Gesundheits- und Sozialstatistik
Ende 2022 leben 423 Menschen mit einer (amtlich anerkannten) Taubheit in München
423 Münchner*innen sind taub
Am 31. Dezember 2022 gab es nach Angaben des „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ 423 Menschen in München, die gemäß der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Teil D, amtlich eine anerkannte „Taubheit“ oder „Taubheit kombiniert mit Störungen der Sprachentwicklung und entsprechenden Störungen der geistigen Entwicklung“ hatten. Dies entsprach einem Plus von 59 bzw. 16,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2017.
In Bayern waren insgesamt 3 460 Personen taub oder taub kombiniert mit Störungen der Sprachentwicklung und entsprechenden Störungen der geistigen Entwicklung.
Die Dunkelziffer liegt jedoch höher. Der erste Grund dafür ist, dass „Gehörlosigkeit“ wie jede andere Behinderung nicht meldepflichtig ist. Niemand muss eine (Schwer-)Behinderung melden und so werden viele Menschen mit Hörbeeinträchtigung gar nicht erfasst. Der zweite Grund ist, dass es divergente Definitionen des Begriffs „Gehörlosigkeit“ bzw. „Schwerhörigkeit“ gibt, wodurch dann auch unterschiedliche statistische Angaben entstehen.
Allerdings besaßen 1 128 gehörlose Menschen das Merkzeichen „Gl“, welches mit dem Inkrafttreten des SGB IX zum 01.07.2001 eingeführt wurde, in ihrem gültigen Schwerbehindertenausweis. Unter diesen Gehörlosen sind in der Regel auch hörbeeinträchtigte Menschen, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist. Hier ist ein Plus von 114 Personen (11,2 Prozent) gegenüber 2017 zu verzeichnen. Bayernweit war 9 337-mal das Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis registriert.