Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen
Wenn Sie einen Investitionskostenzuschuss für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen erhalten möchten, können Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag kann für den Neubau, Ankauf, Umbau, Erweiterung oder Generalsanierung für Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Hortplätze gestellt werden.
Voraussetzungen
- Es wurden noch keine Maßnahmen, wie Vergabe oder Angebotsannahme, getroffen, bevor die Landeshauptstadt München dem Antrag zugestimmt hat.
- Das Vorhaben ist von Ihnen als Antragsteller*in vorzufinanzieren.
- Sie sind Träger*in und Mieter*in oder Investor*in und Eigentümer*in der Immobilie.
- Eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
- Es wird eine BayKiBiG-Einrichtung geschaffen.
- Es besteht ein Bedarf für die geplanten Betreuungsplätze.
- Der Mietvertrag mit einer Einstiegsoption zugunsten der Landeshauptstadt München oder die beschränkt persönliche Dienstbarkeit nach dem Muster der Landeshauptstadt München umfasst eine Zweckbindungsfrist für mindestens 25 Jahre ab erstmaliger Inbetriebnahme.
- Es müssen alle Antragsunterlagen vorgelegt werden.
- Die aktuellen Voraussetzungen für eine Investitionskostenförderung werden erfüllt.
Benötigte Unterlagen
Bitte reichen Sie die Unterlagen per Post und zusätzlich per E-Mail ein. Welche Unterlagen benötigt werden, müssen Sie beim Zentralen Immobilienmanagement (ZIM) abfragen. Den Kontakt finden Sie unten.
Der Antrag (im Original) muss schriftlich unterschrieben sein. Dabei sind folgende Punkte zu beachten und anzugeben:
- Antragsgrund
- Angaben der*des Antragsteller*in
- Adresse
- Telefonnummer
- Einrichtungsart
- Platzzahl
- Bauzeit (geplante Vergaben, Baubeginn und Bauende)
- Förderungsart und Höhe der geschätzten Gesamtkosten sowie die Maßnahme
Rechtliche Grundlagen
Referat für Bildung und Sport
Abteilung Region Süd
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
Abteilung Region Süd
Bayerstraße 28
80335 München
Adresse
Bayerstraße 28
80335 München