Öffentliche Ausschreibung
Interims-Jugendtreff Sendling-Westpark für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren entlang der Garmischer Straße zwischen Kohlgruber Straße und Bernrieder Straße

Trägerschaftsauswahlverfahren
Öffentliche Ausschreibung für die Trägerschaft der offenen Einrichtung für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 21 Jahren
1. Grundsätzliches zum Verfahren
Die Landeshauptstadt München beabsichtigt die Errichtung einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als Interims-Jugendtreff für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren im 07. Stadtbezirk Sendling-Westpark.
Bei Einhaltung des vorgesehenen Zeitplans könnte die Einrichtung voraussichtlich Mitte 2025 in Betrieb gehen.
Die Einrichtung soll als Jugendcafé geplant werden.
Für die Übergangszeit bis zur Fertigstellung der Einrichtung soll der Träger möglichst zeitnah bereits mit einem mobilen Angebot (das Bestandteil des Angebots der Einrichtung bleibt) für den Stadtteil beginnen.
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 07.03.2023 wurde das Sozialreferat/Stadtjugendamt beauftragt, ein Trägerschaftsauswahlverfahren durchzuführen.
2. Ausgangssituation
Vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 hat die Einwohner*innenanzahl im Stadtbezirk 7, Sendling-Westpark, ein Wachstum um rund 15 % erfahren. Die Altersgruppe der 5- bis 19-Jährigen weist hier in ihrer Gesamtheit seit dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2019 ein Plus von 22,4 % auf. Da aus der heutigen Perspektive im Stadtbezirk 7 in den nächsten Jahren keine größeren Baumaßnahmen zu erwarten sind, wird bis zum Jahr 2040 für Sendling-Westpark eine moderate Bevölkerungsentwicklung von +3,8 % prognostiziert. Dabei wird für das Jahr 2030 vor allem für die Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen ein deutlicher Zuwachs erwartet. Die Geburtenzahl im Stadtbezirk 7 bleibt den Prognosen nach weiterhin hoch, wobei hier in den 2020er Jahren mit einem langsamen Rückgang und ab dem Jahr 2030 mit erneut leichtem Anstieg gerechnet wird.
Diese Veränderung der Altersstruktur stellt auch eine große Herausforderung an die soziale Infrastrukturversorgung insgesamt und im Besonderen für die Gruppe der Jugendlichen dar. Es ist aus jugendhilfeplanerischer Sicht notwendig, die soziale Infrastruktur für Jugendliche auszubauen.
Mit Grundsatzbeschluss („Errichtung eines Jugendtreffs nahe der S-Bahnstation Mittersendling“; Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00031) des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 19.05.2020 soll die Verbesserung des Angebots vor Ort durch Schaffung von zwei Standorten herbeigeführt werden.
Da eine dauerhafte Realisierung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die nach wie vor angestrebt wird, auf den dafür vorgesehenen Flächen vorerst nicht umsetzbar ist, wurde der Prüfung der Realisierung einer Interimslösung für eine Einrichtung auf dem Grundstück (Flurstück 9050/14) entlang der Garmischer Straße zwischen Kohlgruber Straße und Bernrieder Straße zugestimmt.
Die Prüfung ist abgeschlossen und das Grundstück wird für die Nutzung für eine Interimslösung für eine Dauer von voraussichtlich mindestens 10 Jahren ab Fertigstellung des Containerbaus zur Verfügung stehen.
Die bestehenden Einrichtungen in Sendling-Westpark sind bereits jetzt ausgelastet und können daher zur Bedarfsdeckung nicht herangezogen werden. Da der Bedarf des Ausbaus an Offener Kinder- und Jugendarbeit in Sendling-Westpark durch die hohe Auslastung der bestehenden Einrichtungen seit Jahren bekannt ist, soll die 2023 vom Stadtrat beschlossene, sich aktuell in Planung befindliche Einrichtung auf dem Grundstück entlang der Garmischer Straße zwischen Kohlgruber Straße und Bernrieder Straße als Interims-Jugendtreff realisiert werden.
