Kommunale Wohnungsbauförderung
Der Stadtrat hat in seiner Vollversammlung am 28. Mai ein klares Bekenntnis zum bezahlbaren Wohnungsbau abgegeben.
Einführung einer kommunalen Einkommensorientierten Förderung
(28.5.2025) Der Stadtrat hat in seiner Vollversammlung heute ein klares Bekenntnis zum bezahlbaren Wohnungsbau abgegeben, indem er die „Kommunale Einkommensorientierte Förderung“ beschlossen hat. Damit übernimmt die Stadt München zeitlich befristet die Aufgabe des Freistaates Bayern, finanziell für die Wohnungsbauförderung einzustehen – trotz schwerer Haushaltslage auf eigene Kosten.
Hintergrund ist eine bayernweit zum Erliegen gekommene Wohnungsbauförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bauen und Verkehr. Dadurch können seit Ende letzten Jahres in der Stadt München faktisch keine neuen Wohnungen im Bereich der Einkommensorientierten Förderung (EOF) finanziell gefördert werden.
Mit dem nun beschlossenen städtischen Förderprogramm der kommunalen Einkommensorientierten Förderung wird den mehr als 23.000 registrierten Haushalten mit niedrigsten Einkommen, die sich derzeit auf den Wartelisten des Sozialreferates befinden, eine Perspektive auf eine leistbare Wohnung gegeben. Damit unterstützt die Landeshauptstadt auch direkt Kinder und junge Erwachsene, die aktuell ohne ausreichende Rückzugsräume in teils prekären Wohnsituationen leben.
Gleichzeitig ist es auch ein starkes und klares Signal an die Bauwirtschaft, dass die Stadt München nach wie vor eine verlässliche Partnerin ist, um den Wohnungsbau im gesamten Stadtgebiet auch in schwierigen Zeiten weiter zu fördern und voranzubringen.
Für die Bauherr*innen, die eine einkommensorientierte Förderung beantragen, wird sich nichts ändern. Die staatlichen Förderkonditionen werden in gleicher Weise im neuen kommunalen Programm gelten. Umständliche Umplanungen oder Finanzierungsänderungen sind somit nicht erforderlich. Es sind sogar Ausnahmen dort möglich, wo es zu Kosteneinsparungen oder Verfahrensbeschleunigungen beiträgt.
Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk: „Wir stoßen auf schnellem und pragmatischem Weg die Tür zur Wohnraumschaffung wieder auf und legen eine verlässliche Grundlage für aktuelle Entwicklungen. Hunderte andere Wohnungen werden von dieser Maßnahme mitgezogen und in den kommenden Jahren für alle Wohnungssuchenden zur Verfügung stehen. Vor allem aber wird mit diesem kommunalen Kraftakt weiterhin sichergestellt, dass soziale Durchmischung und Vielfalt nicht auf bestimmte Stadtteile beschränkt bleibt, sondern allen neuen Quartieren zugutekommt.“
Die staatliche EOF ist ein Bestandteil eines umfangreichen Maßnahmenpakets der Wohnungsbauförderung in München, um Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Landeshauptstadt München schreibt dazu bereits seit 1989 das wohnungspolitische Handlungsprogramm kontinuierlich fort. Das aktuelle Programm „Wohnen in München VII“ wurde Ende 2022 für die Jahre 2023 bis 2028 vom Stadtrat beschlossen und dient als Grundlage zur Schaffung vieler dringend benötigter Wohnungen.