Förderung der Selbsthilfe im sozialen Bereich
Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe oder selbst organisierte Initiative anbieten, können Sie für die ersten acht Jahre Zuschüsse zu Sach- und Personalkosten beantragen.
Beschreibung
Aus dem Budget der sozialen Selbsthilfe können Gruppen / Initiativen / Initiativen mit Rechtspersönlichkeit eine Anschubfinanzierung erhalten, die in der Regel für bis zu acht Jahre gewährt wird.
- Förderfähige Kosten: Als Sachkosten können im Rahmen der Förderung beispielsweise Kosten für Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Räume, Maßnahmen, Anschaffungen, Fortbildungen, Beiträge, Themenwochenenden oder Vorträge bezuschusst werden.Personalkosten können erst ab dem zweiten Förderjahr übernommen werden. Grundsätzlich sollten sich die Gruppenmitglieder entsprechend Ihrer Kompetenzen selbst einbringen.
- Maximale Fördersumme: Eine Gruppe / Initiative ohne Rechtspersönlichkeit kann bis zu 7.999 Euro als Zuschuss beantragen. Bei Gruppen / Initiativen mit Rechtspersönlichkeit wie Vereinen, gemeinnützigen Unternehmen (gUG, gGmbH) oder ähnlichem ist die Zuschusssumme nicht gedeckelt.
- Verpflichtender Eigenanteil: Mindestens 10 Prozent der Kosten müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie im Antrag beispielsweise Kosten in Höhe von 10.000 Euro ausweisen, kann der städtische Zuschuss höchstens 9.000 Euro betragen. 1.000 Euro müssen Sie als Eigenmittel einbringen. Eigenmittel können Sie zum Beispiel über Spenden, Basare oder Mitgliedsbeiträge erwirtschaften.
Neben der finanziellen Förderungen unterstützen wir Sie gerne auch bei der Weiterentwicklung und Fortschreibung Ihres Konzeptes. Auch zu anderen Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gerne.
Voraussetzungen
Gefördert werden können Gruppen / Initiativen ab acht Personen oder Initiativen mit Rechtspersönlichkeit wie Vereine, gemeinnützige Unternehmen (gUG, gGmbH) oder ähnliches, die
- wirtschaftlich, aber nicht gewinnorientiert arbeiten,
- von Betroffenen selbst organisiert und geleitet werden,
- grundsätzlich für alle Betroffenen zugänglich sind,
- parteipolitisch neutral, weltanschaulich offen und tolerant sind,
- nicht vorrangig politische, ideologische oder weltanschauliche Ziele verfolgen,
- Betroffene keinen seelischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gefährdungen aussetzen.
Geförderte Gruppen / Initiativen / Initiativen mit Rechtspersönlichkeit müssen Ziele und Aktivitäten verfolgen, die im Interesse der Landeshauptstadt München liegen. Das Konzept muss einen oder mehrere der folgenden Themenbereiche enthalten:
- Verbesserung des Wohn- und Lebensumfeldes, Entgegenwirken sozialer Isolation
- Förderung des Zusammenlebens von gesunden und kranken Menschen, von Menschen mit und ohne Behinderung, von Menschen verschiedener Generationen oder von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Rückkehr aus Obdachlosigkeit, Strafvollzug oder Suchterkrankung in die Gemeinschaft
- Stabilisierung bei sozialen Problemlagen wie Arbeitslosigkeit, Mobbing, Missbrauch oder Arbeitssucht
- Unterstützung speziell für Familien, Männer, Frauen, Kinder oder Jugendliche
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Selbsthilfeförderung
- Maßnahmenplan für das Förderjahr
- Beschreibung der Gruppe / Initiative / Initiative mit Rechtspersönlichkeit
Weitere Unterlagen fordern wir abhängig von Ihrer Rechtsform individuell bei Ihnen an.
Rechtliche Grundlagen
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