Kunstgegenstände auf dem Schwabinger Künstlermarkt
Das Kreisverwaltungsreferat erteilt Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf selbstgefertigter Kunstgegenstände auf dem Schwabinger Künstlermarkt.
Schwabinger Künstlermarkt
Das Kreisverwaltungsreferat erteilt ab Montag, 24. März 2025, Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf selbstgefertigter Kunstgegenstände auf dem Schwabinger Künstlermarkt. Die Veranstaltung entlang der östlichen Leopoldstraße vom Beginn bis zur Martiusstraße endet am Sonntag, 26. Oktober 2025.
Zugelassen sind eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken:
- Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouche und Pastell
- Graphik: Handzeichnung (Blei, Farbstift und Tusche)
- Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton
- Mischtechniken: Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild, Scherenschnitt und Hinterglasbild
- Originaldrucke: Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt
- Originalfotografie: Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt)
Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware sind nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird.
Die Genehmigungen können bei der Bezirksinspektion Nord, Hanauer Str. 56
(1. OG), 80992 München, Tel. 233-738612, per E-Mail beantragt werden. Die Erlaubnis wird in der Regel direkt bei der Beantragung ausgestellt. Die Erlaubnisgebühr beträgt 80 Euro.
Künstler*innen, die schon in den Vorjahren im Besitz einer Erlaubnis waren, können ihren Antrag telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Brief) stellen. Alle anderen sollten nach Terminvereinbarung persönlich mit einem gültigen Ausweis erscheinen. Benötigt werden zudem ein oder mehrere Muster der Fertigungen, die das Arbeitsgebiet darstellen.
Eine Erlaubniserteilung setzt voraus, dass die Bewerber*innen über 18 Jahre alt sind. Bürger*innen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union benötigen zudem die Zustimmung der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (früher Ausländerbehörde) im Kreisverwaltungsreferat.
Informationen zu Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Bezirksinspektion finden Sie online.