Öffentliche Ausschreibung

Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (KiJuFa) in dezentralen Unterkünften.

11. Mai 2026

Öffentliche Ausschreibung

Die Ausschreibung steht unter Vorbehalt des anstehenden Standortbeschlusses, der für den 18. Juni 2026 (Vollversammlung 01. Juli 2026) vorgesehen ist, sowie des Finanzierungsbeschlusses, der für den 16. Juli 2026 (Vollversammlung am 29. Juli 2026) geplant ist. Die endgültige Trägerschaftsauswahl ist zwingend von den dort getroffenen Beschlüssen abhängig und wird erst mit Beschluss des Sozialausschusses und des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 6. Oktober 2026 bekannt gegeben.

Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (KiJuFa) in den dezentralen Unterkünften

  • Planegger Straße 125 (Stadtbezirk 21, Pasing-Obermenzing)
  • Drygalski-Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried, Stadtbezirk 19, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln)

1. Ausgangssituation

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat am 10.11.2016 mit dem Beschluss des Sozialausschusses (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06136) die Asylsozialbetreuung in allen dezentralen sowie staatlichen Unterkünften für Geflüchtete fest verankert.

Aufgrund eines über Jahre andauernden Bettplatzausbaus in dezentralen Unterkünften und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften sowie der prekären finanziellen Haushaltslage der Landeshauptstadt München musste ab dem Jahr 2026 eine Umstrukturierung der Asylsozialbetreuung vorgenommen werden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München legte am 13.11.2025 mit dem Beschluss des Sozialausschusses (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17054) fest, dass eine Anpassung des Betreuungsschlüssels notwendig sei, damit neu eröffnende Unterkünfte nicht unbetreut blieben. Ferner sieht das beschlossene Konzept der Asylsozialbetreuung und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (KiJuFa) in Unterkünften für Geflüchtete vor, Beratungsangebote flexibler und bedarfsorientierter zu gestalten.

Die Förderung erfolgt seit dem Jahr 2026 in Form von Betreuungsteams, wobei der Aufbau und die Organisation des Teams durch den zuständigen Träger entschieden wird. Dies ist in erster Linie für Träger mit mehreren zu betreuenden Unterkünften interessant, da die Teams in unterschiedlichen Unterkünften eingesetzt werden können. Das bedeutet, dass Fach- und Hilfskräfte nicht mehr an eine Unterkunft gebunden eingesetzt werden müssen. Träger können flexibler agieren und basierend auf sozialpädagogischer und erzieherischer Einschätzung das zur Verfügung stehende Fachpersonal in unterschiedlichen Unterkünften einsetzen. Hierdurch kann ein Träger zügig auf akute Beratungsbedarfe reagieren. Des Weiteren ändert sich der bisherige Name der Asylsozialbetreuung in Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten in Unterkünften.

Die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten in Unterkünften ist eine entscheidende Schnittstelle zwischen Geflüchteten, Behörden, Ehrenamtlichen und dem Sozialraum.

Durch gezielte Beratung und Orientierung werden Geflüchtete in die bestehenden Regelangebote vermittelt. Dies trägt nicht nur zur Integration der Geflüchteten bei, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in den jeweiligen Unterkünften und im Stadtteil. Die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten in Unterkünften informiert Geflüchtete insbesondere über Rechte und Pflichten in behördlichen Verfahren, unterstützt bei der Sicherung des Lebensunterhalts und im Asylverfahren sowie bei gesellschaftlicher Partizipation und Sozialraumorientierung oder vermittelt in Sprach-, Bildungs-, und Arbeitsmarktangebote. Ferner soll die Beratung und Betreuung von Geflüchteten in Unterkünften ein gewaltfreies und respektvolles Zusammenleben fördern sowie gleichzeitig psychosoziale Belastungen, die durch die Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen entstehen können, verringern. Die Geflüchteten erhalten umfassende Unterstützung bei der Bewältigung ihrer komplexen Belastungen sowie bei der Suche nach dauerhaftem Wohnraum. Besonders schutzbedürftige Personen, wie Menschen mit Behinderungen oder Gewalterfahrungen, erhalten gezielte Unterstützung. Zudem wird der spezifische Schutzbedarf von kulturellen, religiösen sowie sexuellen Minderheiten in der Betreuung berücksichtigt.

Die Unterstützungsangebote KiJuFa beraten und betreuen geflüchtete Kinder, Jugendliche und deren Familien in Münchener Unterkünften, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Die Angebote unterstützen Familien bei der Integration und dienen als erste Brücke zu den Regelangeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren sozialen Diensten für Familien. Sie leisten insbesondere präventiven Kinderschutz durch Beratungsangebote für Eltern, Jugendliche und Kinder, bieten Erstorientierung und begleiten den Integrationsprozess der Zielgruppe in Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialraum und fungieren in diesem als Lotsen. Zudem unterstützen sie bei schulischen Anforderungen, Fragen zu Erziehung und Förderung sowie in der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung.

Beide Aufgabenbereiche sind sehr umfassend, ersetzen jedoch nicht Regelangebote und Fachdienste, sondern sind ergänzend, vermittelnd und präventiv tätig.

1.1 Zielgruppe Geflüchtete der dezentralen Unterkünfte

Die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten richtet sich an geflüchtete Menschen mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus, die den dezentralen Unterkünften Planegger Straße 125 und Drygalski-Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried) vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, zugewiesen werden. Es handelt sich voraussichtlich um eine gemischte Belegung mit alleinstehenden Männern und Frauen, Alleinerziehenden und Familien.

Zielgruppe der Unterstützungsangebote KiJuFa sind Kinder, Jugendliche und deren Eltern in den beiden dezentralen Unterkünften Planegger Straße 125 und Drygalski-Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried), unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus.

Da die Zielgruppe noch nicht festgelegt wurde, soll im Rahmen der Bewerbung grundsätzlich die Bereitschaft bestehen, unterschiedliche Zielgruppen innerhalb der geflüchteten Personen zu betreuen.

1.2 Räumlichkeiten der dezentralen Unterkünfte

Die dezentralen Unterkünfte Planegger Straße 125 und Drygalski-Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried) sollen nach aktuellem Planungsstand Mitte des II. Quartals 2027 eröffnen. Der Eröffnungshorizont entspricht dem aktuellen Planungsstand und kann sich noch verändern.

Die Unterkünfte werden voraussichtlich über Gemeinschaftsküchen, Sanitärflächen und Aufenthaltsräume sowie Verwaltungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Lagerräume verfügen. Die Unterkünfte werden von der Landeshauptstadt München oder einem externen Dienstleister betrieben.

