Drehgenehmigung – Nicht-öffentliche, städtische Grundstücke

Wenn Sie auf nicht-öffentlichen, städtischen Grundstücken und in Gebäuden des Kommunalreferats drehen wollen, brauchen Sie eine Drehgenehmigung.

Beschreibung

Für die Grundstücke und Gebäude des Kommunalreferats können Sie sich direkt an die entsprechenden Bereich wenden, um eine Drehgenehmigung zu bekommen.

Immobilienmanagement
Fax: 089 233-989-27485
im-vs.kom@muenchen.de

Abfallwirtschaftsbetrieb München AWM
Tel.: 089 233-31223
Fax: 089 233-31255
astrid.brunner@muenchen.de

Stadtgüter München
Tel.: 089 32468614
Fax: 089 32468620
sgm.kom@muenchen.de

Markthallen München
Tel.: 089 233-38507 oder 089 233-38522
Fax: 089 233-38595
marketing-mhm@muenchen.de

Städtische Forstverwaltung
Tel.: 08020 905713-0
Fax: 08020 905713-21
forstverwaltung.kom@muenchen.de

Landeshauptstadt München

Kommunalreferat
Referatsleitung
Büro der Referatsleitung

Drehgenehmigungen auf nicht öffentlichem städtischen Grundstücken.

Post

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Referatsleitung
Büro der Referatsleitung

Denisstraße 2
80335 München

Adresse

Denisstraße 2
80335 München

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