Energiepreiszuschuss für Sportvereine
Sportvereine, die im Jahr 2023 eine Vereinspauschale erhalten und von steigenden Energiepreisen betroffen sind, können einen Antrag auf Energiepreiszuschuss stellen.
Beschreibung
Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.
Der Antrag muss spätestens am 15. Mai 2023 eingegangen sein.
Voraussetzungen
Der Sport- oder Schützenverein muss im Jahr 2023 Empfänger der Vereinspauschale Bayern sein. Im ersten Schritt muss nur das ausgefüllte Antragsformular auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses fristgerecht zum 15. Mai 2023 eingereicht werden. Im zweiten Schritt müssen bis zum 30. April 2024 die tatsächlichen Energiemehrkosten durch Vorlage geeigneter Unterlagen (zum Beispiel durch eine Jahresrechnung) nachgewiesen werden.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses
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