In beiden Unterkünften wird voraussichtlich folgendes Personal zur Verfügung stehen: eine Einrichtungsleitung, Haussicherheits- und Servicepersonal (HSP), Hausmeister*innen, Security in der Nachtschicht sowie Reinigungspersonal zur Unterhaltsreinigung.

Die Belegung der Unterkunft sowie die Beendigung der Unterbringung wird vom Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München gesteuert.

Planegger Straße 125 (Flst.Nr. 1990, Gemarkung Pasing)
Der Standort Planegger Straße 125 befindet sich im 21. Stadtbezirk - Pasing-Obermenzing. Die dezentrale Unterkunft bietet eine Bettplatzkapazität von voraussichtlich ca. 145 Bettplätzen. Bei dem Standort handelt es sich um eine Wiedereröffnung einer Unterkunft aufgrund einer geänderten Zielgruppe. Bis Mitte 2024 wurde der Standort als Wohnungsloseneinrichtung betrieben. Es besteht eine gute Anbindung an das Pasinger Zentrum.

Drygalski-Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried)
Der Standort Drygalski-Allee ist im 19. Stadtbezirk - Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln gelegen.
Die verfügbare Grundstücksfläche bietet die Möglichkeit zur Errichtung einer dezentralen Unterkunft in modularer Containerbauweise mit einer Kapazität von voraussichtlich ca. 300 Bettplätzen. Die Nahversorgung ist gut. Im Umfeld sind Ärzt*innen, Apotheken, verschiedene Dienstleister*innen und zahlreiche Geschäfte sind in fußläufiger Entfernung erreichbar. Im Siedlungsgebiet gibt es Schulen und Kindertagesstätten. Für den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr sorgt eine Bushaltestelle, die fußläufig zu erreichen ist.

2. Trägerauswahl

Ausgeschrieben werden die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und Unterstützungsangebote KiJuFa in den dezentralen Unterkünften Planegger Straße 125 und Drygalski-Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried). Die Einrichtungen dienen der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten.

Laut des Beschlusses des Sozialausschusses vom 10. November 2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 06136)  wird das Sozialreferat beauftragt, bei Projekten der Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchteter (ehemals Asylsozialbetreuung) die Trägerschaft auszuschreiben und ein Trägerschaftsauswahlverfahren durchzuführen.

Auf der Grundlage der städtischen Ausschreibungsrichtlinien für bezuschusste soziale Einrichtungen sucht das Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München mit diesem Schreiben Träger der Wohlfahrtspflege, deren Erfahrungen und Möglichkeiten im Bereich der Betreuung und Beratung von Geflüchteten und / oder der Asylsozialbetreuung in staatlichen und dezentralen Unterkünften genutzt werden sollen. Das Ergebnis des Trägerauswahlverfahrens wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Mit Beschluss des Sozialausschusses vom 29. Mai 2008 sowie des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 27. Mai 2008 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 00022) wurden die Verfahrensschritte zum Trägerschaftsauswahlverfahren festgelegt, anhand derer das Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München die Ausschreibung für die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und Unterstützungsangebote KiJuFa vornimmt.

3. Fachliche Ausrichtung der Unterkünfte

In den dezentralen Unterkünften Planegger Straße 125 und Drygalski Allee (Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried) werden die Geflüchteten durch die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und die Unterstützungsangebote KiJuFa betreut. Die übergeordnete Aufgabe der Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und der Unterstützungsangebote KiJuFa ist es, geflüchtete Menschen, die in Unterkünften leben, durch Orientierungshilfen, Beratung und Unterstützungsangebote in die Lage zu versetzen, sich im Alltag zurecht zu finden und die damit einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. In diesem Zusammenhang sind die eigenverantwortliche Lebensführung und die Selbstbestimmtheit im neuen sozio-kulturellen Lebensumfeld die Kernkompetenzen und Ressourcen der geflüchteten Menschen.

Ebenfalls stellen die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten sowie die Unterstützungsangebote KiJuFa eine entscheidende Schnittstelle zwischen Geflüchteten Behörden, Schulen, Ärztinnen und Ärzten und Ehrenamtlichen dar. Sie leisten Beratung und Orientierung, vermitteln in bestehende Angebote, haben die Gemeinschaft in der Unterkunft und im Umfeld im Blick und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des sozialen Friedens in der jeweiligen Unterkunft und im Stadtteil.

4. Beratung und Betreuung

von erwachsenen Geflüchteten und Unterstützungsangebote KiJuFa

Mit der Einführung der Betreuungsteams im Jahr 2026 können Träger flexibler agieren und basierend auf sozialpädagogischer und erzieherischer Einschätzung das zur Verfügung stehende Fachpersonal in unterschiedlichen Unterkünften einsetzen, sofern der Träger mehrere Unterkünfte betreut. In der Praxis kann daher, je nach Bedarf in Unterkünften, von einem festen Betreuungsschlüssel abgewichen werden. Dadurch können Träger zeitnah auf akute Beratungsbedarfe, zum Beispiel bei Einzügen oder in Krisenfällen, reagieren.

Zur Stabilisierung der Unterkunft sowie aufgrund des notwendigen Beziehungsaufbaus zwischen Fachkräften, Hilfskräften und Bewohner*innen ist insbesondere in den ersten Monaten der Eröffnung ein fester Betreuungsschlüssel von etwa 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) Flüchtlings- und Integrationsberatung zu 150 Bewohner*innen, 1 VZÄ pädagogische Hilfskraft sowie 1 VZÄ erzieherische Fachkraft zu 66 Kindern und Jugendlichen ratsam. Zusätzlich wird ein Leitungsanteil von 1 VZÄ Teamleitung zu acht Fachkräften bezuschusst.

Die Träger kalkulieren basierend auf den Budgetvorgaben das ihnen zu Verfügung stehende Personal und erstellen entsprechende Einsatzpläne, für die von ihnen betreuten Unterkünfte. Diese werden der Fachsteuerung zu Beginn des Projekts und später auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.

Die Qualifikationen der Fachkräfte wurden mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 27. April 2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05998) festgelegt und gelten weiterhin. Die Flüchtlings- und Integrationsberatungsfachkräfte (FIB) müssen als Qualifikation einen Abschluss in Sozialpädagogik bzw. Sozialer Arbeit (Diplom, Bachelor oder Master) nachweisen. Erfolgt die Besetzung einer Stelle an eine Person ohne Diplom, Master oder Bachelor Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, so ist die Anerkennung eines abgeschlossenen vergleichbaren Studiengangs nach vorheriger Einzelfallbewertung und dem Nachweis von weitreichenden Zusatzqualifikationen im Bereich Soziale Arbeit bzw. einschlägiger Berufserfahrung in der Flüchtlings- und Integrationsberatung durch die Fachsteuerung möglich.

