Mietzuschüsse für Kunstateliers
Wenn Sie Bildende*r Künstler*in sind, unterstützt Sie die Landeshauptstadt München finanziell bei angemieteten Atelierräumen.
Beschreibung
Allgemeines
Die Landeshauptstadt München vergibt seit 2008 im Rahmen ihres Atelierförderprogramms regelmäßig Mietzuschüsse an bildende Künstler*innen (vorzugsweise am "Anfang der Professionalität") über einen festgelegten Förderzeitraum von jeweils drei Jahren.
Es besteht die Möglichkeit der Wiederbewerbung, allerdings kann der Mietzuschuss pro Künstler*in nur insgesamt zwei Mal für jeweils drei Jahre vergeben werden.
Im Sinne einer Erweiterung und Öffnung des Kunstbegriffes können sich auch Kunstschaffende aus Bereichen an der Schnittstelle zur angewandten Kunst und Architektur für einen Ateliermietzuschuss bewerben.
Zuschussbeträge
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an der tatsächlichen Größe der gemieteten Nutzfläche des Ateliers oder Atelierplatzes (laut Mietvertrag) nach folgendem Schema:
- bis 17 Quadratmeter: 98 Euro pro Monat
- bis 33 Quadratmeter: 145 Euro pro Monat
- bis 50 Quadratmeter: 194 Euro pro Monat
- bis 67 Quadratmeter: 240 Euro pro Monat
- über 67 Quadratmeter: 290 Euro pro Monat
Grundsätzlich ist auch die Bezuschussung einer Atelierfläche innerhalb eines Wohnateliers mög-lich, sofern diese als solche unter Angabe der Größe der Atelierfläche oder Werkstatt gesondert im Mietvertrag aufgeführt ist.
Die nächste Ausschreibung für den Förderzeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2029 erfolgt im Winter 2025/2026.
Die Bewerbungen können erst dann entgegengenommen werden.
Voraussetzungen
Für einen Ateliermietzuschuss können sich alle bildenden Künstler*innen, die ihr angemietetes Atelier im Münchner Stadtgebiet haben, bewerben. Der Wohnsitz der Bewerber*in muss sich im S-Bahn-Bereich befinden. Der Ateliermietzuschuss ist pro Künstler*in auf insgesamt zwei dreijährige Förderzeiträume begrenzt. Die Nettokaltmiete des Ateliers darf 16 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Über die Vergabe entscheidet der Stadtrat aufgrund der Empfehlung einer fachkundigen Jury.
Benötigte Unterlagen
Die Bewerbung muss enthalten:
- das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular
- eine aktuelle künstlerische Vita (Ausbildung, Ausstellungstätigkeit/Projekte, öffentliche Aufträge, Preise, Stipendien, einschlägige Verbandstätigkeit etc.)
- ein digitales Portfolio Ihrer künstlerischen Arbeit mit aussagekräftigen, datierten und aktuellen Werkbeispielen (nicht älter als fünf Jahre; Videos als Link)
- Kopie des Ateliermietvertrages inklusive Angaben zur Ateliergröße sowie zur Kaltmiete
Rechtliche Grundlagen
Entscheidung
Alle fristgerechten, formal richtigen und vollständigen Bewerbungen werden der vom Stadtrat einberufenen Fachjury vorgelegt. Sie trifft eine Auswahl an Bewerber*innen nach künstlerischen Qualitätskriterien und empfiehlt diese dem Stadtrat.
Zeitnah nach Abschluss des Juryverfahrens und der Entscheidung des Stadtrates im Kulturausschuss erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Von Nachfragen bitten wir abzusehen.
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft
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