Standesämter vorbereitet auf das Selbstbestimmungsgesetz
Am 1. November ist das neue Gesetz der Selbstbestimmung in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert Personen ihr Geschlecht oder ihren Vornamen zu ändern.
Standesämter gut vorbereitet auf das Selbstbestimmungsgesetz
Am 1. November ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag in Kraft getreten. Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Kreisverwaltungsreferat ist auf die Neuerung gut vorbereitet. Seit August vergeben die Standesämter München und München-Pasing Termine zur Erklärung mit Eigenversicherung, um die Änderungen vorzunehmen. Bisher haben sich dafür mehr als 350 Personen angemeldet.
Die ersten Termine fanden am 4. November statt. Flo B. hat einen davon ergattert. Sie saß am Montagmorgen einem Standesbeamten gegenüber und verließ das KVR zehn Minuten später gut gelaunt und mit einem Dokument, das sie nun auch amtlich als Frau definiert. „Ich bin noch ein bisschen von meinen Gefühlen überwältigt und dankbar, dass ich nun endlich meinen Geschlechtseintrag ändern lassen konnte. Der Kontakt mit dem Standesamt war super. Das hatte ich mir nicht so einfach vorgestellt“, sagt die Münchnerin.
Die Münchner Standesämter haben ihre Mitarbeitenden fachlich für die Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes geschult. Das Team Diversity im KVR stellt ihnen außerdem Informationen zu korrekten Sprachregelungen mit dem erklärungsberechtigten Personenkreis zur Verfügung, um auf die anstehenden Termine gut vorbereitet zu sein. „Ich freue mich, dass die Mitarbeitenden abteilungsübergreifend zusammenarbeiten, um unseren Kund*innen einen positiven Kontakt und einen guten Service zu bieten“, sagt Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl.
Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980, das das Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher waren für die Änderung von Personenstand und Vornamen umfangreiche Gutachten notwendig. Für queere Personen erleichtert das neue Gesetz die Verwirklichung ihres Rechts auf Selbstbestimmung.
„Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Diskriminierung von transgeschlechtlichen Menschen zu beenden und ihre persönliche Freiheit zu stärken. Dass die Münchner Standesämter das Thema so ernst nehmen, wird in der Community positiv aufgenommen. Ich freue mich, dass das KVR dazu beiträgt, dass München als weltoffene Stadt wahrgenommen wird“, sagt Münchens Zweiter Bürgermeister Dominik Krause.