Als Fachstandard für die personelle Ausstattung der Unterstützungsangebote KiJuFa ist festgelegt, dass eine Gemeinschafts- oder dezentrale Unterkunft in der Regel mit 22,5 % Kindern und Jugendlichen (0 bis 17 Jahre) belegt ist. Gemäß Beschluss des Sozialausschusses  (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17054) ist kein fester Betreuungsschlüssel für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Aufgrund des aktuell zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in Unterkünften im Verhältnis zu Gesamtbettplatzzahl, ist etwa 1 VZÄ erzieherischer Fachdienst für 66 Kinder und Jugendliche vorgesehen. Für die Unterstützungsangebote KiJuFa sollen Erzieher*innen oder Beschäftigte mit vergleichbaren Abschlüssen eingesetzt werden. Zusätzlich wird ein Leitungsanteil von 1:8 der VZÄ der Erzieher*innen bezuschusst. Der Leitungsanteil der KiJuFa geht im Leitungsanteil der Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchtete auf.

Im Projekt muss sichergestellt werden, dass ein Gewaltschutzkonzept zum Einsatz kommt, das den Richtlinien des Stadtratsbeschlusses vom 18. März 2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 02465) entspricht. Das Konzept sollte in der Anlaufphase des Projekts erstellt und mit der zuständigen Fachsteuerung im Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München abgestimmt werden. Weitere am Projekt beteiligte Akteure (zum Beispiel Betreiber*innen einer Unterkunft) sind bei Bedarf in die Erstellung miteinzubeziehen. Mit Abgabe einer Bewerbung stimmt die*der Bewerber*in zu, dass diese Verpflichtung Teil der Leistungsbeschreibung des Projekts sein wird, die in naher Zukunft entstehen wird.

Um die im Folgenden beschriebenen Aufgaben der Fachkräfte und pädagogischen Hilfskräfte aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel zu leisten, müssen in Absprache mit der Fachsteuerung Schwerpunkte gesetzt werden, vor allem wegen des verringerten Personalschlüssels seit 2026, von dem die Betreuung der erwachsenen Geflüchteten und besonders stark die Kinder- Jugend- und Familienarbeit betroffen ist.

Am Bedarf der Geflüchteten orientiert und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Unterkunft in Bezug auf Belegung, Sozialraum und Ausstattung müssen hier in Absprache mit der Fachsteuerung Schwerpunkte gesetzt werden.

Die Aufgaben von Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) und Kinder-, Jugend- und Familienarbeit (KiJuFa) können situationsangemessen miteinander verschmolzen werden. Die Unterstützung durch pädagogische Hilfskräfte (PHK) kann von allen Fachkräften in Anspruch genommen werden.

In einem gemeinsamen Abstimmungsprozess wird in absehbarer Zeit eine Leistungsbeschreibung für die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und die Unterstützungsangebote KiJuFa erstellt.

4.1. Flüchtlings- und Integrationsberatung

Im Folgenden werden die Ziele der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) knapp erläutert:

  • Qualifizierte sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung von Geflüchteten und ihren Familien zur Förderung der Integration, psychosozialen Stabilisierung und der gesellschaftlichen Teilhabe. Ein gewaltfreies akzeptierendes Zusammenleben wird gefördert und vermeidbare psychosoziale Belastungen im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer Gemeinschaftseinrichtung werden reduziert. Der respektvolle Umgang miteinander wird gefördert und ein diskriminierungsfreies Angebot geschaffen.
  • Die Bewohner*innen der Unterkunft werden bei der Bewältigung ihrer komplexen Belastungssituation begleitet.
  • Die Bewohner*innen der Unterkunft werden über Ablauf und Funktion aller behördlichen Verfahren, die sie betreffen, informiert und aufgeklärt und bei der Verwirklichung ihrer Rechte in gesundheitlichen, rechtlichen und psychosozialen Belangen unterstützt.
  • Besonders schutzbedürftige Bewohner*innen der Unterkunft wie Personen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen und komplexen Belastungen nach Gewalterfahrungen werden identifiziert und auf ihre speziellen Bedarfe bezogen unterstützt.
  • Der Schutzbedarf kultureller, religiöser, sexueller Minderheiten wird ermittelt und berücksichtigt.

Um diese Ziele zu erreichen, sollen von der Flüchtlings- und Integrationsberatung vor allem folgende Leistungen angeboten werden:

  • Individuelle psychosoziale Beratung zur Erstorientierung und Bewältigung des Alltags sowie besonderer Problemlagen
  • Beratung und Information der Bewohner*innen über ihre Rechte und Pflichten in behördlichen Verfahren und in allen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei der Lebensunterhaltssicherung und Beratung zu wirtschaftlichen Hilfen
  • Information und Unterstützung bei der Antragstellung der Leistungsansprüche aus den sozialen Sicherungssystemen (AsylbLG, SGB II, SGB XII, et cetera)
  • Bei Statuswechsel Migrationsberatung in Kooperation mit Jobcenter, Amt für Wohnen und Migration, Integrationskursanbietern, Agentur für Arbeit
  • Unterstützung bei der Schuldenregulation, Beratung zu Schuldenprävention
  • Umfassende Unterstützung bei körperlicher und psychischer Gesundheit, die den Zugang zu medizinischen und psychiatrischen/psychologischen Versorgung sowie zu Pflegeleistungen und Unterstützung bei der Verwirklichung von gesundheitlichen Bedarfen innerhalb der Unterkunft beinhält
  • Stabilisierung des Gesundheitszustands
  • Prävention und Psychoedukation im Zusammenhang mit physischer und psychischer Gesundheit
  • Managen von Übergängen von Leistungsträgern sowie Beratung und Vermittlung an Fachstellen bezüglich des Zugangs zu Spracherwerb, Bildung und Arbeitsmarkt
  • Erklärung und Vermittlung über die in Deutschland bestehenden Werte und Normen
  • Unterstützung der Eltern bei der Betreuung, Erziehung und Förderung ihrer Kinder unter Berücksichtigung ihrer kulturellen Vorstellungen
  • Altersgemäße Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen in ihrer emotionalen, sozialen, körperlichen und kognitiven Entwicklung
  • Wahrnehmen der Bedarfe von Minderheiten und von Menschen mit Behinderungen
  • Identifikation und professionelle Bearbeitung von Kindeswohl- und Erwachsenengefährdungen
  • Orientierung über die Belegung und laufende Information der Bewohner*innen über die Angebote mit besonderem Augenmerk auf Personen, die nicht von sich aus, das Beratungsangebot wahrnehmen/wahrnehmen können
  • Außerhalb der Unterkunft betreibt der Träger aktive Nachbarschaftsarbeit sowie nachbarschafts- und sozialraumbezogene Öffentlichkeitsarbeit
  • Wahrung der Rechte von Minderheiten und Entwicklung von Strategien zu deren Information sowie Entwicklung unterkunftsspezifischer Schutzkonzepte und Vermittlung in Hilfsstrukturen

4.1.1 Kooperationen

In der Unterkunft gibt es eine Vielzahl an internen und externen Kooperationspartner*innen für die Mitarbeiter*innen der Sozialdienste. Im Nachfolgenden sind diese Kooperationspartner*innen benannt und Mindeststandards für die Zusammenarbeit aufgeführt.

