Mietzuschüsse für Kunstateliers
Wenn Sie Bildende*r Künstler*in sind, unterstützt Sie die Landeshauptstadt München finanziell bei angemieteten Atelierräumen.
Beschreibung
Allgemeines
Im Rahmen der Atelierförderung des Kulturreferats der Landeshauptstadt München werden seit 2008 regelmäßig Ateliermietzuschüsse an Bildende Künstler*innen vergeben. Diese Unterstützung erfolgt über einen festgelegten Förderzeitraum von jeweils drei Jahren und richtet sich insbesondere an professionelle Bildende Künstler*innen, die am Anfang ihrer Laufbahn stehen.
Nach Ablauf des Förderzeitraums besteht die Möglichkeit, sich erneut zu bewerben. Bitte beachten Sie, dass der Mietzuschuss pro Künstler*in insgesamt nur zweimal für jeweils drei Jahre vergeben werden kann.
Die Vergabe erfolgt durch ein umfassendes Juryverfahren, wobei die finale Entscheidung im Kulturausschuss des Stadtrats getroffen wird, basierend auf den Empfehlungen der Jury.
Zuschussbeträge
Der Mietzuschuss wird monatlich über den Förderzeitraum von drei Jahren ausgezahlt, vorausgesetzt, der Mietvertrag bleibt während dieser Zeit bestehen. Die Höhe des Mietzuschusses für ein Arbeitsatelier richtet sich nach der tatsächlichen Größe der gemieteten Nutzfläche (laut Mietvertrag) und wird nach folgendem Schema berechnet:
- bis 17 Quadratmeter: 98 Euro pro Monat
- bis 33 Quadratmeter: 145 Euro pro Monat
- bis 50 Quadratmeter: 194 Euro pro Monat
- bis 67 Quadratmeter: 240 Euro pro Monat
- über 67 Quadratmeter: 290 Euro pro Monat
Es ist außerdem möglich, eine Atelierfläche innerhalb eines Wohnateliers zu bezuschussen. Dafür muss im Mietvertrag eindeutig vermerkt sein, dass es sich um ein Wohnatelier handelt und die anteilige Größe der Atelierfläche separat angegeben sein.
Die Bewerbungsfrist um einen Ateliermietzuschuss 2026 bis 2029 ist beendet.
Die nächste Ausschreibung der Mietzuschüsse für Kunstateliers 2029 - 2031 findet Ende 2030 statt. Eine Bewerbung ist erst dann möglich.
Rechtliche Grundlagen
Entscheidung
Alle fristgerecht eingereichten, formal korrekten und vollständigen Bewerbungen werden der vom Stadtrat einberufenen Fachjury vorgelegt. Diese trifft eine Auswahl an Bewerber*innen basierend auf künstlerischen Qualitätskriterien und gibt eine Empfehlung an den Stadtrat ab.
Nach Abschluss des Juryverfahrens und der Entscheidung des Stadtrates werden Sie schriftlich benachrichtigt. Das gesamte Verfahren wird frühestens im Mai 2026 abgeschlossen sein. Wir bitten darum, von Nachfragen abzusehen.
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
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