Kandidaturen für die Bundestagswahl

Die Unterlagen müssen spätestens am 20. Januar 2025, 18 Uhr beim Kreisverwaltungsreferat eingegangen sein.

30. Dezember 2024

Kandidaturen für die Bundestagswahl bis 20. Januar 2025 einreichen

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl ruft in ihrer Funktion als Kreiswahlleiterin zum Einreichen von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 auf. Die Unterlagen müssen spätestens am 20. Januar 2025, 18 Uhr, per Post an folgender Adresse eingegangen sein: Kreisverwaltungsreferat, Büro der Kreiswahlleiterin der Wahlkreise 216 – 219, KVR-GL/5 Wahlen und Abstimmungen, 80466 München (oder per Einwurf/Hausanschrift: Ruppertstraße 19, 80337 München).

Ein Kreiswahlvorschlag ist die Zusammenstellung aller Unterlagen, die Kandidat*innen einreichen müssen, um für ein Direktmandat in einem Wahlkreis zu kandidieren. Kandidierende einer Partei müssen in geheimer Wahl auf einer besonderen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt worden sein.

Einen Überblick über Formalitäten und erforderliche Unterlagen gibt die Bekanntmachung „Aufruf zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen“. Die Bundeswahlleitung bietet alle Unterlagen und Formulare über ein digitales Portal an. Zugangscodes können beim Wahlamt der Landeshauptstadt München per E-Mail angefordert werden.

Fragen beantwortet das Wahlamt unter der Hotline 089/233-96233 oder ebenfalls per E-Mail.