Einrichtungsleitung
Eine konstruktive Zusammenarbeit und ein guter Kommunikationsfluss, in dem die Bedarfe der Bewohner*innen bestmöglich verwirklicht werden, sind zwischen der Einrichtungsleitung und dem Sozialdienst notwendig, um ein friedliches Zusammenleben in der Unterkunft zu ermöglichen. Regelmäßige Absprachen sind dafür grundlegend. Deshalb soll in der Regel einmal wöchentlich eine gemeinsame Teamsitzung zwischen den Mitarbeiter*innen der Einrichtungsleitung und dem Sozialdienst stattfinden und protokolliert werden. Die Einrichtungsleitung trägt für alle administrativen Belange bezüglich der Unterkunftsführung die Verantwortung und übt das Hausrecht aus.

Netzwerke
Die verantwortliche soziale Betreuung von Geflüchteten erfordert deren Vertretung in politischen und gesellschaftlichen Gremien. Der Träger ist durch Vernetzung und die bedarfsorientierte Koordination von Fachdiensten, sozialen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen aktiv im Sozialraum. Darüber hinaus nimmt er an der regionalen Koordinierung und Vernetzung teil. Der Träger verwaltet Spenden und Kassen, arbeitet mit Bildungseinrichtungen und sozialen Einrichtungen zusammen und betreibt anlassbezogen Öffentlichkeitsarbeit.

Ehrenamt und Helferkreise
Die Arbeit mit diesen umfasst unter anderem:

  • Bedarfsermittlung
  • Spendenmanagement und Kassenverwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung vor Ort
  • Regionale Koordinierung und Vernetzung vor Ort

4.1.2 Methoden und Arbeitsweisen

Die aufgeführten Methoden sind nicht abschließend, umfassen jedoch unter anderem:

  • Niedrigschwellige partizipative Angebotsgestaltung
  • Personenbezogene Leistungen: Case Management, Beratung, Empowerment, Vermittlung, Begleitung, Krisenintervention
  • Gruppenangebote und Bewohner*innenversammlungen
  • Vorträge und thematische Informationsveranstaltungen
  • Wöchentliche Teamsitzungen und regelmäßige Fallbesprechungen
  • Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und an Team- und Fallsupervisionen ist ausdrücklich gewünscht und kann den Zuschussrichtlinien entsprechend bezuschusst werden
  • Qualitätssicherung durch Dokumentation und Evaluation der Leistungserbringung
  • Information der Fachsteuerung und der Fachstelle Gewaltschutz unter anderem durch verpflichtende Vorfallmeldungen und Inanspruchnahme von deren Unterstützung
  • Konzeptionelle Arbeit: Fortschreibung der konzeptionellen Arbeit der Einrichtung sowie Vernetzung mit kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren

4.1.3 Anforderungen an die Leistungserbringer

Um die Arbeit mit Geflüchteten in München rechtlich sicher und zielgerichtet ausführen zu können, müssen folgende Kenntnisse zwingend vorhanden sein:

  • Fundierte rechtliche Fachkenntnisse in SBG II, SBG VIII, SGB XII, AufenthG, AsylbLG und BGB
  • Kenntnisse der gesamtstädtischen Infrastruktur insbesondere im Bereich Geflüchteten- und Migrationsarbeit
  • Fachwissen im Bereich psychische Auffälligkeiten und Überblick zu sozial- und psychotherapeutischen Hilfsangeboten im Stadtgebiet
  • Methodenkenntnisse zur Krisenintervention, Deeskalation und Suizidprävention
  • Fundierte Fachkenntnisse in sozialpädagogischen Methoden und Beratungsformen
  • Fundierte Kenntnisse zu Datenschutz und Schweigepflicht
  • Fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in interkultureller Kommunikation
  • Hohe Sensibilität für die Problemlagen der Geflüchteten, den gesellschaftlichen Modellen ihrer Herkunftsländer und in Bezug auf den kulturellen Hintergrund von Belastungssymptomen
  • Verpflichtung zu einer konsequenten und informierten Haltung gegen Rassismus und Diskriminierung, Förderung eines respektvollen Umgangs und Schaffung eines diskriminierungsfreien Angebots
  • Kenntnisse der Berufsethik Sozialer Arbeit

4.2. Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (KiJuFa)

Im Folgenden werden die Ziele der Unterstützungsangebote KiJuFa knapp erläutert:

  • Stärkung der Erziehungskompetenz und Eigenverantwortung, Empowerment und Stärkung der Selbstwirksamkeit von Familien unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen und der belasteten Lebenssituation durch Flucht und belastende Lebenssituation in der Unterkunft
  • Vermittlung der geltenden Werte und Normen – wie gewaltfreie Erziehung und Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention – an Kinder, Jugendliche und Eltern sowie die Förderung der Auseinandersetzung mit den eigenen Wertvorstellungen.
  • Unterstützung bei der Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen in ihren altersgemäßen, emotionalen, sozialen, körperlichen und kognitiven Entwicklungen
  • Gewährleistung des Kinderschutzes angelehnt an die Münchner Grundvereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII
  • Präventiver Kinderschutz durch Beratung und Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Elternteilen
  • Unterstützung bei der Partizipation und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Eltern am gesellschaftlichen Leben in der Unterkunft und im Sozialraum
  • Unterstützung der Kinder und Familien beim Ankommen in einer neuen und fremden Lebenswelt durch Vermittlung in geeignete Angebote
  • Vermittlung der Kinder und Jugendlichen aus Unterkünften in Einrichtungen des Bildungs- und Freizeitbereichs und in geeignete Angebote im Hilfesystem

Um diese Ziele zu erreichen, sollen von den KiJuFa Unterstützungsangeboten vor allem folgende Leistungen angeboten werden:

