Förderung von Sportveranstaltungen im Breiten-, Leistungs-, und Spitzensport
Wenn Sie eine Sportveranstaltung in München organisieren, können Sie bei der Landeshauptstadt München eine finanzielle Förderung beantragen.
Beschreibung
Die Landeshauptstadt München fördert Sportveranstaltungen im Breiten-, Leistungs- und Spitzensport.
Einen Antrag können Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen stellen, die eine Sportveranstaltung organisieren.
Die Förderung beträgt
- mindestens 1.000 Euro und
- höchstens 25.000 Euro.
Die genaue Höhe hängt unter anderem von den förderfähigen Kosten und festgelegten fachlichen Kriterien ab.
Förderfähig sind Kosten, die unmittelbar mit dem sportlichen Teil der Veranstaltung zusammenhängen. Dazu zählen in der Regel zum Beispiel:
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Offizielle Schiedsrichter*innen
- Lizenzen
- Medaillen und Preisgelder
- Material
- Mieten und Personal
- Infrastruktur- und Genehmigungskosten
Die Ausgaben müssen wirtschaftlich und angemessen sein. Das bedeutet, dass sie in einem vertretbaren Verhältnis zur Bedeutung und zum Umfang der Veranstaltung stehen.
Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie bereits mit der Planung und Organisation Ihrer Sportveranstaltung begonnen haben. Einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn müssen Sie nicht beantragen.
Wichtiger Hinweis
Stellen Sie Ihren Antrag spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Als Antragsdatum gilt das Datum der Online-Eingangsbestätigung. Diese finden Sie nach dem Absenden des Antrags im Fördermittelportal.
Voraussetzungen
Die Förderung ist möglich, wenn
- die Sportveranstaltung im Gebiet der Landeshauptstadt München (Postleitzahlen 80331-81929) stattfindet,
- Sie mindestens zehn Prozent der förderfähigen Kosten selbst finanzieren und
- die Veranstaltung die Fördervoraussetzungen im Breitensport oder im Leistungs- beziehungsweise Spitzensport erfüllt.
Die Förderung darf nicht höher sein als der ungedeckte Finanzierungsbedarf. Das bedeutet: Die Förderung kann nur den Teil der förderfähigen Kosten abdecken, der nicht durch eigene Mittel oder andere Einnahmen finanziert wird.
Veranstaltungen außerhalb Münchens
In Ausnahmefällen können auch Sportveranstaltungen außerhalb des Münchner Stadtgebiets gefördert werden. Voraussetzung ist, dass
- in München nachweislich keine geeignete Sportanlage zur Verfügung steht,
- die Sportart sonst nicht wettbewerbsgerecht ausgeübt werden kann und
- ein ausreichender Bezug der Sportart zur Landeshauptstadt München besteht.
Auch einige außerhalb der Stadtgrenze gelegene Sportstätten gehören rechtlich zur Landeshauptstadt München. Dazu zählen beispielsweise die Schießanlage in Garching-Hochbrück und die Ruderregattaanlage in Oberschleißheim.
Benötigte Unterlagen
Mit dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Gesamtkosten- und Finanzierungsplan
- Veranstaltungskonzept
Nach der Veranstaltung müssen Sie außerdem den Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Belegen und Nachweisen über das Online-Portal einreichen.
Die Frist dafür finden Sie in Ihrem vorläufigen Förderbescheid. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, können Sie über das Online-Portal eine Fristverlängerung beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Sachgebiet Sportprogramme und Veranstaltungen
Landeshauptstadt München
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Sachgebiet Sportprogramme und Veranstaltungen
Bayerstraße 28
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28
80335 München