Trägerauswahlverfahren Einrichtung für Kinder und Jugendliche

Öffentliche Ausschreibung für die Trägerschaft der offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche "Haldenseestraße" im 16. Stadtbezirk, Ramersdorf-Perlach

30. Juni 2025

1. Grundsätzliches zum Verfahren

Die Landeshauptstadt München beabsichtigt die Errichtung einer Offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren im Siedlungsgebiet rund um die Haldenssestraße im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach.

Bei Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans könnte die Einrichtung voraussichtlich Ende des Jahres 2027 an den Träger übergeben werden.

Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 02.07.2019 wurde das Sozialreferat / Stadtjugendamt beauftragt, ein Trägerauswahlverfahren durchzuführen.

2. Ausgangssituation

Die Münchner Wohnen Service GmbH als Eigentümerin, plant im Stadtbezirk 16 (Ramersdorf - Perlach) den Abbruch und Neubau der sanierungsbedürftigen Siedlung rund um die Haldenseestraße. Der derzeitige Baubestand aus den 1950er Jahren soll in Schritten abgebrochen und durch zeitgemäße Wohngebäude ersetzt werden. Das zu überplanendes Gebiet umfasst den Bereich Echardinger Straße und Krumbadstraße (östlich), die Bad-Schachener-Straße (südlich), die Hechtseestraße (westlich und nördlich) sowie die Haldenseestraße beidseitig.

Am 08.07.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 03410) hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung den Eckdaten- und Aufstellungsbeschluss für die Entwicklung dieses neuen Wohngebietes beschlossen. Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb für das Planungsgebiet wurde nach einer Überarbeitungsphase im Februar 2016 abgeschlossen. Im Anschluss wurde das Planungskonzept weiter überarbeitet und ein Masterplan erstellt. Auf dieser Basis wurde vom 27.03.2017 bis zum 10.04.2017 die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Das Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 18.12.2018 bis 18.01.2019 durchgeführt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat den Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss befasst, der am 04.12.2019 verabschiedet wurde (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 16922).

Laut Planungstand (Mai 2025) der LHM sollen in dem Umgriff rund 750 Wohnungen errichtet werden, die vor allem auch für Familien geeignet sind. Die bereits vorhandene Kindertageseinrichtung bleibt – gemäß Satzungsbeschluss (04.12.2019) – als freistehendes Gebäude erhalten.

Ein Großteil des Wohnraums wird für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen errichtet. Entsprechend der im Satzungsbeschluss getroffene Festlegung auf die Anwendung der Verfahrensgrundsatze der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) wird ein 60%-Anteil an geförderten Wohnungsbau umgesetzt. Dabei werden 45 % gemäß der Förderprogramme Einkommensorientierte Förderung (EOF) und Kommunales Wohnungsbauförderprogramm (KomPro) und 15% entsprechend des Förderprogramms München-Modell-Miete realisiert.

Die Fertigstellung der Haldenseesiedlung ist laut LHM (Mai 2025) zwischen 2027 und 2034 geplant.

Als relevantes Einzugsgebiet für den geplanten Teenietreff wurden die Stadtbezirksviertel 16.1.3 (Haldenseestraße), in dem die Einrichtung entstehen soll, sowie darüber hinaus das Stadtbezirksviertel 14.1.3 (Maikäfersiedlung) definiert.

Ein Blick auf die demografischen Daten hinsichtlich der prognostizierten Anzahl der Kinder und Jugendlichen in diesen beiden Stadtbezirksviertel zeigt für den Zeitraum 2024 bis 2045 eine erwartete Zunahme der Kohorte der 0 bis 9-Jährigen um einen Wert von 200 auf dann über 800 Kinder in dieser Altersklasse. Die Kohorte der ebenfalls als Zielgruppe relevanten 10 bis 13-Jährigen verzeichnet – nach einem prognostizierten zwischenzeitlichen Rückgang (2024-2030) – zwischen 2030 und 2045 einen moderaten Anstieg von ca. 50 Teenagern und wird 2045 um 300 liegen1. Demzufolge ist die Notwendigkeit der Einrichtung eines Teenietreffs im Umgriff dieser beiden Stadtbezirksviertel weiterhin notwendig.