Die Bedarfe für die Zielgruppen wurden über die entsprechenden Planungsrunden vor Ort zusammen mit dem Bezirksausschuss, Trägern, REGSAM und Fachkräften der Verwaltung ermittelt.
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung wurde im Jahr 2020, auf der Grundlage der damaligen Prognosezahlen, eine Einrichtung der Offenen Arbeit für Jugendliche als Bedarf angemeldet. Sie ist für die Offene Arbeit mit Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren vorgesehen.
Die geplante Einrichtung der Offenen Arbeit für Jugendliche nach § 11 SGB VIII wird die Bedarfe des Stadtteils aufgreifen und die bestehenden Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Sendling-Westpark ergänzen.
3. Informationen zur Einrichtung
Bei den Planungen ist für die Einrichtung der Offenen Arbeit für Jugendliche der Standort entlang der Garmischer Straße zwischen Kohlgruber Straße und Bernrieder Straße vorgesehen.
lfd. Nr. Raumbezeichnung Fläche NF1-6 NF 7
Erdgeschoss
1 Cafébereich mit Theke 60,00
2 Küche mit Durchreiche und Vorratsraum 30,00
3 Büro (2 Arbeitsplätze) 25,00
4 Technikraum
5 Sanitäranlage
6 Lager (Aufbewahrung von Spielgeräten,
Stühlen, Tischen) 13,00
7 Putzkammer
Obergeschoss
8 Gruppenraum 1 – flexible Nutzung, Medien 25,00
9 Gruppenraum 2 – flexible Nutzung 25,00
10 Gruppenraum 3 – Geschl.sensible Angebote 25,00
11 Lager zu Gruppenräumen 9,00
12 Sanitäranlage
Summen/Übertrag m² 212,00
Insgesamt sollen 212 qm Nutzfläche (NF 1-6 nach DIN 277) zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer Bruttogrundfläche von ca. 254 m². Zusätzlich sind idealerweise ca. 200 m² Freifläche geplant.
4. Betriebskonzept
Die offene Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII ist ein Arbeitsfeld, das einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Prozesse des Aufwachsens junger Menschen leistet, und dabei fachlich und inhaltlich differenziert auf die Bedürfnisse der Mädchen, Jungen und anderer Geschlechter reagiert. Dabei wirkt die Jugendarbeit als Akteurin in kommunalen Bildungslandschaften, vor allem in der Vermittlung sozialer, personaler, kultureller und lebenspraktischer Kompetenzen für junge Menschen. Für das Erfahren, Erleben und Umsetzen von sozialer bis politischer Verantwortungsübernahme eröffnet sie vielfältige Gelegenheiten.
Die spezifischen Zugänge der offenen Jugendarbeit zu den Lebenswelten, der Kultur, den Empfindungen und den Themen junger Menschen eröffnet ihr die Möglichkeit, ihre eigenständige Rolle und ihren spezifischen Bildungsauftrag in eine Gesamtverantwortung für das Aufwachsen junger Menschen einzubringen.
Die Einrichtung soll mit dem Jugendcafé als zentralem Ort geplant werden.
Das Café soll der Ort sein, der Jugendlichen einen Zugang in die Einrichtung bietet. Entsprechend soll der Raum einladend und offen gestaltet sein und einen ungezwungenen Aufenthalt ermöglichen. Bei der Gestaltung des Jugendcafés ist auf eine gemütliche und nicht auf eine zweckmäßige Einrichtung zu achten. Der Cafébetrieb soll immer im Vordergrund stehen. Es geht um einen Raum, der zum Treffen, Hinsetzen, Bleiben und Austauschen einlädt. Das Café ist nicht vorrangig „Mittel zum Zweck“ sondern eigenständiges Angebot. Die pädagogischen Mitarbeiter*innen agieren im Hintergrund (z. B. Theke). Das Café steht den Jugendlichen vorwiegend als unpädagogisierter Raum zur Verfügung. Es sollte die Möglichkeit geben, Kaffee, Tee, Getränke und „Snacks“ zu günstigen Preisen zu erwerben. Prinzipiell steht das Café aber auch als Raum für Veranstaltungen, Partys und Aktionen zur Verfügung.