  • Information zu Erziehung, Bildung und Gesundheit sowie Vermittlung in den Sozialraum, unterteilt in:
    • Information und Beratung zu Erziehungsthemen und Fördermöglichkeiten sowie Vermittlung von Werten (zum Beispiel gewaltfreie Erziehung, Kinderrechte)
    • Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Elternteile in besonderen Lebenslagen sowie konflikthaften Situationen
    • Vermittlung und Anbindung in Einrichtungen des Bildungsbereichs (zum Beispiel Regelsystem wie Schule, Kindergarten) sowie in geeignete Angebote im Sozialraum
    • Übergabe und Anbindung an hausinterne und externe Fachstellen (Kinderkrankenschwester, Frühe Hilfen, Erziehungsberatungsstellen, et cetera) - Information durch Aushänge, Merkblätter und Flyer
  • Hilfe bei der Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe im Bildungssystem, umfasst unter anderem Information zu und Unterstützung bei der Einforderung des Rechts auf Bildung und Teilhabe und Vermittlung an geeignete andere Stellen zur Unterstützung
  • Pädagogische Angebote, umfasst unter anderem:
  • Beziehungsaufbau und -pflege zu Kindern und Jugendlichen (zum Beispiel Kinder- und Jugendlichensprechstunde, Hausaufgabensprechstunde)
    • Durchführung gezielter pädagogischer Angebote in der Unterkunft und Vermittlung sowie Anbindung an Angebote von Kooperationspartner*innen (zum Beispiel Frühe Hilfen, Erziehungsberatungsstellen)
  • Kinderschutz, unterteilt unter anderem in
    • Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben
    • Wahrung des Kinderschutzes bei Kenntnis unter Einhaltung der Meldekette sowie Durchführung der notwendigen Gespräche mit den Betroffenen
    • Kooperation mit der Hausverwaltung und der Bezirkssozialarbeit
    • Unterstützung der FIB in akuten Krisen
    • Gezielte Beobachtung in Einzel- und Gruppensituationen
    • proaktives Zugehen auf Kinder, Jugendliche und Elternteile
    • Mitwirkung am Gewaltschutzkonzept der Landeshauptstadt München und den einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepten
  • Empowerment durch:
    • Organisation von Gruppenangeboten zu Themen wie Bildungssystem und Gesundheit
    • Stärkung der Selbstwirksamkeit der Eltern
  • Kooperationen innerhalb/außerhalb der Unterkunft/Gremien und Netzwerkarbeit, umfasst unter anderem:
    • Kooperation mit allen Diensten der Unterkunft
    • Einbindung externer Netzwerkpartner*innen für Bildungs- und Informationsangebote innerhalb der Unterkunft (Refugio Kunstwerkstatt, Elterntraining, KiTZ, Bildungslokale, offene Jugendtreffs, Familientreffs et cetera)
    • Teilnahme in relevanten Gremien im Sozialraum und überregional (Regsam FAK Kinder und Jugendliche, et cetera)
  • Kooperation mit Ehrenamtlichen, umfasst unter anderem:
    • Information über Bedarfe und Koordination der Angebote
    • Ansprechperson bei akuten Auffälligkeiten und Krisen

4.2.1 Methoden und Arbeitsweisen

  • Die aufgeführten Methoden sind nicht abschließend, umfassen jedoch unter anderem:
  • Kooperation und regelmäßige Abstimmungs- und Planungsgespräche mit anderen Diensten im Sozialraum und dem Hilfesystem unter anderem mit der Bezirkssozialarbeit, Frühe Hilfen, Ambulante Erziehungshilfen, Erziehungsberatungsstellen et cetera)
  • Einzelfallhilfe in Bezug auf das Familiensystem: Beratung, Hilfe zur Selbsthilfe, Vermittlung in Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, Begleitung und Unterstützung bei Krisenintervention (§ 8a SGB VIII)
  • Gruppenangebote, Spiel- und Förderangebote für Minderjährige, Bildungsangebote für Eltern; Kinder- und Jugendlichenversammlungen
  • Wöchentliche Teamsitzungen und regelmäßige Fallbesprechungen
  • Qualitätssicherung durch Dokumentation und Evaluation der Leistungserbringung
  • Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und an Team- und Fallsupervisionen ist ausdrücklich gewünscht und kann den Zuschussrichtlinien entsprechend bezuschusst werden
  • Konzeptionelle Arbeit: Fortschreibung der konzeptionellen Arbeit der Einrichtung sowie Vernetzung mit kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren
  • Information der Fachsteuerung und der Fachstelle Gewaltschutz unter anderem durch verpflichtende Vorfallmeldungen und Inanspruchnahme von deren Unterstützung

4.2.2 Erforderliche Fachkenntnisse

Um die Arbeit mit minderjährigen Geflüchteten und deren Familien in München rechtlich sicher und zielgerichtet ausführen zu können, müssen folgende Kenntnisse zwingend vorhanden sein:

  • Fundierte Fachkenntnisse im SBG VIII
  • Kenntnisse der gesamtstädtischen Infrastruktur für Bildung und soziale Leistungen von Familien (Bildungs- und Schulwesen, Überblick über die sozialen Angebote für Familien et cetera)
  • Fundierte Kenntnisse und Kompetenzen in interkultureller Kommunikation
  • Hohe Sensibilität für die Problemlagen der Geflüchteten, den gesellschaftlichen Modellen ihrer Herkunftsländer und in Bezug auf den kulturellen Hintergrund von Belastungssymptomen
  • Verpflichtung zu einer konsequenten und informierten Haltung gegen Rassismus und Diskriminierung, Förderung eines respektvollen Umgangs und Schaffung eines diskriminierungsfreien Angebots
  • Kenntnisse bezüglich der Bedarfe von vulnerablen Personengruppen, zum Beispiel Lebenswelten, Fachberatungsstellen, Netzwerke et cetera

4.3 Pädagogische Hilfskräfte

Pädagogische Hilfskräfte sind zuständig für die Unterstützung und Ergänzung der Angebote durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung und die Kinder-Jugend- und Familienarbeit, zur Begleitung von Geflüchteten und in der Freizeitgestaltung. Soweit möglich werden sie auch außerhalb der Dienstzeiten der Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzt und stehen dann als Ansprechpartner*innen für die Geflüchteten zur Verfügung.

