Univiertel: Kioske ziehen Klagen zurück
Das Gericht hat die Stadt aufgefordert, die Regeln im Univiertel einheitlich zu vollziehen. Das Bierverkaufsverbot gilt für alle Betriebe ab 4. September 2026.
Kioskbetreibende akzeptieren Bescheide zum Alkoholverkauf
Zwei Kioskbetreibende aus dem Univiertel, die gegen das nächtliche Bierverkaufsverbot geklagt hatten, haben ihre Klagen zurückgenommen. Sie akzeptieren damit die Bescheide der Landeshauptstadt München, nach 22 Uhr kein Bier mehr zu verkaufen. Bei einem weiteren Betrieb hat bereits das Verwaltungsgericht entschieden, dass dieser nach 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr to go abgeben darf. Die Stadt ist verpflichtet, für alle Betriebe im Univiertel die gleichen Regeln durchzusetzen. Ab Freitag, 4. September 2026, gilt das Bierverkaufsverbot deshalb für alle betroffenen Kioske wieder ab 22 Uhr.
Die Anwohner*innen im Univiertel hatten auch in diesem Sommer über die Begleiterscheinungen des Feierns geklagt: nächtlicher Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben auf den Gehwegen. Die Stadt hofft, dass sich die zuletzt unbefriedigende Situation nun verbessert.
Oberbürgermeister Dominik Krause: „Ich habe mich sehr dafür stark gemacht, dass im Univiertel ein gutes Miteinander zwischen Anwohnern, Kioskbetreibern und Feiernden gelingt. Die Situation für die Anwohnenden hat sich zuletzt leider nicht verbessert. Lärm, Müll und Verunreinigungen belasten die Menschen im Viertel. Inzwischen liegt ein Gerichtsurteil gegen einen konzessionierten Betrieb vor, der nun den Verkauf von alkoholischen Getränken to go nach 22 Uhr beenden muss. Das Gericht hat uns als Stadt aufgefordert, im Rahmen der Gleichbehandlung für einen einheitlichen Vollzug im Univiertel zu sorgen. Dem kommen wir nach. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es wichtig ist, in einer Großstadt Freiräume für junge Menschen zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme muss dabei immer das Grundgebot sein.“
Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller: „Ein großes Dankeschön an alle, die sich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt haben, die unterschiedlichen Interessen im Univiertel in einen Ausgleich zu bringen. Leider konnten wir nicht alle überzeugen, ihren Beitrag zu einem guten Miteinander zu leisten. Die beiden Kioske, die gegen das Bierverkaufsverbot ab 22 Uhr geklagt hatten, akzeptieren diese Vorgabe inzwischen und haben ihre Klagen zurückgenommen. Damit sind nun die Bescheide aller Kioske rechtskräftig und müssen von uns als Stadt vollzogen werden.“