Das Café ist auch der Ort, aus dem alle weiteren Angebote in der Einrichtung entstehen können. Anregungen und Hilfestellungen des pädagogischen Personals sollen Jugendliche ermutigen Interessen und Wünsche zu äußern. Diese sollen dann, idealerweise mit einem partizipativen Ansatz, in entsprechende Angebote für und mit Jugendlichen umgesetzt werden. Jugendliche können Räume für Ihre Ideen, Vorstellungen nutzen. Von Anfang an ist hier die Intention eine hohe Identifikation der Jugendlichen mit „ihrer Einrichtung“ zu erreichen.
Es soll also ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Beteiligung der Jugendlichen an möglichst allen Prozessen, die das Selbstverständnis und die Angebote der Einrichtung betreffen, bestehen.
Hierbei geht es darum die Jugendlichen dabei zu unterstützen, selbstverantwortlich bestimmte Bereiche (z. B. Jugendcafé) zumindest zeitweise zu übernehmen und auszugestalten.
Das Setzen eines Rahmens, der sowohl pädagogische als auch inhaltliche Umsetzungsgrenzen aufzeigt, aber auch Möglichkeiten und Chancen darstellt, kann notwendig sein.
Prämisse des gesamten Angebots der Einrichtung ist die Inklusion. Inklusion ist hier als weiter Begriff zu verstehen. D.h. die Mitarbeiter*innen haben die Räumlichkeiten und die Atmosphäre so zu gestalten, dass junge Menschen unabhängig von Beeinträchtigungen, geschlechtlicher Selbstbestimmung, Sprache, finanziellen Möglichkeiten, Schulbildung oder gesellschaftlichem Status die Möglichkeit haben die Einrichtung zu besuchen, sich dort aufzuhalten und, wenn sie wollen, Angebote selbst zu gestalten oder an diesen teilzunehmen. Ein vermeintliches „Anders-sein“ wird hier nicht als Bedrohung oder Ausgrenzung- und Abwertungsgrund wahrgenommen, sondern steht für eine Haltung der Einrichtung, die dieses „Anders-sein“ als Vielfalt sieht und als Bereicherung versteht.
Die Einrichtung soll offener Treffpunkt, Begegnungs- und Aktionsort für Jugendliche und junge Erwachsene aus Sendling-Westpark sein. Unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer, partizipatorischer, inklusiver und interkultureller Aspekte werden Begegnungs-, Erlebnis- und Projekträume erarbeitet und geboten, die Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Lebenssituation unterstützen und zur Entwicklung ihrer individuellen Persönlichkeit beitragen.
Das Aufgreifen jugendkultureller Phänomene und Interessenslagen von Jugendlichen und deren Implementierung und Umsetzung in den pädagogischen Arbeitsalltag der Einrichtung ist grundlegend für ein Gelingen des Angebots.
Wesentlich ist hier, dass ein Kontaktaufbau und eine vertrauensvolle Beziehungsarbeit, die, auf der einen Seite die einzelnen Jugendlichen mit ihren individuellen Geschichten, Erfahrungen und Fähigkeiten sieht, eine wichtige Rolle spielt, und auf der anderen Seite ein Verständnis für Gruppenprozesse, ihre Dynamiken und ihr Potential zur Umsetzung für neue Ideen und gemeinsame Aktionen entwickelt wird.
Da der schulische Bereich im Leben der Jugendlichen einen immer größeren Raum einnimmt, sind Öffnungen in den Abendstunden und am Wochenende äußerst wichtig, um Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, wichtige Freiräume und Erfahrungen zu erleben, die sie eine Selbstwirksamkeit und Erfolgserlebnisse spüren lassen, die der schulische Alltag nicht bieten kann.