Neben den hier aufgewiesenen Zahlen zur demografischen Entwicklung der Kohorte der 0 bis 9- und 10 bis 13-Jährigen weist das aktuelle Monitoring des Sozialreferats (Stichtag: Dezember 2023) für die beiden Stadtbezirke unter anderem folgende, relevante Zahlen, die teils stark von den städtischen Durchschnittswerten abweichen aus2:

Der Anteil der Haushalte Anteil der Haushalte mit Kindern an allen Haushalten liegt im Stadtbezirksviertel 14.1.3 bei 26,59 % und im Stadtbezirksviertel 16.1.3 bei 17,82%, der städtische Durchschnitt liegt bei 17,7 %.

Der Anteil der Haushalte mit drei und mehr Kindern an allen Haushalten mit Kindern liegt im Stadtbezirksviertel 14.1.3 bei 13,71 % und im Stadtbezirksviertel 16.1.3 bei 14,20%, der städtische Durchschnitt liegt bei 10,3 %.

Der Anteil der Haushalte mit Anteil der Kinderschutzfälle an allen Haushalten mit Kindern liegt im Stadtbezirksviertel 14.1.3 bei 4,85 % und im Stadtbezirksviertel 16.1.3 bei 6,25 %, der städtische Durchschnitt liegt bei 2,9 %.

Anteil der Wohngeldempfänger*-Haushalte an allen Haushalten liegt im Stadtbezirksviertel 14.1.3 bei 1,43 % und im Stadtbezirksviertel 16.1.3 bei 1,27 %, der städtische Durchschnitt liegt bei 0,5 %.

Auffällig sind zunächst einmal die in beiden Stadtbezirksvierteln vom städtischen Durchschnittswert stark abweichenden Werte zur Variable „Wohngeld“ und damit einem Indikator, der bei einem Teil der Bevölkerung auf ein entsprechend geringes Einkommensniveau hindeutet.3

Sehr stark abweichend vom städtischen Durchschnitt sind zudem die Werte der Anteile an Kinderschutzfällen an allen Haushalten mit Kindern. Ansonsten weichen vereinzelt Werte, z.B. Unterhaltvorschuss bei den unter 18-Jährigen, aus 14.1.3 von den städtischen Durchschnittswerten ab. Weitere Werte, z.B. Anteil der BSA(Bezirkssozialarbeit)-Fälle, sind in beiden Viertel zumindest auffallend höher als der städtische Durchschnitt. Insgesamt weisen auch diese Daten auf die Notwendigkeit des Angebotes eines niedrigschwelligen Teenietreffes in dem Umgriff hin.  

Bereits im Jahr 2012 wurden im Vorfeld der Neubebauung „Haldenseestraße“ mehrere Planungsrunden (unter Einbeziehung des Gebietes der bereits fertiggestellten Maikäfersiedlung) durchgeführt. Die vor Ort tätigen Einrichtungen und die beteiligten Steuerungsbereiche stellten fest, dass ein großer Bedarf an Angeboten für Grundschulkinder und Teenies (Jugendliche bis 14 Jahre) besteht. Eine kleine, in der Maikäfersiedlung durchgeführte Umfrage bestätigte diese Einschätzung. Angesichts der kommenden Neubebauung an der Haldenseestraße kann dieser hohe Bedarf von dem vor Ort tätigen Nachbarschaftstreff in keinster Weise aufgefangen werden. Für die Altersgruppe der 6- bis 14-Jährigen gibt es im Neubaugebiet und in dessen Umgebung keine Einrichtung.

Sowohl für die insgesamt zu erwartende, hohe Anzahl von Kindern und Jugendlichen aus dem Neubaugebiet Haldenseestraße, als auch für die bereits dort wohnenden „Teenies“ und diejenigen aus der Maikäfersiedlung, plant das Sozialreferat/Stadtjugendamt eine offene Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren. Zur Bedarfsdeckung sind Räumlichkeiten mit einer Nutzfläche von ca. 260 m² (DIN 277 NF 1-6; BGF ca. 460 m²), die auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe ausgerichtet sind, angemeldet. Zugehörig zur Einrichtung wird keine eigene Freifläche zur Verfügung stehen, jedoch stehen öffentliche Grünflächen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.

Mit dem Angebot leistet die Landeshauptstadt München einen wichtigen Beitrag zu einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt, entsprechend den Zielen des Stadtentwicklungskonzeptes Perspektive München. Neben der strategischen Leitlinie „Solidarische und engagierte Stadtgesellschaft" gilt dies insbesondere für die Fachleitlinie „Kinder- und familienfreundliches München", wonach allen Kindern ausreichender kindgerechter und sicherer Spiel-, Freizeit- und Bildungsraum angeboten sowie der Zugang dazu ermöglicht werden soll.
 

