Wahlwerbung am Siegestor: Verantwortlichen droht Bußgeld

Das Kreisverwaltungsreferat erfuhr erst durch Medien und Polizei von einer Wahlwerbung am Siegestor. Eine Genehmigung war nicht erteilt.

08. Januar 2025

Wahlwerbung am Siegestor

Zahlreiche Medien berichten über eine Wahlkampfaktion, bei der das Siegestor am Freitagabend, 3. Januar, für eine Stunde mit dem Gesicht des grünen Kanzlerkandidaten Robert Habeck und einem Slogan angestrahlt wurde. Der Projektor stand in einem geparkten Auto in der Nähe.

Das Kreisverwaltungsreferat hat von der Aktion aus den Medien und von der Polizei erfahren. Eine entsprechende Genehmigung wurde nicht erteilt. Wahlwerbung auf Denkmälern ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Die Polizei hat bereits ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Stadt weiterführen wird. Im Raum stehen mehrere Tatbestände, darunter das widerrechtliche Aufstellen eines Projektors auf öffentlichem Grund sowie Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt und den Denkmalschutz. Dies wird sich auf die Höhe des Bußgelds auswirken. Das KVR will damit auch verdeutlichen, dass es weitere derartige oder ähnliche Aktionen im Wahlkampf nicht tolerieren wird.

Welche Wahlwerbung erlaubt ist, haben wir auf unserer Website zusammengefasst: Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung