsthilfe können selbst organisierte Initiativen und Selbsthilfegruppen eine Anschubfinanzierung erhalten, die in der Regel für bis zu acht Jahre gewährt wird.
- Förderfähige Kosten: Als Sachkosten können im Rahmen der Förderung beispielsweise Kosten für Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Räume, Maßnahmen, Anschaffungen, Fortbildungen, Beiträge, Themenwochenenden oder Vorträge bezuschusst werden.Personalkosten können erst ab dem zweiten Förderjahr übernommen werden. Grundsätzlich sollten sich die Gruppenmitglieder entsprechend Ihrer Kompetenzen selbst einbringen.
- Maximale Fördersumme: Eine Initiative oder ein Personenzusammenschluss ohne Rechtsform kann bis zu 8.000 Euro als Zuschuss beantragen. Bei anderen Rechtsformen wie Vereinen, gemeinnützigen Unternehmen (gUG, gGmbH) oder Stiftungen ist die Zuschusssumme nicht gedeckelt.
- Verpflichtender Eigenanteil: Mindestens 10 Prozent der Kosten müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie im Antrag beispielsweise Kosten in Höhe von 10.000 Euro ausweisen, kann der städtische Zuschuss höchstens 9.000 Euro betragen. 1.000 Euro müssen Sie als Eigenmittel einbringen. Eigenmittel können Sie zum Beispiel über Spenden, Basare oder Mitgliedsbeiträge erwirtschaften.
Neben der finanziellen Förderungen unterstützen wir Sie gerne auch bei der Weiterentwicklung und Fortschreibung Ihres Konzeptes. Auch zu anderen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Voraussetzungen
Gefördert werden können selbst organisierte Initiativen ab fünf Personen oder Selbsthilfegruppen von Vereinen, gemeinnützigen Unternehmen (gUG, gGmbH) oder Stiftungungen, die
- wirtschaftlich, aber nicht gewinnorientiert arbeiten,
- von Betroffenen selbst organisiert und geleitet werden,
- grundsätzlich für alle Betroffenen zugänglich sind,
- parteipolitisch neutral, weltanschaulich offen und tolerant sind,
- nicht vorrangig politische, ideologische oder weltanschauliche Ziele verfolgen,
- Betroffene keinen seelischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gefährdungen aussetzen.
Geförderte Gruppen müssen Ziele und Aktivitäten verfolgen, die im Interesse der Landeshauptstadt München liegen. Das Konzept muss einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche enthalten:
- Verbesserung des Wohn- und Lebensumfeldes, Entgegenwirken sozialer Isolation
- Förderung des Zusammenlebens von gesunden und kranken Menschen, von Menschen mit und ohne Behinderung, von Menschen verschiedener Generationen oder von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Rückkehr aus Obdachlosigkeit, Strafvollzug oder Suchterkrankung in die Gemeinschaft
- Stabilisierung bei sozialen Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Mobbing, Missbrauch oder Arbeitssucht
- Unterstützung speziell für Familien, Männer, Frauen, Kinder oder Jugendliche
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Selbsthilfeförderung
- Maßnahmenplan für das Förderjahr
- Beschreibung der Gruppe oder Initiative
Rechtliche Grundlagen
Sozialreferat
Bürgerschaftliches Engagement
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Bürgerschaftliches Engagement
Ridlerstraße 75
80339 München
Adresse
Ridlerstraße 75
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Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr