Antrag auf Stiftungsmittel – Soziale Einrichtungen
Als Körperschaft können Sie Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für Projekte in München beantragen.
Beschreibung
Zuschüsse aus Stiftungsmitteln für (soziale) Einrichtungen.
Zuschussantrag auf Stiftungsmitteln Institutionen
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- steuerbegünstigte Körperschaften,
- für Projekte in München
- die unmittelbar dem betroffenen Personenkreis zugute kommen.
Eine Unterstützung ist nur möglich wenn alle drei Voraussetzungen vorliegen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular (siehe unter Links & Downloads) mit
- aktuellem Freistellungsbescheid des Finanzamtes (bestehend aus 3 Seiten)
Fragen & Antworten
Was kann gefördert werden?
- bewährte Projekte, Strukturen und Hilfsangebote
- Projekte mit neuen Ansatzpunkten und Anstoß-Charakter
- Projekte zur Verbesserung von Einrichtungen
- Projekte zur Stärkung der Selbsthilfe und Eigeninitiative
- Eine Beantragung von Fördermitteln für Honorarkosten im Rahmen eines Projekts ist möglich.
- projektbezogene anteilige Personal- und Verwaltungskosten (wie Honorare)
Was wird nicht gefördert?
- laufenden Verwaltungskosten, Mietkosten und Energiekosten
- laufenden Personalkosten (Finanzierung von festen oder zeitlich begrenzten Stellen)
- Büroausstattung für bestehendes Personal
- Dauerförderung (nur in begrenztem Ausmaß möglich)
- nachträgliche Defizitfinanzierung für schon stattgefundene Projekte und Anschaffungen
Hinweis:
- Vorrangige (gesetzliche) Leistungen müssen vorher ausgeschöpft sein.
- Stiftungsmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.
- Preisnachlässe und Skonti sind zu nutzen, ansonsten könnten sich Rückzahlungsverpflichtungen ergeben.
Rechtliche Grundlagen
Stiftungsmittel sind freiwillige Leistungen, also zusätzliche Hilfen der Stadt München. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel.
Landeshauptstadt München
Sozialreferat