Stadtrat beschließt neues Kita-Fördersystem

Das Nachfolgemodell für die Münchner Förderformel ist auf den Weg gebracht.

06. Februar 2024

Neues Fördersystem zum 1. September 2024

Das Nachfolgemodell für die Münchner Förderformel ist auf den Weg gebracht:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Stadtrats hat heute in gemeinsamer Sitzung mit dem Bildungsausschuss beschlossen, dass zum 1.9.2024 ein neues Fördersystem für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger in der Landeshauptstadt eingeführt werden soll. Das oberste Ziel der Stadt ist dabei die zielgerichtete Förderung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in München.

Bei dem geplanten Defizitausgleichsverfahren müssen Träger einer Einrichtung darlegen, welche Ausgaben (Personalkosten, Verwaltungskosten, Miete/Instandhaltung, Sachkosten) sie haben, um Kinder zu betreuen. Dem gegenüber werden die Einnahmen gestellt, also gesetzliche Förderungen nach dem BayKiBiG, Elternbeitragszuschüsse durch den Freistaat, Elternbeiträge und sonstige Einnahmen. Die Landeshauptstadt füllt dann die finanzielle Lücke, sodass die teilnehmenden Träger ein entstehendes Defizit ausgeglichen bekommen. Um für alle Münchner Familien dauerhaft bezahlbare Verpflegungsentgelte zu ermöglichen, bezuschusst die Stadt zudem jeden gebuchten Verpflegungstag mit 3 Euro. Um diesen Betrag mindern die Träger das Verpflegungsentgelt, welches sie von den Familien verlangen.

Aktuell werden 618 Kindertageseinrichtungen in München durch die freiwillige Förderung der Münchner Förderformel bezuschusst. Diese Kindertageseinrichtungen werden von Trägern der Wohlfahrtsverbände, sonstigen Trägern oder als Eltern-Kind-Initiativen betrieben. Der Einstieg ins geplante Defizitausgleichsverfahren steht allen Trägern – auch den privat-gewerblichen – mit in München ansässigen Kinderkrippen, Kindergärten, Häusern für Kindern, Horten und Eltern-Kind-Initiativen offen. Voraussetzung ist vor allem, dass die Einrichtungen nach der gesetzlichen Förderung grundsätzlich förderfähig sind. Es bleibt einem Träger unbenommen, analog zur Münchner Förderformel, nur mit einem Teil der eigenen Einrichtungen in das Defizitausgleichsystem zu wechseln und die anderen Einrichtungen auf andere Weise zu finanzieren. Die Entscheidung zur Teilnahme liegt allein beim jeweiligen Träger.

Wichtig ist, dass jeder Euro, den die Stadt fördert, bei den Kindern ankommt. Entscheidet sich ein Träger, in das neue Defizitausgleichsverfahren einzusteigen, können die Gebühren für den Kitaplatz weiterhin niedrig gehalten werden. Der Kindergarten bleibt dann, wie auch in den vergangenen Jahren, für Eltern in der Regel komplett beitragsfrei.

Eltern mit mehreren Kindern erhalten in anderen Kindertageseinrichtungen schon ab dem 2. Kind eine Reduzierung der Entgelte um 50 Prozent, ab dem 3. Kind ist der Besuch der Einrichtung komplett entgeltfrei. Inhaber eines München-Passes sowie Menschen im Sozialleistungsbezug werden komplett von den Kosten befreit. Da der München-Pass eine andere Berechnungsgrundlage darstellt, als es bisher in der Münchner Förderformel der Fall war, können deutlich mehr Familien profitieren und zahlen zukünftig keine Besuchsentgelte. Darüber hinaus haben Eltern weiterhin die Möglichkeit, dass die Besuchsentgelte ganz oder teilweise im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) übernommen werden. Zur zusätzlichen Unterstützung der Eltern ist geplant, einen Online-Rechner zur Wirtschaftlichen Jugendhilfe und dem München-Pass bereitzustellen.

