Internationale Schulpartnerschaften
Internationale Schulpartnerschaften können von der Landeshauptstadt München gefördert werden. Dafür erhält die Schule einen freiwilligen finanziellen Zuschuss.
Beschreibung
Wenn Sie eine Förderung für einen internationalen Schüleraustausch beantragen möchten, dann können Sie beim Pädagogischen Institut-Zentrum für Kommunales Bildungsmanagement (Fachbereich Internationale Bildungskooperationen) einen Antrag stellen
Mit einer internationalen Schulpartnerschaft können Sie die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation stärken. Im Rahmen der internationalen Schulpartnerschaft besuchen die Schüler*innen die Partnerschule im Ausland und empfangen die Austauschschüler*innen in München. Während des Projekts entwickeln Sie mit Ihren Kolleg*innen und den Schüler*innen beider Schulen ein gemeinsames Produkt. Genaueres finden Sie in den FAQs.
Voraussetzungen
- Ihr Schulstandort hat eine Postleitzahl von 80331 bis 81929.
- Sie haben eine Partnerschule im Ausland.
- Ihre Schulleitung hat die Schulpartnerschaft genehmigt.
- Ihre Schule erarbeitet zusammen mit der Partnerschule ein Produkt im Rahmen eines gemeinsamen Projektes.
- An der Schulpartnerschaft müssen mindestens 5 Schüler*innen aus Ihrer Schule teilnehmen.
Benötigte Unterlagen
- Bitte füllen Sie das Antragsformular als begleitende Lehrkraft aus.
- Um Ihre Schulpartnerschaft abzuschließen, senden Sie den Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag mit den entsprechenden Belegen an den Fachbereich der Internationalen Bildungskooperationen.
Fragen & Antworten
Was ist ein Produkt?
Begegnungen zwischen Münchner Schüler*innen und deren ausländischen Partner*innen werden gefördert, wenn gemeinsam an einem Projekt oder Thema gearbeitet wird und am Ende ein vorzeigbares Produkt in Form eines sichtbaren Ergebnisses vorliegt. Grundsätzlich sind Projekte aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens möglich, die das diversitätsbewusste, interkulturelle Lernen fördern.
Wie finde ich eine Partnerschule?
Viele Schulpartnerschaften entstehen über persönliche Kontakte oder mithilfe offizieller Institutionen, die Sie unter Formulare & Links finden. Auch die Teilnahme an EU-Bildungsprogrammen kann zu einer „klassischen“ Schulpartnerschaft führen. Unsere Dienststelle unterstützt Sie ebenfalls bei Anfragen und Vermittlungsgesuchen.
Können die Reisekosten der Lehrkräfte auch vergütet werden?
Die Reisekosten können für städtische Lehrkräfte vergütet werden. Dafür muss die Auslandsreise vor Reiseantritt durch die Schulleitung oder die vorgesetzte Dienstkraft schriftlich genehmigt werden. Der Antrag auf Reisekostenerstattung ist innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Reise bei der Dienststelle einzureichen.
Referat für Bildung und Sport
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Fax: +49 89 233-42969
Adresse
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Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
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