Bundestagswahl 2025: Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt
Wahlberechtigte Münchner*innen erhalten bis Februar wichtige Informationen zur Wahl.
Start des Versands: So erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung

Das Kreisverwaltungsreferat hat mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Diese werden sortiert nach Postleitzahlen chargenweise verschickt. Bis 2. Februar 2025 bekommen 918.784 wahlberechtigte Münchner*innen Post vom Wahlamt.
Durch die Wahlbenachrichtigung erfahren Wahlberechtigte, in welchem der vier Münchner Wahlkreise sie wahlberechtigt sind. Außerdem informiert das Schreiben über den Wahlraum und dessen Barrierefreiheit. Wer den Wahlraum wechseln möchte, muss einen Wahlschein – also Briefwahl – beantragen. Damit können Wahlberechtigte innerhalb ihres Wahlkreises in jeden anderen Wahlraum wechseln.
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl hat in ihrer Funktion als Kreiswahlleiterin das Briefzentrum München-Germering der Deutschen Post besucht und gemeinsam mit dessen Leiter Fabian Miesel die ersten Wahlbenachrichtigungen auf den Weg gebracht. „Ich freue mich, dass wir mit der Deutschen Post einen zuverlässigen Partner haben, der die Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahlunterlagen in die Briefkästen der Münchner*innen bringt“, sagt Sammüller-Gradl.
„Wir haben uns auf den Versand der vielen und wichtigen Wahlunterlagen intensiv vorbereitet und sind uns unserer Verantwortung bewusst. Für die Stadt München übernehmen wir die gesamte Sortierung und Verteilung der Wahlbenachrichtigungen, die postalische Bearbeitung der Briefwahlunterlagen sowie die Sortierung der Wahlbriefe“, sagt Miesel.
Damit die Postbot*innen alle Wahlunterlagen erfolgreich zustellen können, rät er Wahlberechtigten, Briefkästen und Klingelschilder gut erkennbar und richtig zu kennzeichnen. Zudem weist die Deutsche Post die Empfänger*innen darauf hin, ihre Post aufmerksam durchzusehen. Häufig liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen oder werden mit diesen verwechselt.
Wer bis 2. Februar 2025 kein amtliches Schreiben bekommen hat, aber alle Voraussetzungen zur Wahl erfüllt, sollte sich umgehend an das Wahlamt wenden. Eine Übersicht über die Voraussetzungen bietet die Website www.muenchen.de/bundestagswahl.
Informationen zur Briefwahl
Wahlberechtigte sollten sich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung schnell entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder im Wahlraum abgeben möchten. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen in diesem Jahr kürzer. Anträge auf Briefwahl sind online seit dieser Woche bis 17. Februar 2025 um 11 Uhr möglich unter www.briefwahl-muenchen.de. Über Anträge per Post informiert die Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen werden ab 4. Februar 2025 von der Deutschen Post verschickt. Wer diese erhalten hat, sollte möglichst bald wählen und den Wahlbrief an das Wahlamt zurückschicken. Ebenfalls ab 4. Februar 2025 können Wahlberechtigte ihre Wahlunterlagen persönlich im Kreisverwaltungsreferat (Ruppertstraße 11) sowie in den Bezirksinspektionen abholen und vor Ort wählen. Nach dem 17. Februar 2025 rät das Wahlamt, Briefwahlunterlagen grundsätzlich persönlich abzuholen.
Alle Fragen zur vorgezogenen Bundestagswahl beantwortet der Chatbot des Wahlamts rund um die Uhr unter www.muenchen.de/bundestagswahl. Das Wahlamt ist telefonisch unter 089/233-96233 und per Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de erreichbar.