Justiz

Statistikverbände begrüßen Entscheidung zu Andreas Georgiou

22. September 2026

Ex-Präsident der griechischen Statistikbehörde ELSTAT freigesprochen

Es hat lange gedauert, doch nun endete der Rechtsstreit mit einem juristischen Erfolg: Nach rund 15 Jahren gesetzlicher Auseinandersetzungen ist der frühere Präsident der griechischen Statistikbehörde ELSTAT, Andreas Georgiou, vollständig rehabilitiert. Der Oberste Gerichtshof Griechenlands hob im August 2026 die letzte verbliebene Verurteilung wegen Amtspflichtverletzung auf. Das Gericht stellte fest, dass das zugrunde liegende Recht falsch ausgelegt und angewandt worden war.

Ein Blick zurück: Georgiou hatte 2010 als erster Präsident der neu als unabhängige Behörde organisierten ELSTAT revidierte Zahlen zum griechischen Haushaltsdefizit und zur Staatsverschuldung an Eurostat übermittelt – ohne vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats. Diese Entscheidung wurde zum Ausgangspunkt jahrelanger Verfahren. Georgiou argumentierte, die Erstellung und Veröffentlichung amtlicher Statistiken falle in die fachliche Zuständigkeit der Statistikbehörde.

Die korrigierten Daten waren während der griechischen Staatsschuldenkrise von erheblicher politischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Gegen Georgiou wurden mehrere Verfahren geführt. Ein Vorwurf, er habe die Defizitzahlen künstlich erhöht, endete ohne Verurteilung. Wegen der Übermittlung der Statistiken ohne Zustimmung des Verwaltungsrats wurde er 2016 zunächst freigesprochen, 2017 jedoch zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Im Jahr 2023 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schließlich fest, dass Georgiou in einem früheren Prozess nicht fair behandelt worden war. Mit dem aktuellen Urteil wurde nun auch die letzte verbliebene Verurteilung aufgehoben.

Statistikverbände begrüßen die Entscheidung. Der Verband Deutscher Städtestatistik und die europäische Statistikorganisation FENStatS sehen darin ein wichtiges Signal für die fachliche Unabhängigkeit amtlicher Statistik. Im Kern geht es um die Frage, wer über statistische Ergebnisse entscheidet. Nach internationalen Grundsätzen sollen Methoden, Verfahren und Veröffentlichungen fachlich und wissenschaftlich bestimmt werden – unabhängig von politischen oder administrativen Interessen.

Der Fall Georgiou zeigt zugleich, dass rechtlich garantierte Unabhängigkeit allein nicht genügt. Statistikbehörden müssen ihre fachlichen Entscheidungen auch ohne persönlichen oder institutionellen Druck treffen können. Die Rehabilitierung beendet die verbliebene strafrechtliche Verurteilung, kann die 15 Jahre dauernden Verfahren jedoch nicht rückgängig machen. Für die internationale Statistikgemeinschaft ist der Fall daher auch ein Anlass, die institutionellen Voraussetzungen für eine unabhängige amtliche Statistik weiter zu stärken.

Weitere Infos zu den Grundsätzen der Unabhängigkeit bzw. dem code of Practice.