1 Quelle: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stand: März 2025

2 Quelle: Monitoring des Sozialreferates, Stichtag: Dezember 2023

3 Ergänzung aus dem Datenbestand des Statistischen Amtes der LHM (September 2024): Die Arbeitslosenquoten entsprechen in beiden Viertel etwa dem Durchschnittswert der Stadtbezirke, 14.1.3, 5,0% und 16.1.3, 5,7%, Zum Vergleich der LHM-Wert beträgt 4,1%.

3. Informationen zur Einrichtung

Im Raumprogramm sind gemäß der laufenden Vorplanung (Stand November 2024) 236 Quadratmeter Nutzfläche vorgesehen. Neben einem Mehrzweckraum mit mobiler Trennwand zum Multifunktionsraum sind zwei Gruppenräume sowie ein Werkraum mit Lagermöglichkeit geplant. Zusätzlich ein Büroraum sowie eine Küche.

Laut Vorplanungsstand (Stand November 2024) ist ebenso eine Freifläche von ca. 375 qm vorgesehen.

Diese Freifläche umfasst einen Gerätespielbereich mit Klettermöglichkeiten sowie einen naturnahen Bereich mit Holzstämmen, Balancierelementen und Hochbeeten, der sich als ruhiger Treffpunkt eignet.

Eine Terrasse, welche mit losen Möbeln und Sonnenschirmen bestückt werden kann, bietet multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten.

4. Betriebskonzept

Die Einrichtung soll ein offener Treffpunkt, Begegnungs- und Aktionsort für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sein. Unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer, partizipatorischer, inklusiver und interkultureller Aspekte werden neben schulbezogenen Projekten auch Spiel-, Bewegungs-, Begegnungs- und Erlebnisräume geboten, die die Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Lebenssituation unterstützen und zur Entwicklung ihrer individuellen Persönlichkeit beitragen sollen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren.

Angebotsschwerpunkte sind:

  • Offener Treff
  • Leistungen im Sozialraum (Kooperationen im Stadtteil)
  • Zielgruppenspezifische Angebote
  • Beratung
  • Schulergänzende (Bildungs-)Angebote – Schulkooperationen/Lernhilfen
  • Ferienangebote
  • Serviceleistungen (z. B. Raumvergaben)

Das angedachte Raumprogramm wurde bei einem Planungstreffen mit den beiden im Stadtteil zuständigen REGSAM-Arbeitskreisen „FAK Kinder und Familie“ und „AK Jugend“ abgestimmt. Dabei wurde betont, dass die bauliche Gestaltung es ermöglichen soll - in Abhängigkeit der Sozial- und Lärmverträglichkeit vor Ort - Räume auch an Kinder und Jugendliche, z. B. für Geburtstagsfeiern oder Partys, zu vermieten.

Die Einrichtung soll von einem freien Träger betrieben werden. Die Einrichtung wird von pädagogischen Fachkräften geführt (Dipl. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (FH) oder Bachelor bzw. Master Soziale Arbeit).

5. Finanzielle Rahmenbedingungen

Der Betrieb der Einrichtung soll mit zwei Planstellen (je 39 Std./Woche) durchgeführt werden.

Die Kostenkalkulation setzt sich wie folgt zusammen:

Personalkosten
2 Fachpersonalstellen 39 Std./Woche
(SozPäd. /SozArb (FH/BA)                                                                             
170.300,00 €

Sonst. Personalkosten
(Honorare, Verwaltung, Personalnebenkosten)
29.238,00 €
                                   
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Raumkosten (Heizung, Wasser, Strom, Reinigung)
15.000,00 €
Sachkosten (Maßnahmen, Anschaffungen, Büro)
19.000,00 €

Gesamt:                                                                                                          
233.538,00 €

Eigenmittel/Einnahmen                                                                                           
2.440,00 €

Die Gesamtfolgekosten pro Jahr belaufen sich auf
235.978,00 €.


Abzüglich der Eigenmittel des Trägers und zu erwartende Einnahmen von 2.440,00 € ergibt sich somit ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 233.538,00 €.

Für die Ersteinrichtung der Räume stehen 140.000,00 € zur Verfügung.

