Ermäßigung für städtische Ferienangebote

Bei Geschwisterkindern, Leistungsbezug oder geringem Einkommen können die Teilnahmebeträge für städtische Ferienangebote reduziert werden.

Beschreibung

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen, die Lust dazu haben und im Stadtgebiet von München leben, an unseren Ferienangeboten teilnehmen können. Eine Ermäßigung des Teilnahmepreises ist oft möglich.

Voraussetzungen

Geschwisterermäßigungen

  • Wenn mehrere Kinder aus einer Familie an einer Ferienfreizeit oder bei Zirkus Simsala teilnehmen, kann das jüngere Geschwisterkind 10 Prozent Ermäßigung und jedes weitere Kind 20 Prozent Ermäßigung auf den Teilnahmebetrag erhalten.

Zuschuss bei Leistungsbezug​

  • Zuschüsse sind möglich, wenn Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (ALG II), Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen werden.
  • Auch für Kinder oder Jugendliche, die in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (§ 34 SGB VIII) leben, können Zuschüsse beantragt werden.
  • Wird ein Zuschuss bei Leistungsbezug gewährt, ist keine Geschwisterermäßigung möglich. Die städtischen Zuschüsse sind nachrangig zu gesetzlichen Leistungen wie beispielsweise dem „Bildungspaket“ zu gewähren.
  • ​ Der Teilnahmebetrag reduziert sich bei Ferienfreizeiten auf je 6 Euro pro Tag und bei Zirkus Simsala auf je 3,50 Euro pro Tag. Den genauen Betrag entnehmen Sie bitte den einzelnen Projektbeschreibungen in unserem Heft.

Zuschuss bei geringem oder mittlerem Einkommen

  • Die monatliche Brutto-Einkommensgrenze, welche durch Addieren der einzelnen Einkommensgrenzen errechnet wird, darf im Monat nicht überschritten werden.
  • Brutto-Einkommensgrenzen (Stand 1. Januar 2024, Änderungen möglich):
    • Erwachsene, alleinstehende/ alleinerziehende Person: 2.955 Euro
    • Erwachsene, Ehegatten, Lebenspartnerschaften oder eheähnliche Gemeinschaften: 4.248 Euro (2.124 Euro pro Person ab 18 Jahren)
    • pro Kind bis 5 Jahre: 1.480 Euro
    • pro Kind von 6 bis 13 Jahre: 1.620 Euro
    • pro Jugendlichem 14 bis 17 Jahre: 1.968 Euro
    • volljährige Person im Haushalt ab 18 Jahre: 2.124 Euro
    • volljährige Personen in stationären Einrichtungen ab 18 Jahre: 1.888 Euro

Benötigte Unterlagen

Geschwisterermäßigungen: Bitte füllen Sie den Anmeldebogen entsprechend aus. ​

Zuschuss bei Leistungsbezug: Der ermäßigte Betrag ist direkt bei München Ticket zu bezahlen und stellt zugleich die Anmeldegebühr dar. Bitte reichen Sie hierfür den aktuellen Leistungsbescheid ein.

Zuschuss bei geringem oder mittlerem Einkommen: Falls Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, genügt es, den jeweiligen aktuellen Bescheid einzureichen. Andernfalls sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • schriftliche, formlose Aufstellung über alle im Haushalt lebenden Personen mit Altersangabe (formlos),
  • sämtliche Brutto-Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide), auch andere Einkommen, wie Nebenverdienste, Ausbildungslöhne, BaföG, Renten, Praktika, Mini-Job und Ähnliches,
  • Nachweis über Kindergeld,
  • gegebenenfalls Nachweis über Familiengeld oder Elterngeld,
  • gegebenenfalls Nachweis über eingehende oder ausgehende Unterhaltszahlungen.

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