Bevölkerungsstatistik
Seit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 01.11.2024 hat sich bei 195 Personen im Münchner Melderegister der Geschlechtseintrag geändert
Geschlechtseintrag hat sich bei 195 Personen geändert
Seit dem 01.11.2024 gilt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das Personen die Möglichkeit gibt, mit einer Erklärung zu versichern, dass ein vom bisherigen Eintrag abweichender Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht.
Für die nachfolgenden Aussagen wurde der Bevölkerungsbestand Münchens vom 31.10.2024 mit dem Bevölkerungsbestand Münchens vom 30.11.2024 anhand des Geschlechts verglichen. In der Personenmenge, die zu beiden Zeitpunkten ihren Hauptwohnsitz in München hatte, gibt es insgesamt 195 Personen, für die sich der Geschlechtseintrag geändert hat. 76 Personen hatten Ende Oktober noch den Geschlechtseintrag männlich und Ende November einen anderen, darunter 55 Personen den weiblichen Geschlechtseintrag. 119 Personen hatten Ende Oktober den Geschlechtseintrag weiblich und Ende November einen anderen, darunter 78 den männlichen Geschlechtseintrag. 35 der 195 Personen hatten Ende November als neuen Geschlechtseintrag divers, 27 Personen haben ihren Geschlechtseintrag streichen lassen.
151 dieser 195 Personen hatten ein Alter unter 30 Jahren, 25 ein Alter zwischen 30 und 39 Jahren, zehn ein Alter zwischen 40 und 49 Jahren und neun waren 50 Jahre oder älter.