Sie sind mit Betreuungsaufgaben betraut, um die Fachkräfte zu unterstützen und ihnen zuzuarbeiten. Diese sind zum Beispiel:

  • Die pädagogischen Hilfskräfte nehmen Themen und Informationen der Bewohner*innen auf und verweisen auf oder informieren die Fachkräfte,
  • betreuen und beraten als „soziale Ersthelfer*innen“ in Krisensituationen, wenn keine Fachkräfte zur Verfügung stehen,
  • geben Informationen zum Quartier,
  • unterstützen bei der Informationssuche bezüglich Behördengängen, Ärzten, sonstigen Einrichtungen,
  • unterstützen die Bewohner*innen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche,
  • sind bei der Freizeitgestaltung behilflich,
  • begleiten zu wichtigen Terminen,
  • unterstützen bei der Übersetzung,
  • geben themenspezifische Informationen weiter,
  • führen Gruppen- und Einzelbetreuungen beim Lernen, Spracherwerb und Erledigen der Hausaufgaben und Schularbeiten durch,
  • führen Freizeitmaßnahmen durch und leiten Angebote zur Freizeitgestaltung, begleiten zu Freizeiteinrichtungen,
  • unterstützen bei Antragstellungen und dem Ausfüllen von Formularen in Absprache mit FIB/KiJuFa,
  • geben Adressen von Ärzten und Ärztinnen und Institutionen weiter.

4.4 Leitungsaufgaben

Die Leitungen verantworten die personelle, organisatorische und fachliche Führung des (sozial-)pädagogischen Fachkräfteteams und des pädagogischen Hilfskräfteteams. Im Rahmen der internen Leitungsvorgaben des freien Trägers kommen sie ihrer Fürsorgepflicht nach und fördern, fordern, motivieren sowie unterstützen die Mitarbeiter*innen in ihrer alltäglichen Arbeit. Dies gewährleisten sie unter anderem durch die Kontrolle der Einhaltung von Dienstpflichten, durch Sicherstellung der Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und Planen und Umsetzen von Personalentwicklungs- und Fortbildungsmaßnahmen zur Entwicklung bzw. Erhaltung von Leistungspotenzialen.

5. Leistungsumfang und Personalausstattung

Im Folgenden wird die Ausstattung mit Personal und dem damit verbundenen Leistungsumfang, den der Träger leistet, dargestellt.

5.1 Übergeordnete Leistungen Teamleitung

Die Leistungen der Teamleitung orientieren sich an den unter Ziffer 4.4 aufgeführten Aufgabenbereichen. Folgende allgemeine Leistungen sind außerdem zu erbringen:

  • Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung vor Ort
  • Zusammenarbeit mit der Fach- und Zuschusssteuerung der Landeshauptstadt München
  • Korrespondenz mit Ämtern und Behörden
  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
  • Dokumentation und jährliche Erstellung eines Leistungsberichts inklusive Jahresstatistik
  • Teilnahme an allen relevanten Gremien und Arbeitskreisen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordinierungstätigkeiten

5.2 Personenbezogene Leistungen

Die personenbezogenen Leistungen orientieren sich ebenfalls an dem unter Ziffer 3. und 4. skizzierten Betreuungskonzept und den genannten Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte und pädagogischen Hilfskräfte.

5.3 Personalausstattung Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchteter und KiJuFa Unterstützungsangebote

Von den Bewerber*innen wird erwartet, dass zur Erfüllung der Leistungen für die Betreuung eine entsprechende Personalausstattung spätestens drei Monate nach Bekanntgabe der Trägerauswahl im Stadtrat vorgehalten wird. Seit 01. Januar 2026 wird das für die Beratung und Betreuung der Zielgruppe notwendige Budget nicht mehr unterkunftsspezifisch anhand eines festen Betreuungsschlüssels berechnet, sondern anhand des prozentualen Anteils an Bettplätzen eines Trägers im Verhältnis zu den Gesamtbettplätzen und dem zur Verfügung stehenden, gedeckelten Gesamtbudget im Bereich Beratung und Betreuung von Geflüchteten in dezentralen und staatlichen Unterkünften. Das für die beiden Unterkünfte zur Verfügung stehende Budget für die Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchteter und der Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien errechnet sich daher aus einem Bettplatzpreis. Dieser wird basierend auf der Bettplatzprognose zum Stand der Finalisierung der Ausschreibung (28. April 2026) berechnet. Aufgrund weiterer, unvorhergesehener Eröffnungen oder Schließungen von Unterkünften kann sich dieser bis zur Erstellung der Zuschussnehmerdatei 2027 im September 2026 um bis zu zehn Prozent erhöhen oder verringern. Die Grundlagen der Budgetberechnung für Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchteter und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien sind im Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 26. November 2025 unter der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17054 „Weitere Strategie und Umstrukturierung im Bereich der Beratung und Betreuung von Geflüchteten in Unterkünften ab 2025“ dargelegt.

Folglich sind Fachkräfte nicht mehr zwangsläufig gebunden in einer Unterkunft einzusetzen. Träger können flexibel agieren und basierend auf sozialpädagogischer und erzieherischer Einschätzung das zur Verfügung stehende Fachpersonal in unterschiedlichen Unterkünften einsetzen und von Unterkünften mit wenig Beratungsaufwand in Unterkünfte mit höherem Beratungsaufwand verschoben werden. Der Einsatz pädagogischer Hilfskräfte kann analog zum Einsatz der Flüchtlings- und Integrationsberater*innen erfolgen.

Die Beratungs- und Betreuungsangebote für Geflüchtete sowie die Unterstützungsangebote KiJuFa in Unterkünften sind daher flexibel und bedarfsorientiert aufzustellen. Da neu eröffnende Unterkünfte insbesondere in den Anfangsmonaten hohen Beratungsbedarf aufweisen, ist das einzusetzende Personal mit mindestens folgendem Personalschlüssel zu kalkulieren:

Drygalsky-Allee, Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried, (300 Bettplätze)

  • 0,34 VZÄ Teamleitung Beratungs- und Betreuungsangebote für Geflüchtete (inklusiv KiJuFa) in S 17 TVöD SuE
  • 1,8 VZÄ Flüchtlings- und Integrationsberatung in S 12 TVöD SuE
  • 1,02 VZÄ Erzieher*innen KiJuFa Unterstützungsangebote in S 8b TVöD SuE
  • 1 VZÄ Pädagogische Hilfskräfte in E 4 TVöD

Planegger Straße 125 (145 Bettplätze)

  • 0,17 VZÄ Teamleitung Beratungs- und Betreuungsangebote für Geflüchtete (inklusiv KiJuFa) in S 17 TVöD SuE
  • 0,87 VZÄ Flüchtlings- und Integrationsberatung in S 12 TVöD SuE
  • 0,49 VZÄ Erzieher*innen KiJuFa Unterstützungsangebote in S 8b TVöD SuE
  • 1 VZÄ Pädagogische Hilfskräfte in E 4 TVöD

5.4 Controlling

Der Personaleinsatz in der Unterkunft sowie Rahmenbedingungen in den Beratungsleistungen sind systematisch zu erfassen. Hierzu werden von der zuständigen Fachsteuerung im Amt für Wohnen und Migration geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt. Die zu erfassenden Daten umfassen unter anderem:

  • Personallisten
  • Relevante Statistiken und qualitative Daten

Eine regelmäßige Teilnahme des Trägers an gemeinsamen Treffen zum Thema Controlling wird erwartet.