6. Auswahlverfahren

Die Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission des Sozialreferats/Stadtjugendamtes geprüft. Es wird ein Vergleich der Angebote vor allem nach den Bewertungskriterien Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit vorgenommen. Die fachlichen Kriterien in Bezug auf die Aufgabenerfüllung werden dabei höher bewertet als das Kriterium der Wirtschaftlichkeit des Angebotes.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München (Kinder- und Jugendhilfeausschuss) voraussichtlich im Frühjahr 2026 zur Entscheidung vorgelegt.

Insbesondere werden folgende Bewertungskriterien ausschlaggebend sein:

Fachlichkeit

Praktische Erfahrungen in der offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 - 14 Jahren
(3-fach-Bewertung)

Ist der Träger bereits regional verortet und wenn ja, wie ist der Träger vernetzt? Darstellung der Kenntnisse und Besonderheiten des Stadtteils
(1-fach-Bewertung)

Darstellung konkreter Vorstellungen zur sozialraumorientierten Arbeit im Stadtteil und Benennung von Ideen zur Ausgestaltung
(2-fach-Bewertung)

Darstellung konzeptioneller Ideen und Angebote in Bezug auf die Zielgruppe
(3-fach-Bewertung)

Darstellung von Kooperationsmöglichkeiten in Bezug auf das Zielgruppenspektrum
(2-fach-Bewertung)

Darstellung einer bedarfsgerechten Öffnung, auch an Wochenenden und in den Ferien, konzeptionelle Ideen zur Raumüberlassung außerhalb der Öffnungszeiten
(2-fach-Bewertung)

Darstellung von Serviceleistungen im Stadtteil
(1-fach-Bewertung)

Darstellung der Einbindung der Querschnittsaufgaben Gender Mainstreaming und geschlechtsspezifische Arbeit, interkulturelle Arbeit, Inklusion und sexuelle Identität
(1-fach-Bewertung)

Darstellung partizipativer Ansätze und evtl. praktischer Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
(2-fach-Bewertung)

Möglichkeiten des Trägers, durch eine Kooperation mit anderen Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen des Trägers, fachliche und logistische Unterstützung für die neue Einrichtung einzubringen
(1-fach-Bewertung)

Wirtschaftlichkeit

Bei der Auswahl des Trägers werden Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Umfang und der Qualität des Leistungsangebotes sowie die Kostentransparenz und ggf. der Einsatz von Eigenmitteln beurteilt und berücksichtigt
(2-fach-Bewertung)

7. Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerbung muss spätestens bis zum 12.08.2025 (es gilt das Datum des Poststempels) beim Sozialreferat, Stadtjugendamt, S-II-KJF/JA, Luitpoldstraße 3, 80335 München, schriftlich im Original, durch Vertretungsberechtigte* unterschrieben, im verschlossenen Briefumschlag, postalisch eingegangen sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen am Marienplatz in den Rathausbriefkasten an der Rathauspforte auch am letzten Tag der Frist bis 23.59 Uhr einzuwerfen. Der Umschlag ist in jedem Fall (auch wenn der Postweg gewählt wird) deutlich zu kennzeichnen mit:

"Bewerbung für die Trägerschaft der Offenen Einrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren „Siedlungsgebiet rund um die Haldenseestraße“ - Nur zu öffnen durch S-II-KJF/JA."

In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass sowohl die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können als auch die Voraussetzungen vorliegen. Soweit sich nur ein Träger bewirbt und dieser die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben und ggf. gezielt zu vergeben.

Zur Bewerbung sind ausschließlich die drei beigefügten Formulare (Anlage 2, 3 und 4) zu verwenden. Das vorgegebene Bewerbungsraster mit Schriftgröße und Art (Arial 11) ist einzuhalten. Insgesamt darf die Bewerbung (ohne Kosten- und Finanzierungsplan) zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Der Kosten- und Finanzierungsplan in der vorgegebenen Form ist ebenfalls einzuhalten und vollständig mit den Daten der verschiedenen Haushaltsjahre auszufüllen und der Bewerbung beizufügen. Die Nichteinhaltung der Begrenzung des Bewerbungsumfanges auf zehn DIN A4 Seiten (zuzüglich eine Seite Kosten- und Finanzierungsplan) führt automatisch zum Ausschluss.

München, den 30.06.2025

Landeshauptstadt München, Sozialreferat
Stadtjugendamt

Abt. Kinder, Jugend und Familie / Jugendarbeit

S-II-KJF/JA