Personaländerung melden (§47 SGB VIII)

Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung müssen Sie personelle Änderungen unverzüglich der Stadt München anzeigen.

Beschreibung

Als Freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung sind Sie verpflichtet, personelle Änderungen unverzüglich der Landeshauptstadt München als zuständige Aufsichtsbehörde zu melden (gemäß § 47 SGB VIII). Sie müssen dabei den Namen und die Ausbildung des Personals angeben. Nutzen Sie dafür bitte die Personalliste unter Links & Downloads und laden diese im Online-Formular „Personaländerung melden“ hoch.

Information

Wichtiger Hinweis

Sie müssen für jede Einrichtung ein eigenes Formular ausfüllen.

Voraussetzungen

Sie sind freier Träger einer Münchner Kindertageseinrichtung und es hat sich eine Änderung bei Ihrem pädagogischen Personal ergeben.

Benötigte Unterlagen

Personalliste (unter Links & Downloads)

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Referat für Bildung und Sport
Aufsicht und Koordination
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Aufsicht und Koordination

Bayerstraße 28
80335 München

Adresse

Landsberger Straße 30
80339 München

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