Sozialstatistik

20 559 Münchner*innen bezogen im Dezember 2023 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

27. Januar 2025

Grundsicherungsleistungen 2023 in München gestiegen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistungsart der Sozialhilfe, die im Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt ist.
Einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben hilfebedürftige Personen, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben bzw. über 18 Jahre alt sind und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.

Zum 31.12.2023 erhielten 20 559 Münchner*innen die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung. Das entsprach einer Zunahme von 567 Personen bzw. 2,8 % gegenüber dem Jahresende 2022 mit 19 992 Bedürftigen. Im Vergleich zum Dezember 2013 ist ein beachtliches Plus von 3 786 Empfänger*innen bzw. 22,6 % zu verzeichnen.
84,4 % der Hilfebezieher*innen (17 342) gehörte der Personengruppe der über 65-Jährigen an. 3 217 Empfänger*innen (15,6 %) befanden sich im Alter von 18 bis unter 65 Jahren.

Frauen beanspruchten mit 11 055 Fällen (53,8 %) etwas häufiger Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung als Männer. Im Rentenalter waren 9 587 bzw. 55,3 % der Hilfeempfänger*innen weiblichen Geschlechts. Bei den erwerbsgeminderten Bezieher*innen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren waren dagegen die Männer mit 1 749 bzw. 54,4 % in der Mehrzahl.

Zum Jahresende 2023 waren 9 503 bzw. 46,2 % der Leistungsbezieher*innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nichtdeutscher Herkunft. Das entsprach einem Plus von 374 bzw. 4,1 % gegenüber 2022 und einem Plus von 3 283 bzw. 52,8 % gegenüber 2013.