Digitales Passfoto, mehrsprachige Informationen und Online-Antrag
Neues von der Ausländerbehörde: Mehrsprachige Internetseiten, neuer Online-Antrag und wichtige Hinweise zu Passfoto und eAT.
Neue Technik für Passfotos
Ab Mai 2025 dürfen für die Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Reiseausweises keine gedruckten Passfotos mehr verwendet werden. Passfotos müssen digital über einen Cloud-Dienst übermittelt oder vor Ort erstellt werden. An Geräten vor Ort in der Ausländerbehörde können die Kund*innen ihr Passfoto, ihre Fingerabdrücke und ihre Unterschrift erfassen. Anschließend werden die biometrischen Daten überprüft. Die Passbildaufnahme vor Ort kostet 6 Euro.
Mit diesen Änderungen soll die Fälschungssicherheit erhöht und das Antragsverfahren beschleunigt werden.
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Neues PIN-Briefverfahren
Seit dem 17. Februar 2025 erhalten Antragsteller*innen für Aufenthaltstitel den PIN-Brief direkt bei der Vorsprache, bestätigt durch Unterschrift. Der Brief enthält PIN und PUK für die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Aufenthaltstitels. Bisher wurden diese Briefe per Post zugestellt, was bei Sammelunterkünften oder unklaren Namensschreibweisen zu Problemen führte. Das Verfahren wurde nun bundesweit auf eine direkte Ausgabe vor Ort umgestellt.
Neuer Direktversand geplant
Ab 1. Mai 2025 können Antragsteller*innen wählen, ob der elektronische Aufenthaltstitel wie gewohnt von uns zugeschickt oder vor Ort ausgehändigt werden soll, oder ob ein Direktversand durch die Bundesdruckerei per Post erfolgen soll. Die Gebühr hierfür beträgt zusätzlich 15 Euro. Ausgenommen sind Ausweisersatz-Dokumente. Hierfür müssen die Antragsteller*innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Dokumente müssen persönlich an der Haustür entgegengenommen werden. Eine Vertretung ist nicht möglich. Die Person muss sich mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen. Vorab wird eine Zustellbenachrichtigung per E-Mail gesendet, daher ist die Angabe der E-Mail-Adresse erforderlich. Sollte die Zustellung scheitern, wird das Dokument bei uns hinterlegt und die betroffene Person informiert.
Neue Sprachen für Dienstleistungsbeschreibungen
Um unsere Informationen noch zugänglicher zu machen, bieten wir unsere Dienstleistungsbeschreibungen nicht nur in Deutsch und Englisch, sondern auch in Französisch und Türkisch an. Die Sprachversionen der einzelnen Dienstleistungen können über die Sprachauswahl im Menüband unterhalb der Suchleiste aufgerufen werden.
Die Bereitstellung von mehrsprachigen Informationen ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle unsere Kund*innen die benötigten Informationen klar und verständlich aus erster Hand erhalten. Weitere Sprachoptionen werden folgen.
Neuer Online-Antrag für humanitäre Aufenthaltstitel
Mit unserem neuen Online-Formular „Humanitärer Aufenthalt ohne Schutzstatus BAMF oder Aufnahmezusage“ können Betroffene einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen oder verlängern, wenn ihr Antrag auf Asyl abgelehnt wurde oder sie kein Asylverfahren durchlaufen haben.
Mit dem neuen Online-Formular wollen wir das Antragsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Betroffene Kund*innen können nun bequem von zu Hause aus ihren Antrag einreichen.
Das neue Online-Formular ist in Deutsch und Englisch verfügbar.