Die neue freiwillige Förderung von Kindertageseinrichtungen durch die Stadt München wird damit erreichen, dass viele Münchner Familien durch niedrige Gebühren indirekt von der Förderung der Träger profitieren. Somit werden die Voraussetzungen für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit in Münchner Kindertageseinrichtungen geschaffen. Die hohe Qualität der Kindertagesbetreuung in München kann durch das neue Fördersystem weiterhin beibehalten werden. So konnte der hierzu wichtige Baustein aus der Münchner Förderformel, der sogenannte „Standortfaktor“, auf das neue Fördersystem übertragen werden. Kindertageseinrichtungen, die Plätze überwiegend an Kinder vergeben, die aus belastet definierten Stadtvierteln stammen, erhalten eine personell bessere Ausstattung. Zusätzlich werden Betreuungsplätze gesondert gefördert, die auf Vorschlag des Sozialreferats an Kinder in besonderen Lebenslagen vergeben werden können.

Seit Einführung der Münchner Förderformel im Jahr 2011 bezuschusst die Landeshauptstadt München den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtungen im erheblichen Maße über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus. Derzeit werden jährlich 170 Millionen Euro aufgewendet, um eine höhere Qualität in den Einrichtungen sowie Bildungsgerechtigkeit und niedrige Elternentgelte zu fördern. Auch in der neuen Förderung wird die Stadt voraussichtlich Finanzmittel im ähnlichen Umfang jährlich einsetzen, um die gesteckten Ziele in der Förderung von Kindertagesstätten weiter zu verfolgen. Derzeit profitieren alle Eltern in städtischen Einrichtungen, Eltern-Kind-Initiativen und in Einrichtungen der Münchner Förderformel von niedrigen Gebühren – das entspricht rund 83 Prozent aller Münchner Plätze.

Aufgrund einer Klage eines gewerblichen Trägers von Kindertageseinrichtungen hatte das Bayerische Verwaltungsgericht München am 22.09.2021 über die Förderpraxis bezüglich der Beitragsentlastung der Landeshauptstadt München im Rahmen der Münchner Förderformel entschieden. Die Klage wurde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht wies in seiner Urteilsbegründung jedoch darauf hin, dass die Förderpraxis der Landeshauptstadt München in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Träger eingreife und daher mangels entsprechender Rechtsgrundlage rechtswidrig sei.

Am 14.02.2022 wurde daraufhin von sieben Trägern eine Unterlassungsklage gegen die Förderpraxis der Landeshauptstadt München bezüglich der Beitragsentlastung im Rahmen der Münchner Förderformel eingereicht. Das Urteil hierzu steht noch aus. Der Stadtrat hat daraufhin im März 2023 erste Richtungsweisungen beschlossen und damit grundsätzlich eine Neuausrichtung der freiwilligen kommunalen Förderung. Ziel war es, ein neues tragfähiges Fördermodell zu entwickeln, das die Ziele der Bildungsgerechtigkeit fortsetzt und sowohl den Erwartungen der Eltern, den Ansprüchen der Träger sowie den Möglichkeiten der Landeshauptstadt München entspricht.

Bürgermeisterin Verena Dietl: „Das neue Fördersystem der Landeshauptstadt München schafft trotz der schwierigen Rechtslage die besten Voraussetzungen dafür, dass Entgelte für Kindertageseinrichtungen niedrig und die Kindergärten kostenfrei bleiben können. Darüber freue ich mich sehr. Das Leben in München ist teuer, daher müssen wir immer auch einen Ausgleich für die Menschen schaffen, die sich nicht alles leisten können.“

Stadtschulrat Florian Kraus: „Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit stehen bei dem neuen Fördersystem für Kindertageseinrichtungen im Vordergrund. Ich freue mich, dass wir Wege gefunden haben, wichtige Errungenschaften der Münchner Förderformel in das Defizitausgleichssystem zu übertragen und somit die Qualität in den Einrichtungen hochzuhalten und vor allem die Kinder nach wie vor in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen.“