Die Einrichtung wird als Interimslösung mit einer Nutzfläche von knapp über 200 m² geplant und damit eher klein ausfallen. Sie soll einen zentralen, möglichst großen Raum haben, der Begegnungs-, Kommunikations- und Veranstaltungsort sein wird.
Um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang für Jugendliche zu ermöglichen und ein einladendes Angebot darzustellen, soll die Einrichtung als Jugendcafé realisiert werden.
Neben den Angeboten in der Einrichtung soll ein Schwerpunkt aus Mobiler Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII) im Sozialraum bestehen. Hierbei geht es nicht um Jugendliche und Gruppen, die Ziel des Angebots von Streetwork (§13 SGB VIII) sind. Die Mobile Jugendarbeit soll, zeitnah nach der Vergabe der Ausschreibung, bereits vor dem Betrieb des Interims-Jugendtreffs aufgenommen werden.
Die Mobile Jugendarbeit soll sich aus folgenden Punkten zusammensetzen:
Sozialraum- bzw. lebensweltbezogene Tätigkeiten
Ziel ist ein Verständnis des Stadtteils als Sozial- und Lebensraum, indem man wichtige personelle und strukturelle Ressourcen erkennt und nutzt, um ein Verständnis und Akzeptanz für Jugendliche, eine Verankerung von Jugendlichen im Stadtteil und eine Identifikation der Jugendlichen mit ihrem Stadtteil zu erreichen.
- Zusammenarbeit (Kooperation, Vernetzung, Ressourcenerschließung) mit den kommunalen Ämtern, dem Bezirksausschuss, Institutionen, Einrichtungen und freien Trägern vor Ort und gemeinsame Planung von Aktionen und Veranstaltungen im Gemeinwesen und Erfahrungsaustausch,
- Einbeziehung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die aktive Gestaltung ihres Umfeldes,
- Lobbyarbeit für die Adressat*innen (versteht sich als Sprachrohr der jungen Menschen), z. B. bei dem Erhalt von öffentlichen, unpädagogisierten Räumen und Treffpunkten für Jugendliche und junge Menschen,
- Aufklärung dazu in Form von Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den regionalen und überregionalen Medien (Presse, TV, Radio),
- Darstellung und Vertretung des Arbeitsfeldes und der Arbeitsansätze der Einrichtung, des Projektes in der Öffentlichkeit (z. B. Flyer, Internet/Social Media, Broschüren).
- Digitale Angebote bzw. hybride Angebote sind mitzudenken
Einzel-, Gruppen-, cliquen- und szenebezogene Tätigkeiten
Ziel ist es, die strukturellen, sozialen und emotionalen Ressourcen, die Synergieeffekte und Konflikte von Gleichaltrigengruppen oder Cliquen für ihre selbstbestimmten und selbstgesteuerten Entwicklungsprozesse zu begleiten und zu unterstützen.
- Befähigung der jungen Menschen zur Gestaltung von eigenen Lebensräumen,
- Unterstützung der Jugendlichen bei Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen im öffentlichen Raum,
- Projekt- und Bildungsarbeit,
- Entwicklung sozialer Kompetenzen,
- Individuelle Jugendberatung unter dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe,
- Ressourcenaktivierung und -erschließung,
- Aufgreifen von (jugendkulturellen) Aktivitäten und Bedürfnissen und Unterstützung bei der „Eroberung“ und kreativen Gestaltung des öffentlichen Raums.
