Erstattung von Entgelt-Ermäßigung nach EKI-Plus

Wenn Ihre Eltern-Kind-Initiative Leistungen des EKI-Fördermodells erhält, können Sie über EKI Plus den Ausgleich für entgangene Elternentgelte beantragen.

Beschreibung

Mit EKI-Plus können Eltern-Kind-Initiativen die Differenz zwischen den neuen, reduzierten Elternentgelten und den bisher tatsächlich erhobenen Elternentgelten bis zu einem maximalen Ausgleichsbetrag erstattet bekommen.

Für das bisher erhobene Spiel- oder Materialgeld erhalten geförderte Einrichtungen eine Ausgleichszahlung von maximal 10 Euro pro Kind und Monat. 

Zudem können festgesetzten Elternentgelte nochmals einkommensabhängig reduziert werden beziehungsweise eine Ermäßigung aufgrund von Geschwistern vorgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Die Eltern-Kind-Initiative (EKI) nimmt am EKI-Fördermodell teil.
  • Die EKI stellt einen Antrag auf Teilnahme an EKI-Plus.
  • Die Eltern-Kind-Initiative erhebt die Entgelte nach der neuen Entgelttabelle in der Richtlinie EKI-Plus vom 1. Januar 2024.
  • Die Sorgeberechtigten werden vor Aufnahme der Kinder über die Möglichkeiten der Entgeltermäßigungen informiert.
  • Es wird keine zusätzliche Gebühr für Material- oder Spielgeld berechnet.
  • Es dürfen keine weiteren Gebühren erhoben werden.
  • Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie EKI-Plus.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Der Antrag auf eine Erstattung ist kostenfrei.

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Abteilung Freie Träger
Team Freigemeinnützige und sonstige Träger

Bayerstraße 28
80335 München

Fax: +49 89 233-84193

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

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