Beratung zu BAföG- und AFBG-Leistungen

Persönliche sowie telefonische Beratung bei Fragen zu BAföG- und AFBG-Leistungen.

Beschreibung

Das Städtische Amt für Ausbildungsförderung berät Sie bei Fragen zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG / Aufstiegs-BAföG).

So erreichen Sie uns:

  1. Servicetelefon - für allgemeine Fragen: Sie haben allgemeine Fragen zum BAföG oder Aufstiegs-BAföG? Sie möchten beispielsweise wissen, wie viel Sie neben Ihrer Ausbildung verdienen dürfen oder ob Ihr Antrag bei uns eingegangen ist? Dann wenden Sie sich an unser Servicetelefon.
    Bitte beachten Sie: Das Servicetelefon kann keine Anträge bearbeiten und keine Fragen zu Ihrem persönlichen Fall beantworten.
  2. Ihre zuständige Sachbearbeitung (Fachtelefon) - für Fragen zu Ihrem Antrag: Sie haben Fragen zu Ihrem persönlichen Fall oder zur Bearbeitung Ihres Antrags? Dann wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.
    Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Eingangsbestätigung Ihres Antrags oder wenn wir weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
    Grundsätzliche Fachtelefonzeiten - diese können variieren: Dienstag von 10 bis 12 Uhr, Mittwoch von 13 bis 15 Uhr und Freitag von 10 bis 12 Uhr.
  3. Persönliche Beratung - mit Termin (Infopoint): Sie möchten sich persönlich an unserem Infopoint beraten lassen? Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin: Online Terminvereinbarung ​
Information

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass jeweils für zwei Wochen im April und im November keine Beratung am Infopoint und am Fachtelefon angeboten wird.

Dies betrifft folgende Zeiträume:

  • Vom 9.November 2026 bis 20. November 2026
  • Vom 5. April 2027 bis 16. April 2027
  • Vom 8. November 2027 bis 19. November 2027

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Wichtiger Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsvolumens bei gleichzeitigen Personalengpässen im Amt für Ausbildungsförderung kann die Antragssachbearbeitung längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, von Rückfragen abzusehen. Bitte reichen Sie Ihre Anträge möglichst frühzeitig und weitestgehend vollständig über bafoeg.digital bzw. afbg.digital ein.

Gebührenrahmen

Die Beratung ist kostenlos.

Fragen und Antworten

Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für ein Schuljahr oder ein Studienjahr (zwei Fachsemester) gewährt / bewilligt. Jedes Jahr ist ein neuer Antrag notwendig (komplett alle Unterlagen mit Nachweisen).
Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich vor Ausbildungsbeginn, da BAföG-Leistungen frühestens ab Beginn des Monats gezahlt werden, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen.

​Falls die Förderung durch das BAföG nicht ausreicht oder eine Förderung aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, kann eine Finanzierung über Kredite und Darlehen erfolgen.
Bezüglich Begabtenförderung erhalten Sie Informationen unter anderem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Das Ministerium bietet auch Informationen zu Studienkrediten und Stipendien. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und verschiedene Banken geben Bildungskredite.

​Sobald Sie dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, scheidet ein Anspruch auf Wohngeld aus. Einige wenige Ausnahmen gibt es von dieser Regelung. Weitere Informationen bekommen Sie beim Amt für Wohnen und Migration.

​Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung für weiterführende, allgemeinbildende Ausbildungen und zumindest für drei Schuljahre bis zum daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für eine einzige weitere Ausbildung Förderung bewilligt werden.

​Für alle Schularten gilt, dass der rechtmäßig erhaltene Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Ausnahme stellt die Überzahlung dar, zum Beispiel in Folge eines Schulabbruches.

​Die Förderung wird bei Abbruch der Ausbildung ab dem Folgemonat eingestellt – um Überzahlungen zu vermeiden, teilen Sie uns Abbrüche rechtzeitig mit. Gegebenenfalls müssen Sie für unentschuldigte Fehltage einen Teil der Förderung zurückzahlen.

Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich Ferienmonate – geleistet, bei Studiengängen jedoch grundsätzlich nur für die Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer).

Bei einem Fachrichtungswechsel wird die Förderungshöchstdauer neu festgesetzt.


Nach Ende der Studienförderungshöchstdauer gibt es drei Möglichkeiten für die Verlängerung der BAföG-Förderung:

  • In begründeten Fällen nach § 15 Abs. 3 BAföG (zum Beispiel Behinderung, Schwangerschaft, Kindererziehung, sonstige schwerwiegende Gründe)
  • Flexibilitätssemester (Flexisemester) nach § 15 Abs. 4 BAföG: Das Flexisemester soll Studierenden die Möglichkeit gewähren, flexibel, ohne Angabe von Gründen über die gesetzlich vorgesehen Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester BAföG zu beziehen. Es kann nur einmal (Bachelor oder Master Studium) in Anspruch genommen werden und nur direkt im Anschluss an die Regelstudienzeit oder die nach § 15 Abs. 3 verlängerte Förderzeit.
  • Studienabschlussförderung nach § 15 Abs. 5 BAföG

Die Förderung in begründeten Fällen und das Flexisemester können auch kombiniert werden, die Reihenfolge ist dabei frei und unabhängig voneinander wählbar.

Nach dem Bezug der Studienabschlussförderung ist jedoch weder eine Förderung mit Verlängerungsgründen noch das Flexisemester möglich.

Bitte geben Sie daher konkret an ob Sie die Förderung mit Verlängerungsgründen, das Flexisemester oder die Studienabschlussförderung beantragen.

Das Flexisemester kann nur direkt im Anschluss an die Regelstudienzeit oder die nach § 15 Abs. 3 verlängerte Förderzeit in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Grundlagen

BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz
AFBG: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Sie haben wenig Geld?

Sie beantworten Fragen und wir sagen Ihnen, welche Leistungen für Sie passen!

Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung
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Sprechzeiten

  • Mo. 07:15 - 16:00
  • Di. 07:15 - 16:00
  • Mi. 07:15 - 16:00
  • Do. 07:15 - 13:00
  • Fr. 07:15 - 13:00
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  • So. geschlossen

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Servicetelefon

Neuhauser Straße 39
80331 München

Fax: +49 89 233-83388

Adresse

Neuhauser Straße 39
80331 München

Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Beratung am Infopoint einen Termin über die Online-Terminvergabe oder direkt bei Ihrer Ansprechperson! Öffnungszeiten des Infopoints: Dienstag: 13 bis 17 Uhr; Donnerstag: 9.30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr

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