Zu berücksichtigende Grundlagen für die Erstellung des Einrichtungsprofils sind:
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), insbesondere § 11 (Jugendarbeit)
- die einschlägigen Beschlüsse des Stadtrats
- der Kommunaler Kinder- und Jugendplan mit Teilkonzepten
- die Rahmenkonzeption der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in München
- die Leitlinien des Stadtjugendamtes:
- Leitlinien für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
- Leitlinien für eine interkulturell orientierte Kinder- und Jugendhilfe
- Leitlinien für geschlechtsspezifisch differenzierte Kinder- und Jugendhilfe
- Leitlinien für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen
- Leitlinien für die Arbeit mit Jungen und jungen Männern
- Leitlinien für die Arbeit mit LGBT*-Kindern, -Jugendlichen und jungen Erwachsenen
5. Finanzielle Rahmenbedingungen
Die erforderlichen Stellenanteile sind mit sozialpädagogischen Fachkräften (Dipl. Soz.Päd bzw. BA) zu besetzen. Der Träger ist dazu verpflichtet den Fachkräften Supervision, Fortbildung und Weiterqualifizierung anzubieten.
Die Zusammenarbeit mit dem Träger und dem Stadtjugendamt ist verpflichtend.
Im Einzelnen stellt sich der Kostenplan folgendermaßen dar:
Personalkosten
1,0 VZÄ, TVöD S15, Dipl.Soz.Päd. (FH) bzw. Bachelor of Arts (Soziale Arbeit) Leitung
88.420 Euro
1,5 VZÄ, TVöD S11b, Dipl.Soz.Päd. (FH) bzw. Bachelor of Arts (Soziale Arbeit)
116.760 Euro
sonst. Personalkosten (Honorare, Verwaltung, Personalnebenkosten)
39.558 Euro
Gesamtkosten Personal
244.738 Euro
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Raumnebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, inkl. allg. Wirtschaftsbedarf/Instandhaltung)
9.000 Euro
Sachkosten (Maßnahmen, päd. Anschaffungen)
16.747 Euro
Verwaltungskosten
3.000 Euro
Gesamtkosten Verwaltung
28.747 Euro
Gesamtkosten Personal und Verwaltung
273.485 Euro
Abzüglich Eigenmittel und zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 14.185,-- € ergibt sich somit ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 259.300 Euro
Mit dieser Zuschusssumme stellt der Träger unter anderem das oben aufgelistete Personal. Der Landeshauptstadt München entstehen somit weder weitere personelle Folgekosten noch weitere Sachkosten.
Für die Ersteinrichtung der Räume stehen 85.000 Euro zur Verfügung.
Es ist ein Kosten- und Finanzierungsplan für den Zeitraum von 2025 bis 2027 im vorgegebenen Formblatt (s. Anlage 4) zu erstellen.
Bereits vor Beginn des Betriebes in der Interims-Lösung, soll im Stadtteil mit Mobiler Jugendarbeit begonnen werden.
Hierfür ist ein eigener Kosten- und Finanzierungsplan (s. Anlage 5) für 2024 - 2025 einzureichen, der sich im Rahmen der oben beschriebenen Vorgaben bewegt.
