Migrationsbeiratswahl: Zugelassene Wahlvorschläge sind online
Der Wahlausschuss hat für die Migrationsbeiratswahl am 22. November insgesamt 28 Wahlvorschläge zugelassen.
Alle Wahlvorschläge und Bewerbenden sind online abrufbar
Das Wahlamt im Kreisverwaltungsreferat hat die zugelassenen Wahlvorschläge für die Migrationsbeiratswahl am Sonntag, 22. November 2026, in München veröffentlicht. Die Bekanntmachungen aller 28 zugelassenen Wahlvorschläge mit den Angaben zu allen Bewerbenden sind online abrufbar unter www.muenchen.de/migrationsbeiratswahl.
Zwei Wahlvorschläge hat der Wahlausschuss für ungültig erklärt, da die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht vorgelegt werden konnte.
Bei der Migrationsbeiratswahl wahlberechtigt sind alle Münchner*innen ohne deutschen Pass, die mindestens 18 Jahre alt sind, am Wahltag seit mindestens sechs Monaten, also seit 22. Mai 2026, in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder sonst gewöhnlich hier leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch deutsche Staatsangehörige dürfen wählen, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und außerdem den deutschen Pass noch nicht länger als zwölf Jahre besitzen oder zusätzliche eine ausländische Staatsbürgerschaft haben. Dafür stellen sie beim Wahlamt einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis.
Für Fragen rund um die Migrationsbeiratswahl steht die Hotline des Wahlamts unter 089/233-96233 zur Verfügung, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.