6. Rahmenbedingungen

6.1 Kosten der Erstausstattung für Beratungs- und Betreuungsangebote für Geflüchtete

Für die Beschaffung der Erstausstattung für die Büroräume (Büromöbel, PC, Drucker und Telefon) ist der Träger zuständig. Aufgrund des Einsatzes von Mobilteams sind Optionen wie Desksharing zu berücksichtigen. Pro eingesetzte VZÄ-Fachkraft (FIB und Erzieher*innen) soll ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die pädagogischen Hilfskräfte werden in jeder Unterkunft mit einem Arbeitsplatz ausgestattet.

Die Kosten für die Büroausstattung und die Arbeitsplätze werden per einmaligem Investitionskostenzuschuss durch die Landeshauptstadt München vorfinanziert. Die Höhe dieser Umlage wird im Auswahlbeschluss festgelegt. Für den Träger entstehen hier keine unmittelbaren Mehrkosten. Im Rahmen der Bewerbung müssen die geplanten Anschaffungen und die damit verbundenen Kosten detailliert dargestellt werden. Hierfür ist Anlage 3 zu verwenden. Träger, die bereits in der Beratung und Betreuung von Geflüchteten tätig sind, werden dazu angehalten, bereits vorhandene und nicht genutzte Arbeitsplätze in die neue Unterkunft umzuziehen.

6.2 Zuschuss und Kosten der Beratungs- und Betreuungsangebote für Geflüchtete

6.2.1 Zuschuss und Kosten der Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten

Drygalsky-Allee, Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried, (300 Bettplätze)
Der aktuelle Zuschuss pro Bettplatz für die Betreuung und Beratung erwachsener Geflüchteter beläuft sich derzeit auf 1.237,38 €. Entsprechend steht für die dezentrale Unterkunft Drygalsky-Allee für die Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchteter im Jahr 2027 ein Budget in Höhe von 371.214 € für Personal- und Sachkosten zur Verfügung.

Planegger Straße 125 (145 Bettplätze)
Der aktuelle Zuschuss pro Bettplatz für die Betreuung und Beratung erwachsener Geflüchteter beläuft sich derzeit auf 1.237,38 €. Entsprechend steht für die dezentrale Unterkunft Planegger Straße 125 für die Beratung und Betreuung erwachsener Geflüchteter im Jahr 2027 ein Budget in Höhe von 179.420 € für Personal- und Sachkosten zur Verfügung.

Die zentralen Verwaltungskosten (ZVK) werden bei den folgenden Berechnungen mit 9,5 % angesetzt. Sollte im Rahmen des Trägerschaftsauswahlverfahrens kein ZVK-berechtigter Träger*in bzw. ein Träger*in, welcher die ZVK nur in einer geringeren Höhe geltend machen kann, ausgewählt werden, wird der ZVK-Satz im laufenden Vollzug angepasst. Die Festlegung der tatsächlich gewährten ZVK erfolgt nach Auswahl des Trägers auf Grundlage der maßgeblichen Stadtratsbeschlüsse (Spitzenverbände 7,5 %, andere gegebenenfalls bis zu 9,5 %).

Basierend auf diesen Grundlagen ist der beiliegende detaillierte dreijährige Kosten- und Finanzierungsplan pro Standort auszufüllen (Anlage 3). Durch eventuelle Änderungen bei den Bettplatzkapazitäten können sich noch Änderungen bei den Bettplatzpreisen und folglich bei den Kosten ergeben.

6.2.2 Zuschuss und Kosten KiJuFa Unterstützungsangebote

Drygalsky-Allee, Flst.Nr. 272/2, Gemarkung Forstenried, (300 Bettplätze)
Der aktuelle Zuschuss pro Bettplatz für Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (KiJuFa) beläuft sich derzeit auf 1.315,07 €. Entsprechend steht für die dezentrale Unterkunft Drygalsky-Allee für die KiJuFa-Angebote im Jahr 2027 ein Budget in Höhe von 88.767 € für Personal- und Sachkosten zur Verfügung.

Planegger Straße 125 (145 Bettplätze)
Der aktuelle Zuschuss pro Bettplatz für Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien (KiJuFa) beläuft sich derzeit auf 1.315,07 €. Entsprechend steht für die dezentrale Unterkunft Planegger Straße 125 für die KiJuFa-Angebote im Jahr 2027 ein Budget in Höhe von 42.905 € für Personal- und Sachkosten zur Verfügung.

Die zentralen Verwaltungskosten (ZVK) werden bei den folgenden Berechnungen mit 9,5 % angesetzt. Sollte im Rahmen des Trägerschaftsauswahlverfahrens kein ZVK-berechtigter Träger*in beziehungsweise ein Träger*in, welcher die ZVK nur in einer geringeren Höhe geltend machen kann, ausgewählt werden, wird der ZVK-Satz im laufenden Vollzug angepasst. Die Festlegung der tatsächlich gewährten ZVK erfolgt nach Auswahl des Trägers auf Grundlage der maßgeblichen Stadtratsbeschlüsse (Spitzenverbände 7,5 %, andere gegebenenfalls bis zu 9,5 %).

Basierend auf diesen Grundlagen ist der beiliegende detaillierte dreijährige Kosten- und Finanzierungsplan pro Standort auszufüllen (Anlage 3). Durch eventuelle Änderungen bei den Bettplatzkapazitäten können sich noch Änderungen bei den Bettplatzpreisen und folglich bei den Kosten ergeben.

7. Auswahlverfahren

Die Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission des Sozialreferates geprüft. Es wird ein Vergleich der Angebote, vor allem nach den Bewertungskriterien Fachlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Eignung der Bewerber*innen vorgenommen. Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München (Sozialausschuss und Kinder- und Jugendhilfeausschuss) in einer nicht-öffentlichen Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.