6. Auswahlverfahren
Die Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission des Sozialreferats / Stadtjugendamtes geprüft. Es wird ein Vergleich der Angebote vor allem nach den Bewertungskriterien Fachlichkeit und Wirtschaftlichkeit vorgenommen. Die fachlichen Kriterien in Bezug auf die Aufgabenerfüllung werden dabei höher bewertet als das Kriterium der Wirtschaftlichkeit des Angebotes.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird dem Stadtrat der Landeshauptstadt München (Kinder- und Jugendhilfeausschuss) voraussichtlich im 1. Quartal 2024 in einer öffentlichen Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Insbesondere werden folgende Bewertungskriterien ausschlaggebend sein:
Fachlichkeit
- Praktische Erfahrungen in der offenen Arbeit mit Jugendlichen im Alter von 14-21 Jahren
(2-fach-Bewertung) - Ist der Träger bereits regional verortet und wenn ja, wie ist der Träger vernetzt. Darstellung der Kenntnisse und Besonderheiten des Stadtteils sowie der Kooperationsmöglichkeiten in Bezug auf das Zielgruppenspektrum
(1-fach-Bewertung) - Darstellung konkreter Vorstellungen zur Sozialraum orientierten Arbeit sowie zur Entwicklung der bedarfsorientierten Angebote im Stadtteil und Benennung von Ideen zur Ausgestaltung
(1-fach-Bewertung) - Darstellung konkreter Ideen und Vorstellungen zur konzeptionellen Ausgestaltung der Angebote, insbesondere des Jugendcafés
(3-fach-Bewertung) - Darstellung der praktischen, innovativen Ideen zur Umsetzung des Schwerpunkts Mobile Jugendarbeit der Einrichtung, die bereits vor Aufnahme des Betriebs der Einrichtung zeitnah aufgenommen werden soll
(3-fach-Bewertung) - Darstellung einer bedarfsgerechten Öffnung, an Wochenenden, in den Abendstunden und in den Ferien. Darstellung der Ideen zu Selbstöffnungszeiten insbesondere beim Jugendcafé
(3-fach-Bewertung) - konzeptionelle Ideen zur Raumüberlassung außerhalb der Öffnungszeiten
(1-fach-Bewertung) - Darstellung der Einbindung der Querschnittsaufgaben: medienpädagogische und geschlechtsspezifische Arbeit, interkulturelle Arbeit, Inklusion und sexuelle Identität
(3-fach-Bewertung) - Darstellung partizipativer Ansätze und evtl. praktischer Erfahrungen in der partizipativen Arbeit mit Jugendlichen
(3-fach-Bewertung)
Wirtschaftlichkeit
- Bei der Auswahl des Trägers werden Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Umfang und der Qualität des Leistungsangebotes sowie die Kostentransparenz und ggf. der Einsatz von Eigenmitteln beurteilt und berücksichtigt
(2-fach-Bewertung)
7. Bewerbungsmodalitäten
Die Bewerbungsunterlagen befinden sich in den Anlagen 1 bis 5.
Für Fragen zum Ausschreibungstext wenden Sie sich an die Mailadresse jugendarbeit.soz@muenchen.de.
Die Bewerbung muss spätestens bis zum 01.09.2023 (es gilt das Datum des Poststempels) beim Sozialreferat, Stadtjugendamt, S-II-KJF/JA, Luitpoldstraße 3, 80335 München, schriftlich im Original, durch Vertretungsberechtigte unterschrieben, im verschlossenen Briefumschlag, postalisch eingegangen sein. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Bewerbungsunterlagen am Marienplatz in den Rathausbriefkasten an der Rathauspforte auch am letzten Tag der Frist bis 23.59 Uhr einzuwerfen. Der Umschlag ist in jedem Fall deutlich zu kennzeichnen mit: „Bewerbung für den Interims-Jugendtreff für Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren in Sendling-Westpark, Stadtbezirk 7, - Nur zu öffnen durch S-II-KJF/JA“.
In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass sowohl die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können als auch die Voraussetzungen vorliegen. Soweit sich nur ein Träger bewirbt und dieser die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben und ggf. gezielt zu vergeben.
Zur Bewerbung sind ausschließlich die drei beigefügten Formulare (Anlage 2, 3 und 4) zu verwenden. Das vorgegebene Bewerbungsraster mit Schriftgröße und -art (Arial 11) ist einzuhalten. Insgesamt darf die Bewerbung (ohne Kosten- und Finanzierungsplan) zehn DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Der Kosten- und Finanzierungsplan in der vorgegebenen Form ist ebenfalls einzuhalten und vollständig mit den Daten der verschiedenen Haushaltsjahre auszufüllen und der Bewerbung beizufügen. Die Nichteinhaltung der Begrenzung des Bewerbungsumfanges auf zehn DIN A4 Seiten (zuzüglich eine Seite Kosten- und Finanzierungsplan) führt automatisch zum Ausschluss.
München, den 09.06.2023
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
S-II-KJF/JA