Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis

Angehende Beamt*innen müssen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.

Beschreibung

Bewerber*innen im öffentlichen Dienst werden von ihren Einstellungsbehörden im Rahmen des Einstellungsverfahrens im Beamtenverhältnis aufgefordert, ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorzulegen.

  • Wir bitten um eine Online-Terminvereinbarung
  • Bitte legen sie dem Antrag folgenden Unterlagen bei:
    • Fragebogen, bitte geben Sie dort unbedingt ihre Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse an
    • Beurteilungsgrundlage
    • Untersuchungsauftrag der zukünftigen Dienstbehörde
  • Von telefonischen Anfragen zu Ihren vereinbarten Terminen bitten wir abzusehen. Bei Problemen mit der Buchung schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an das in der Anmeldemaske angegebene E-Mail-Postfach.

Für Lehramtsanwärter*innen gelten besondere Regeln.

Voraussetzungen

Eine Terminvergabe erfolgt nur bei Vorliegen aller Unterlagen!

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung:

  • Untersuchungsauftrag der oder des zukünftigen Dienstherr*in (ggf. mit Kostenübernahmeerklärung)
  • ausgefüllter Fragebogen
  • ausgefüllte Beurteilungsgrundlage

Zur Untersuchung:

  • Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • falls vorliegend, Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzt*innen, Krankenhausberichte usw.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Nach erfolgter Untersuchung ca.2 Wochen, bei schwierigen medizinischen Sachverhalten länger

Gebührenrahmen

ca. 90 bis 300 Euro (wird primär von den Dienstherr*innen übernommen oder nach Antritt der Stelle in den meisten Fällen von diesen zurück erstattet).

Fragen & Antworten

Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Rechtliche Grundlagen

Beamtengesetzgebungen

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66809

Adresse

Schwanthalerstraße 69
80336 München

Raum: 330/331

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. 07:45 - 12:00
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

Ähnliche Leistungen

Fortbildungsprogramm für Lehr- und Erziehungskräfte

Wenn Sie Lehr- oder Erziehungskraft an einer Bildungseinrichtung sind, können Sie sich für unsere internationalen Fortbildungen und Austauschprogramme anmelden.

Städtische Schullandheime und Bildungsstätten

Wenn Sie für Ihre Schule, Gruppe oder Ihren Verein ein Schullandheim suchen, dann können Sie sich hier informieren und anmelden.

Verstöße gegen die Schulpflicht – Beratung für Schulen

Bei Schulpflichtverletzungen berät die Bußgeldstelle Schulen bei der Durchführung von Bußgeldverfahren.

Schulreisen innerhalb der Europäischen Union

Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz.

Internationale Schulpartnerschaften

Internationale Schulpartnerschaften können von der Landeshauptstadt München gefördert werden. Dafür erhält die Schule einen freiwilligen finanziellen Zuschuss.