8. Auswahlkriterien

Die folgenden Fragen bzw. Bewertungskriterien sind ausschlaggebend und müssen in Ihrer Bewerbung auf dem Bewerbungsformular (Anlage 2) beantwortet werden:

  • Stellen Sie Ihre Erfahrungen in der Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten in den dezentralen und staatlichen Unterkünften dar. Gehen Sie hierbei auch auf die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung (Betrieb) ein (Gewichtung 2-fach).
  • Legen Sie Ihre Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Arbeit mit geflüchteten Menschen dar. Gehen Sie besonders auf deren spezifische Problemlagen und Herausforderungen ein und explizieren Sie an einem Beispiel die Moderation einer solchen Herausforderung (Gewichtung 3-fach).
  • Beschreiben Sie Ihre Konzepte und Maßnahmen zur Unterstützung, Inklusion und Sicherstellung einer angemessenen Versorgung für vulnerable Personengruppen, insbesondere Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen (Gewichtung 2-fach).
  • Legen Sie zudem Strategien der aktiven Kontaktaufnahme und Motivationsarbeit der Fachkräfte mit der Zielgruppe dar (Gewichtung 2-fach).
  • Konfliktdynamiken sind Bestandteil menschlichen Zusammenlebens. Legen Sie Erfahrungen und Konzepte zum Konfliktmanagement und Deeskalationsstrategien dar (Gewichtung 2-fach).
  • Stellen Sie Ihre Kenntnisse der örtlichen Infrastruktur dar. Gehen Sie dabei besonders auf die Vernetzung im Münchener Hilfesystem wie Traumabewältigung, medizinische und psychiatrische Versorgung, Integration, Bildungs- und Spracherwerb, Rechtsberatung, relevante Behörden und ehrenamtliche Unterstützung ein. Legen Sie zudem Ihre Erfahrungen in der sozialraumorientierten Arbeit, insbesondere im direkten Umfeld der Unterkunft, dar (Gewichtung 3-fach).
  • Stellen Sie die Einbindung der Querschnittsaufgaben Gender Mainstreaming und geschlechtsspezifische Arbeit, interkulturelle Arbeit, Inklusion und sexuelle Identität dar (Gewichtung 1-fach).
  • Beschreiben Sie ein Modell zur Integration der Kinder, Jugendlichen und Eltern mit Fluchterfahrung in den Unterkünften analog der benannten Ziele und Methoden (Gewichtung 3-fach).
  • Erläutern Sie Ihre praktische Erfahrung mit niederschwelligen Familienbildungsangeboten besonders für Familien mit Fluchthintergrund und spezifische Angebote für Minderjährige und ihre Eltern (Gewichtung 2-fach).
  • Stellen Sie die Synergieeffekte durch die Unterstützungsangebote KiJuFa für Kinder, Jugendliche und deren Eltern und andere bereits in der Sozialregion vorhandenen Angebote dar. Legen Sie die Möglichkeiten des Trägers, durch eine Kooperation mit anderen Maßnahmen, Projekten und Einrichtungen des Trägers, eine fachliche und logistische Unterstützung sowie Anschlussangebote für die teilnehmende Familien dar (Gewichtung 2-fach).

Darüber hinaus wird bei der Bewertung die Wirtschaftlichkeit des Angebots von Bedeutung sein. Bei der Auswahl des Trägers werden Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Umfang und der Qualität des Leistungsangebotes sowie der Kostentransparenz und gegebenenfalls der Einsatz von Eigenmitteln beurteilt und berücksichtigt.

  • Legen Sie deshalb Kosten- und Finanzierungspläne, einen für die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und einen für die Unterstützungsangebote KiJuFa inklusive Kosten der Erstausstattung vor. Aus den Kosten- und Finanzierungsplänen muss eine möglichst wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel hervorgehen (Gewichtung 3-fach).
  • Berücksichtigen Sie dabei den Einsatz von Eigenmitteln (Gewichtung 2-fach).

Mit der Auswahl verpflichtet sich der Träger zur politischen und weltanschaulichen Offenheit sowie der Toleranz gegenüber Andersdenkenden. Von der politischen und weltanschaulichen Offenheit wird insbesondere auch umfasst, dass keine verfassungsfeindlichen und rassistischen, gemäß der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte vertreten werden. Siehe hierzu auch Anlage 5 zur Kenntnis

9. Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerbungsunterlagen können bei der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, S-III-MF/BBG, Werinherstraße 89, 81541 München angefordert

werden. Für die Anforderung wenden Sie sich bitte an Nadine Hambrecht (nadine.hambrecht@muenchen.de) oder Stefan Kreiner (stefan.kreiner@muenchen.de).

Auf den Bewerbungsunterlagen ist deutlich zu machen, für welches Objekt sich beworben wird. Sollte sich ein Träger für mehr als einen Standort bewerben, so ist pro Standort eine vollständige, jeweils separate Bewerbung einzureichen. Zudem ist zu beachten, dass die Bewerbung sowohl für die Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten als auch für die Unterstützungsangebote KiJuFa erfolgt. Beide Aufgabenbereiche sind gemeinsam in der Bewerbung zu berücksichtigen.

Die Bewerbung muss vollständig spätestens bis 29. Mai 2026, 12 Uhr, bei der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, S-III-MF/BBG, Werinherstraße 89, 81541 München schriftlich im Original im verschlossenen Briefumschlag eingegangen sein. Der Umschlag ist deutlich zu kennzeichnen mit: Beratung und Betreuung von erwachsenen Geflüchteten und Unterstützungsangebote KiJuFa. Der Name der Unterkunft, auf die sich beworben wird, ist ebenfalls auf dem Umschlag zu vermerken. Der Umschlag darf nur vom Fachbereich S-III-MF/BBG geöffnet werden.

Die Bewerbung kann auch persönlich oder per Boten im Zimmer 34.401 bis 34.407 abgeben werden.

In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass sowohl die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können als auch die Voraussetzungen vorliegen. Soweit sich nur ein Träger bewirbt und die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben und gegebenenfalls gezielt zu vergeben. Sollten auch bei mehreren Bewerbungen die Anforderungen nicht optimal erfüllt sein, ist es auch hier möglich, das Verfahren aufzuheben und gezielt zu vergeben. Zur Bewerbung sind die entsprechenden Formulare (Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) zu verwenden. Das vorgegebene Bewerbungsraster und die Schriftgrößen sind einzuhalten. Insgesamt darf die Bewerbung (ohne Kosten- und Finanzierungsplan und weitere Anlagen) 10 DIN A 4 Seiten nicht überschreiten. Die Nichteinhaltung der Begrenzung des Bewerbungsumfangs auf 10 DIN A 4 Seiten in Arial 11 führt automatisch zum Ausschluss.